08.12.2005 - 13 Teiländerung Nr. 64 - Steinbruch Vorhalle - zum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 08.12.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Breddermann erläutert die
Intention verbunden mit dem Beschluss der BV Nord zum Bebauungsplanverfahren. Herr
Schädel erläutert die textliche Änderung bezüglich der Aufforstung
außerhalb. Die gewerbliche Fläche solle bleiben, ggf. mit der Option
Dienstleistung oder Einzelhandel. Wenn diese gewerbliche Fläche in den Plan
einbezogen werde, stimme die Kompensation nicht mehr. Herr Dr. Schmidt
erläutert, der Besitzer wolle die Planung umsetzen, möglicherweise könne ein
Genehmigungsvorbehalt zum Einzelhandel eingearbeitet werden.
Die Sitzung wird von 18.50 bis 18.55
Uhr unterbrochen.
Frau Kuschel-Eisermann stellt den
Antrag, zum Bebauungsplanentwurf dem
Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage mit dem Zusatz zuzustimmen, dass eine
Entwicklung der Dreiecksfläche entlang des Sporbecker Weges zwischen der ehemaligen Reichsbahntrasse und
der heutigen Zufahrt zum Steinbruch Gemarkung Vorhalle Flur 6 Flurstück 673 (teilweise) nur mit Einvernehmen der Gemeinde nach
politischer Beratung erfolgen darf.
Sodann wird über die
Tagesordnungspunkte getrennt abgestimmt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt
den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der
Teiländerung Nr. 64 Steinbruch Vorhalle des Flächennutzungsplanes der Stadt
Hagen nebst Erläuterungsbericht vom 15.07.2005 nach § 3, Abs.2 BauGB in
Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244, Abs. 2, Satz1 BauGB.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Teiländerung Nr. 64 Steinbruch Vorhalle des FNP der Stadt
Hagen mit dem Erläuterungsbericht öffentlich auszulegen.
Der Erläuterungsbericht vom
15.07.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
