Berichtsvorlage - 1176/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.11.2017 wurden verschiedene Fragestellungen zur Maßnahme „Vermietung der Lehrerparkplätze im gesamten Innenstadtbereich“ erörtert und deren Beantwortung in der Sitzung am 01.02.2018 erbeten.

 

Der ursprüngliche Beschluss zur Vermietung der Parkplätze wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen für die drei Innenstadtschulkomplexe Ricarda-Huch-Gymnasium, Cuno-Berufskollegs I und II und Kaufmannsschule I gefasst, die seit August 2014 für ihre Parkplätze bezahlen müssen. Bei allen drei Schulen sind 100% der zur Verfügung stehenden Plätze vermietet worden.

 

Im Mai 2016 wurde die Maßnahme auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Der Beschluss des Rates erging mehrheitlich (43 Ja- gegen 3 Nein-Stimmen) trotz deutlich von der Verwaltung in der Vorlage (Drucksachen-Nummer 0286/2016) geschilderter und bereits im Vorfeld absehbarer Probleme, die nun auch in dieser Form in der Nachbarschaft einiger Schulen so eingetreten sind.

 

In der Zwischenzeit wurden folgende weitere Schulen in das Konzept mit einbezogen:

-          Käthe-Kollwitz-Berufskolleg,

-          Liselotte-Funcke-Sekundarschule,

-          Hauptschule Remberg (bis zur Auflösung im Juli 2017),

-          Sekundarschule Altenhagen,

-          Luise-Rehling-Realschule,

-          Rahel-Varnhagen-Berufskolleg,

-          Grundschule Emst,

-          Realschule Halden,

-          Grundschule Karl-Ernst-Osthaus,

-          Heinrich-Heine-Realschule,

-          Geschwister-Scholl-Hauptschule,

-          Gesamtschule Haspe

-          (Gesamtschule Helfe (Mietbeginn ab 01.02.2018)).

 

Bei diesen Schulkomplexen sind bis auf drei Ausnahmen über 90% der zur Verfügung stehenden Parkplätze vermietet worden; die in den jeweiligen Haushaltsjahren eingeplanten Konsolidierungsbeträge (2017: 60.000 €) konnten somit erzielt werden.

 

Bei den drei Ausnahmen handelt es sich um:

-          Rahel-Varnhagen-Kolleg/ Grundschule Emst

-          Realschule Halden/ Karl-Ernst-Osthaus-Grundschule,

-          Realschule Heinrich-Heine/ Hauptschule Geschwister-Scholl.

 

Beim Rahel-Varnhagen-Kolleg/ Grundschule Emst boykottieren sämtliche Lehrer die Maßnahme, bei den beiden anderen Komplexen erfolgt eine teilweise Vermietung. Die Haltung der Lehrer führt hier zu einer Belastung der Anwohnerschaft, die sich dadurch verstärkt an die politischen Gremien wenden. Es wurde bereits in den im Vorfeld mit den Schulleitungen geführten Gesprächen -  leider erfolglos - versucht, ein Verständnis für die durch diese Haltung in der Nachbarschaft entstehenden Probleme zu wecken.

 

Dabei spielt die Begründung der „Nichtnutzbarkeit der Parkplätze in den Nachmittagsstunden“ nur eine ganz untergeordnete Rolle. Es ist vielmehr eine komplette Ablehnung der als nicht tolerabel bezeichneten finanziellen Belastungen der Lehrer.

 

Die zeitliche Beschränkung der Ausweisung als Lehrerparkplatz mit der angedrohten Konsequenz des Abschleppens von Falschparkern erfolgt nur dort, wo in unmittelbarer Nähe eine Sporthalle angeschlossen ist, deren Nutzer dann in den Nachmittags- und Abendstunden, an den Wochenenden und in den Ferien dort parken dürfen.

 

Dieses bedeutet aber nicht, dass die Lehrer, die auf dem Parkplatz ihren Wagen auch über 16.00 Uhr hinaus abgestellt haben, diesen verlassen müssen, sondern nur, dass sie – wie vorher auch – keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz haben, wenn sie abends noch einmal zu schulischen Veranstaltungen zurückkommen müssen.

 

Beim Schulkomplex des Rahel-Vanhagen-Kollegs wurde sogar unter Berücksichtigung des ganztägigen, bis in die Abendstunden reichenden Lehrplans auf Wunsch der Schulleitung die Schließung des Parkplatzes „rund um die Uhr“ vorgesehen. Dieses wurde möglich, da der Platz nicht für die angrenzende Sporthalle freigehalten werden muss.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Sollten schwerbehinderte Lehrer mit dem Kennzeichen „G“ und „aG“ an einer Schule beschäftigt sein, erhalten diese einen kostenlosen Parkplatz.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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01.02.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen