Beschlussvorlage - 0604/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen nebst Erläuterungsbericht vom 18.11.2005 nach § 3, Abs.2 BauGB in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244, Abs. 2, Satz1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – des FNP der Stadt Hagen mit dem Erläuterungsbericht öffentlich auszulegen.

 

Der Erläuterungsbericht vom 18.11.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Die Planoffenlage ist für Januar 2006 vorgesehen.

Der Verfahrensabschluss wird bis März/April 2006 angestrebt

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Sachverhalt

1.      Der Bereich westlich des Steinbruchs Vorhalle soll einer baulichen Nutzung zuge­führt werden.

 

2.      Der Steinbruch Vorhalle wurde zwischenzeitlich aufgelassen, daher bedarf es einer Neudarstellung im Flächennutzungsplan.

 

 

 

 


 
Anlass und Zielsetzung

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Bereich als FIäche für die Landwirtschaft, Grünfläche, Wald, gewerbliche Baufläche und als Fläche für Abgra­bungen dargestellt.

 

Wohnbauflächendarstellung westlich des ehemaligen Steinbruchs Vorhalle

 

Lt. Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.02.2001 soll der hohen Nachfrage nach Bauland für Eigenheime durch die Ausweisung dafür geeigneter Flä­chen Rechnung getragen werden, damit den zu beobachtenden Abwande­rungsten­denzen entgegengesteuert wird. Zwischenzeitlich hat sich die Situation dahingehend verschärft, als nach der Bevölkerungsprognose des LDS (Landesamt für Datenverar­beitung und Statistik NRW) für Hagen ein Bevölkerungsrückgang von ca. 16 % = 30.000 Einwohner bis zum Jahr 2020 prognostiziert wird. Diese Einwohnerentwick­lung ist zum überwiegenden Teil durch Fortzüge ausgelöst, der Sterbeüberschuss spielt dabei eine geringere Rolle.

Um der prognostizierten negativen Bevölkerungsentwicklung gegenzusteuern und ins­besondere die eigentumsbildenden Bevölkerungsteile in Hagen zu halten, wird u.a. auch die Entwicklung neuer Baugebiete erforderlich.

Im Sinne der o. g. Zielsetzung erscheint daher eine maßvolle Bebauung zwischen dem ehemaligen Steinbruch Vorhalle und dem Sporbecker Weg vertretbar.

Dieser Bereich schließt sich direkt an die vorhandene Wohnbebauung an und trägt mit dazu bei, den Wohnstandort Vorhalle mit seiner vorhandenen Infrastruktur zu stärken und lebensfähig zu halten.

 

Steinbruch Vorhalle

 

Die 1974 ausgesprochene Abgrabungsgenehmigung mit der Möglichkeit auf Verlän­gerung enthält die Auflage, das Gelände nach Beendigung der Abgrabungen zu ver­füllen und zu rekultivieren (Aufforstung).

Nach Entdeckung paläontologischer Funde im Bereich der Kersbergwand äußerte das Geologische Landesamt Vorbehalte gegen eine Verfüllung und anschließende Rekultivierung. Daher erteilte die Bezirksregierung Arnsberg eine weitere Verlänge­rung zur Abgrabungsgenehmigung nur unter Vorbehalt hinsichtlich schützenswerter Bereiche.

Aus den o.g. Gründen soll daher der zwischenzeitlich aufgelassene Steinbruch ent­gegen einer früheren Verfüllungsauflage nicht mehr verfüllt werden.

 

Die Auflassung des Steinbruchs erfordert eine Neudarstellung der bisherigen Abgra­bungsflächendarstellung im Flächennutzungsplan.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Erläuterungsbericht vom 18.11.2005 sowie dem Protokoll zur Bürgeranhörung vom 16.10.2003.

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Beschlüsse

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06.09.2005 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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07.09.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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08.09.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen nebst Erläuterungsbericht vom 15.07.2005 nach § 3, Abs.2 BauGB in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244, Abs. 2, Satz1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – des FNP der Stadt Hagen mit dem Erläuterungsbericht öffentlich auszulegen.

 

Der Erläuterungsbericht vom 15.07.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Die Begründung die Verfüllung und Aufforstung betreffend, ist dem B-Plan anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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13.09.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen nebst Erläuterungsbericht vom 15.07.2005 nach § 3, Abs.2 BauGB in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244, Abs. 2, Satz1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – des FNP der Stadt Hagen mit dem Erläuterungsbericht öffentlich auszulegen.

 

Der Erläuterungsbericht vom 15.07.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

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19.10.2005 - Umweltausschuss - zurückgezogen

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17.11.2005 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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06.12.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Frau Roth vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen stellt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor.

 

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Es wird begrüßt, dass sich das Verfahren allmählich zu Gunsten des Naturschutzes entwickelt habe. Herr Thiel bemängelt, dass seine Hinweise auf die Unvollständigkeit der Vogelbestandsliste bisher ignoriert werde. Die Entwicklungsstrategien seien zum Teil durch das verzögerte Verfahren überholt. Das sich im frühen Sukzessionsstadium befindliche Gebiet (Pioniergehölzausbreitung) habe nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltung des KD “Kersbergwand”.

 

Beschluss:

Der Landschaftsbeirat behandelt den Tagesordnungspunkt in 1. Lesung

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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07.12.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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08.12.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen