Vorschlag zur Tagesordnung - 0807/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD Fraktion: Neufassung des Nahverkehrsplans für die Stadt Hagen hier: Zwischenbericht und Vorstellungen für die inhaltliche Ausgestaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Mario Wohlan
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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28.09.2017
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09.11.2017
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25.01.2018
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●
Erledigt
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|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Entscheidung
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25.01.2018
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Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
|
Produkt: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) |
| € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
|
Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) |
| € | € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
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Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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410,5 kB
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2
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öffentlich
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85,9 kB
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25.01.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der im Haushalt 2018/2019 vorgesehene Zuschussbedarf für den Öffentlichen Personennahverkehr an die HVG bleibt unverändert. Maßnahmen aus dem Komplex V1 können in den bei-den Jahren im Rahmen des verfügbaren Budgets umgesetzt werden. Die Maßnahmen aus dem Komplex V2 werden für den Haushaltsplan 2020/2021 in Betracht gezogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im aktuellen Beschlussvorschlag der SPD sowie der heutigen Diskussion entwickelten aufgezählten Einzelziele danach zu systematisieren, ob sie den Varianten V1 und V2 (mögliche Umsetzung bereits im aktuell laufenden NVP) oder der Szenarienerstellung für den zukünftigen NVP ab 2022 zuzuordnen sind.
- Für die Einzelmaßnahmen-Vorschläge zur Erreichung der Zielvorstellungen sind Wirksamkeitsprognosen zu erstellen, die auch deren volks- und betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeit darstellen. Dabei sind die Expertisen der HVG (Hagener Straßenbahn) sowie des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) mit einzubeziehen. Zusätzlich sind alle in Frage kommenden Förderschienen zu ermitteln und darzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der HVG die Vorplanungen in den Jahren 2018/2019 so weit zu konkretisieren, dass die Verwaltung rechtzeitig vor der Aufstellung des Haushalts 2020/2021 mögliche finanzielle Mehrbedarfe einplanen kann und auch frühzeitig die vorhandenen überörtlichen Förderprogramme ausschöpft. Der Entscheidungsprozess ist so zu planen, dass der Rat der Stadt Hagen im Jahr 2019 rechtzeitig über die Maßnahmen entscheiden kann, um sowohl
... den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als auch
... den Fahrplanwechsel 2020
mit den Maßnahmen zu erreichen.
- Bezogen auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln prüft die Verwaltung, ob – und wenn ja wann – Beträge für kommunale Eigenanteile eingeplant werden müssen.
Abstimmungsergebnis:
| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 9 | ||
Dagegen: | 5 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
25.01.2018 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der im Haushalt 2018/2019 vorgesehene Zuschussbedarf für den Öffentlichen Personennahverkehr an die HVG bleibt unverändert. Maßnahmen aus dem Komplex V1 können in den bei-den Jahren im Rahmen des verfügbaren Budgets umgesetzt werden. Die Maßnahmen aus dem Komplex V2 werden für den Haushaltsplan 2020/2021 in Betracht gezogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im aktuellen Beschlussvorschlag der SPD sowie der heutigen Diskussion entwickelten aufgezählten Einzelziele danach zu systematisieren, ob sie den Varianten V1 und V2 (mögliche Umsetzung bereits im aktuell laufenden NVP) oder der Szenarienerstellung für den zukünftigen NVP ab 2022 zuzuordnen sind.
- Für die Einzelmaßnahmen-Vorschläge zur Erreichung der Zielvorstellungen sind Wirksamkeits-prognosen zu erstellen, die auch deren volks- und betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeit darstellen. Dabei sind die Expertisen der HVG (Hagener Straßenbahn) sowie des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) mit einzubeziehen. Zusätzlich sind alle in Frage kommenden Förder-schienen zu ermitteln und darzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der HVG die Vorplanungen in den Jahren 2018/2019 so weit zu konkretisieren, dass die Verwaltung rechtzeitig vor der Aufstellung des Haushalts 2020/2021 mögliche finanzielle Mehrbedarfe einplanen kann und auch frühzeitig die vorhandenen überörtlichen Förderprogramme ausschöpft. Der Entscheidungsprozess ist so zu planen, dass der Rat der Stadt Hagen im Jahr 2019 rechtzeitig über die Maßnahmen entscheiden kann, um sowohl
... den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als auch
... den Fahrplanwechsel 2020
mit den Maßnahmen zu erreichen.
- Bezogen auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln prüft die Verwaltung, ob – und wenn ja wann – Beträge für kommunale Eigenanteile eingeplant werden müssen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD |
| 4 |
|
CDU | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke |
| 1 |
|
AfD | - | - | - |
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen |
| 1 |
|
| |||
x | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 9 | ||
Dagegen: | 6 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
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Hans-Georg Panzer Silke Scheibe
Vorsitzender Schriftführerin