Beschlussvorlage - 1142/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Neufassung der Richtlinien zur Nutzung der städtischen Sportanlagen mit folgenden Ordnungen

-    Benutzungsordnung

-    Entgeltordnung (unter Berücksichtigung der Einführung der Energie- und 

     Bewirtschaftungsumlage)     

-    Vergaberichtlinien (bereits durch den SFA am 15.11.2017 beschlossen)

zum 01.01.2018 zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die derzeitig gültigen Benutzungsordnungen für die städt. Sportstätten sind veraltet und mussten überarbeitet werden. Die neuen allumfassenden Richtlinien beinhalten neben der Benutzungsordnung auch noch die Entgeltordnung für die Sportstätten unter Berücksichtigung der Einführung der Energie- und Bewirtschaftungsumlage sowie zur weiteren Transparenz für die Sportvereine die Vergaberichtlinien, welche wegen akutem Reglungsbedarf bereits vorab vom SFA am 15.11.2017 verabschiedet wurde.

 

Begründung

 

Die neuen Richtlinien zur Nutzung der städt. Sportanlagen umfassen die Benutzungsordnung, die Entgeltordnung und die Vergaberichtlinien.

 

Für die Hagener Sportstätten gelten derzeit mehrere Benutzungsordnungen, die teilweise bereits 1997 in Kraft getreten sind; diese galt es zusammenzufassen, zu aktualisieren und den heutigen Bedingungen anzupassen.

 

Es gibt für die Hagener Sporthallen und -plätze derzeit nur eine Entgeltordnung, in der die Nutzung der Mehrzweckhallen Turnhalle Garenfeld und Karl-Adam-Halle geregelt ist, daneben gibt es aktuell noch eine Entgeltordnung für die Nutzung des Wildwasserparks Hagen-Hohenlimburg.

 

Durch die vom Rat in seiner Sitzung am 07.04.2016 beschlossene Einführung der Energie- und Bewirtschaftungsumlage für Sportflächen / Erwachsene mit einem Betrag von 140.000 Euro, Maßnahme-Nr. 16_SZS.001, und die Beteiligung der Schwimmvereine mit einem Betrag von 40.000 Euro, Maßnahme-Nr. 16_SZS.002,

in den Haushaltssanierungsplan 2016 / 2017 waren für die einzelnen Sportstätten entsprechende Faktoren und für den Erwachsenensport der Vereine entsprechende Nutzungsentgelte festzulegen, um die vorgegebenen Einnahmen in Höhe von 180.000,00 € zu erzielen.

Da die Nutzung der städtischen Sportstätten bislang entgeltfrei möglich war, ist eine Entgeltordnung aufzustellen.

 

Allgemeiner Sport

Die Verwaltung schlägt vor, im Gegensatz zu eingetragenen Sportvereinen bei der Berechnung des Nutzungsentgeltes Mannschaften von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Gesellschaften und Aktiengesellschaften mit einem doppelten Faktor je Einheit zu bemessen.

Damit ergeben sich für die eingetragenen Sportvereine folgende Nutzungsentgelte:

 

Sportstätte

Faktor

Umlage / Std.

(netto)

Umlage / Std.

(brutto)

Einfachturnhalle

1

2,52 €

3,00 €

Sportplatz-Hälfte

1

2,52 €

3,00 €

Zweifachturnhalle

2

5,04 €

6,00 €

Sportplätze

2

5,04 €

6,00 €

Dreifachturnhalle

3

7,56 €

9,00 €

 

Für die sportliche Nutzung anderer Sportflächen werden adäquate Faktoren angesetzt (weitere Details siehe Entgeltordnung) und bei saisonbedingten Nutzungen eine anteilige Berechnung festgelegt.

Die Summe aller Übungs-/Trainingsbelegungen im Erwachsenensport in den städtischen Sportstätten ergibt somit multipliziert mit dem o.g. Umlagen-Stundensatz die zu erzielende Konsolidierung von 140.000,00 € p.a.

 

Schwimmen

Für die Nutzung der Hagener Schwimmbäder stellt die Hagenbad GmbH der Stadt Hagen – Servicezentrum Sport – die Kosten für das Vereinsschwimmen in Rechnung. Die Berechnung der Umlage basiert auf den gültigen Eintrittspreisen für Erwachsene (derzeit 3,98 € brutto je Nutzung) und den Quartalsabrechnungen der Hagenbad GmbH.

 

Sportstätte

Umlage je erw. Sportler

und Nutzung (netto)

Hagener Bäder

0,85 €

 

Die Summe aller Nutzungen (aufgrund der Berechnung für das Jahr 2016 durch Hagenbad GmbH) durch erwachsene Schwimmer in den Hagener Bädern ergibt multipliziert mit der o.g. Umlage den zu erzielenden Konsolidierungsbetrag von 40.000,00 € p.a.

 

Mit Datum vom 05.09.2017 hat das Finanzamt eine verbindliche Auskunft erteilt und damit bestätigt, dass durch die entgeltliche Überlassung der Sport- und Sondersportanlagen (Energie- und Bewirtschaftungsumlage) ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) entsteht. Insofern besteht für die Erträge aus dem Nutzungsentgelt eine Umsatzsteuerpflicht sowie in Höhe des zeitlichen Nutzungsanteils für den Erwachsenensport je städtischer Sportstätte eine Vorsteuerabzugsmöglichkeit auf Fremdleistungen. Soweit Sportstätten für nichtsportliche Veranstaltungen / Zwecke (z. B. Sommerfeste etc.) überlassen werden, findet dieses außerhalb des Betriebes gewerblicher Art statt. Ebenso ist die Beteiligung der Schwimmvereine nicht Teil des BgA, da sich die Schwimmbäder nicht in städtischem Eigentum befinden. 

 

Bis zuletzt hat die Verwaltung geprüft, ob diese Energie- und Bewirtschaftungs-Umlage ggf. durch eine einfache, von der Nutzung von Sportstätten unabhängige und dadurch auch in der Handhabung nicht so aufwendige Alternative ersetzt werden kann. Es gab hierzu auch Vorschläge der IG Hasper Sport e.V. und zuletzt des Stadtsportbundes Hagen e.V., eine Art „Solidar-Abgabe“ von allen Sportlern anhand der beim LSB gemeldeten Mitgliederzahlen zu erheben, doch nach eingehender Prüfung hat sowohl die Verwaltung, als auch der Stadtsportbund Hagen e.V. erkennen müssen, dass auch diese Form der Einnahmen-Erzielung nicht realisierbar sein wird.

 

Außerdem werden die Vergaberichtlinien in die neuen Richtlinien zur Nutzung der städtischen Sportanlagen aufgenommen. Auch bisher wurden die städtischen Sportstätten nach festgelegten Kriterien vom Servicezentrum Sport den Schulen und Vereinen zur Verfügung gestellt.

Der bisherige Kriterienkatalog war allerdings nur verwaltungsintern bekannt und bindend, wird jetzt zur größeren Transparenz insbesondere für die Sportvereine ebenfalls vom Rat beschlossen und öffentlich gemacht. Wegen aktueller Belegungsproblematiken wurde diese Vergaberichtlinie nach intensiver Abstimmung mit den Hagener Sportvereinen bereits am 15.11.2017 vom SFA verabschiedet.
Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

Die Einführung der Richtlinien betrifft der Erwachsenenbereich im Behindertensport.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten- und Förderung

Produkt:

1.42.10.40

Bezeichnung:

Betrieb eigener Sportstätten

Produkt:

1.42.10.41

Bezeichnung:

Förd. v. Vereinen, Verbänden, sonst. Sportgel.

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2018

2019

2020

2021

Ertrag (-)

448800

-140.000

-140.000

-140.000

-140.000

Ertrag (-)

448800

-40.000 €

-40.000 €

-40.000 €

-40.000 €

Aufwand (+)

 

0,00

0,00

0,00

0,00

Eigenanteil

 

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.12.2017 - Sport- und Freizeitausschuss

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14.12.2017 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Herr Oberbürgermeister Schulz hat zugesagt, dass die angesprochenen zugesagten redaktionellen Änderungen in der Benutzungsordnung und in der Entgeltordnung mit aufgenommen werden.

 

Beschluss zur Benutzungsordnung:

Der Rat beschließt die Benutzungsordnung mit der Maßgabe, dass spätestens bis zum Ende des 1. Halbjahres 2018 die Ergebnisse aus weiteren Gesprächen zwischen der Sportverwaltung und dem Stadtsportbund über die Benutzungsordnung im Sport- und Freizeitausschuss vorgetragen und nach Bedarf Korrekturen vorgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

16

1

1

CDU

19

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

2

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

3

 

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

 

 

1

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

52

Dagegen:

5

Enthaltungen:

2

 

 

 

Energie- und Bewirtschaftungsumlage unter Punkt 1 4 der Entgeltordnung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

18

 

CDU

19

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

1

1

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

3

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

 

 

1

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

32

Dagegen:

26

Enthaltungen:

1

 

 

Punkt 5 11 der Entgeltordnung

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

15

1

2

CDU

19

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

1

1

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

3

 

Pro Deutschland

 

 

 

fraktionslos

 

 

1

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

47

Dagegen:

9

Enthaltungen:

3

 

 

Der Rat der Stadt stimmt den Vergaberichtlinien (bereits durch den SFA am 15.11.2017 beschlossen) zum 01.01.2018 zu.

 

x

 Einstimmig beschlossen