13.12.2017 - 4.1 Richtlinien zur Nutzung der städtischen Sportan...

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Wortprotokoll

Herr Thieser schlägt vor, dass hier zunächst die Benutzungsordnung, dann die Entgeltordnung besprochen und beschlossen und sich dann über das weitere Vorgehen verständigt wird.

 

Herr Grothe erinnert, dass der Rat im April 2016 im Rahmen der Haushaltskon-solidierung zur Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsumlage für Sportflächen  / Erwachsene und Beteiligung der Schwimmvereine ein Grundsatz-beschluss gefasst hat, der versucht wurde von da an umzusetzen. Ein wesentlicher Punkt hierbei war, die Diskussion mit dem Finanzamt und darüber, ob hierdurch ein Betrieb gewerblicher Art entsteht. Im September wurde dann mitgeteilt, dass durch die Einführung der Umlage die Sportstätten Betriebe gewerblicher Art sind und das zur Konsequenz hat, dass zur Umlage auch noch die MWST hinzukommt und die Beträge sich entsprechend verändern.

Die Richtlinien wurde Mitte des Jahres vom SZS mit dem SSB, als Vertreter der Vereine, abgestimmt. Hierzu hat es ca. 18-19 Stellungnahmen von Vereinen gegeben, die in die Richtlinien eingearbeitet wurden.

Weiterhin erörtert Herr Grothe, dass das Thema in den letzten Monaten hinreichend diskutiert worden ist, bis hin zur Einführung einer Solidarabgabe aller Vereine, wobei man hier zu der Auffassung gekommen ist, dass eine verpflichtende Gebühr gebraucht wird, die auch rechtlich durchsetzbar ist.

 

Herr Thieser ergänzt, dass in der Richtlinie die richtige weibliche und männliche Form in den Formulierungen Berücksichtigung finden sollte und dies daher noch mit der Frauengleichstellungstelle abzusprechen ist.

 

Herr Thieser ruft zur Diskussion über die Benutzungsordnung in der synoptischen Darstellung auf.

 

Herr Heiermann weist auf das Tierverbot auf Seite 2 der Benutzungsordnung hin und möchte wissen, wie z. B. bei Blindenführhunden mit dem Verbot umzugehen ist.

 

Herr Kriegel antwortet, dass sich dieses Verbot auf Haustiere bezieht. Ein Blindenführhund in dem Moment nicht als Haustier sondern als „Hilfsmittel“ anzusehen ist und daher nicht unter die Regelung fällt.

 

Frau Kulla bittet, die vereinsungebundenen Sportler in die Benutzungsordnung mit einzubeziehen. 

 

Herr Thieser bemerkt hierzu, dass die Formulierung des 2. Satzes über die Zurverfügungstellung der städt. Sportanlagen falsch gewählt wurde.

 

Herr Grothe erklärt, dass dieser Absatz nach der letzten Diskussion eingefügt und lediglich falsch abgefasst wurde und mit dem Hinweis auch außerhalb des Schul- und Vereinssports ergänzt werden sollte.

 

Herr Thieser formuliert den Satz neu:

Die städtischen Sportanlagen stehen allen Hagener Bürgerinnen und Bürger zur Ausübung des Sports zur Verfügung.

 

Herr Kriegel entgegnet, dass dies so nicht ganz bestätigt werden kann, da nicht alle Sportstätten für Privatpersonen geöffnet sind, dass ist im Rahmen des Breitensports für die Stadien, in denen Leichtathletik stattfindet, sicherlich geregelt. Allerdings sind die Sporthallen definitiv nur für den Schul- und Vereinssport vorgesehen. So muss dieser Satz anders artikuliert werden.

 

Herr Unnasch möchte wissen, ob die Möglichkeit besteht, die Beantragung eines Gestattungsvertrages mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter dem Punkt Verhalten in den Sportanlagen komplett zu streichen, um den Vereinen die  Option zu schaffen, für Vereinsfahrten etc. Geld zu verdienen.

 

Herr Kriegel erklärt, dass der Verkauf in den Sportanlagen grundsätzlich nicht gestattet ist. Daher ist dies vor einer Veranstaltung zu beantragen. Außerdem ist für den Alkoholausschank zusätzlich auch noch eine gewerberechtliche Erlaubnis notwendig.

 

Herr Thieser schlägt vor, die einzelnen Punkte der Reihe nach aufzurufen und entsprechend zu diskutieren.

 

Herr Schulte gibt zum Punkt der Sportstättennutzung noch zu bedenken, dass die Wortwahl „Hagener Bürger“ allen Vereinen in Randlagen ein Problem bringt, da geschätzte 40 Prozent der Vereinsmitglieder keine Hagener Bürger sind.

 

Herr Thieser macht deutlich, dass dieser Satz so umzuformulieren ist, dass solche Aspekte berücksichtigt werden.

 

Herr Flormann regt an, bevor über die jeweiligen Punkte beraten wird, die Vorlage zu vertagen. Der Stadtsportbund ist mit der Benutzungs- und Entgeltordnung nicht einverstanden, da zugesagt wurde, diese Vorlage mit den Vereinen zu beraten, das ist nicht geschehen.

 

Herr Grothe verdeutlicht, dass die Richtlinien allen Vereinen über den SSB zur Verfügung gestellt wurden und die Möglichkeit bestand, hierzu Stellung zu nehmen. Es hat 18 Stellungnahmen von Vereinen, nicht vom SSB, gegeben, die soweit das möglich war, eingearbeitet wurden.

Im Übrigen ist das die Benutzungsordnung der Stadt, die es auch schon vorher gegeben hat. 99 Prozent der Regelungen wurden aus der alten Benutzungsordnung übernommen. Am Ende wird eine Entscheidung zu den Richtlinien durch die Stadt und den Rat getroffen.

 

Herr Kriegel führt weiter aus, dass es sich bei allen farbigen Markierungen in der Synopse um Änderungen handelt, die im Laufe des letzten halben Jahres aufgrund der Einwendungen der Vereine eingeflossen sind.

 

Herr Flormann vermittelt, dass eine Beteiligung und Diskussion mit den Vereinen und dem SSB, wie bei den Vergaberichtlinien, nicht stattgefunden hat und daher die Benutzungs- und Entgeltordnung nicht akzeptiert wird.

 

Herr Grothe sagt zu, sollten die Richtlinien vom Rat verabschiedet werden, wird den Vereinen für das nächste halbe Jahr die Möglichkeit gegeben, kritische Punkte der Richtlinien zur Prüfung vorzulegen, die dann gegebenenfalls zu einer Überarbeitung  der Benutzungsordnung führen.

 

Um einem Konflikt zwischen dem SSB und dem Servicezentrum Sport vorzubeugen, schlägt Herr Thieser vor, eventuell auch die Entscheidung zur Benutzungsordnung auf die 1. Sitzung im neuen Jahr zu verschieben, um hier eine weitere Diskussion zuzulassen. Trotzdem sollten aber die einzelnen Punkte weiterhin beraten werden.

 

Herr Flormann weist nochmals auf die fehlende  Beteiligung der Vereine hin und gibt zu bedenken, dass auch die zwischenzeitlich zur Diskussion gestellte Einführung einer  „Pro-Kopf-Pauschale“ vom Verwaltungsvorstand abgelehnt wurde. Daher müssen die Benutzungs- und Entgeltordnung nochmals diskutiert werden.

 

Frau Heuer möchte von Herrn Flormann wissen, welche kritischen Punkte es gibt, die diskutiert werden müssen, da heute ja über die Richtlinien entschieden werden soll.

 

Herr Dr. Fischer und Herr Schulte pflichten dem Vorschlag von Herrn Grothe bei.

 

Herr Flormann ist mit diesem Vorschlag nicht einverstanden und bittet über die Vorlage als 1. Lesung abzustimmen.

 

Herr Thieser konkretisiert den Vorschlag von Herrn Grothe so, dass heute über die vorliegende Benutzungsordnung diskutiert und entschieden und die Verwaltung aufgefordert  wird, gemeinsam mit dem SSB diese Benutzungsordnung zu erläutern und die Ergebnisse dieser Gespräche dem SFA in der Sitzung vor der Sommerpause 2018 vorzulegen. 

 

Herr Thieser setzt die Diskussion mit Punkt 1 der Richtlinie fort und bittet, den Wortlaut des Absatzes 2 über Personen mit ansteckenden Krankheiten und betrunkene und verhaltensauffällige Personen getrennt voneinander zu formulieren.

 

Zu den Punkten 2 - Sauberkeit, 3 –Besonderheiten für die Nutzung der Sportplätze und 4 – Ordnung in den Sportanlagen besteht kein Diskussionsbedarf.

 

Herr Thieser möchte jedoch wissen, wie die Nutzung der Trainingsbeleuchtung bei unterschiedlicher Teilnehmerzahl kontrolliert wird.

 

Frau Heuer bestätigt, dass eine Kontrolle, wie z. B. im Ischelandstadion tatsächlich stattfindet und bei Minderzahl auch das Flutlicht entsprechend geschaltet wurde.

 

Herr Kriegel erklärt, dass es diverse Anregungen von Vereinen gab, diesen Passus

aus der Benutzungsordnung zu entfernen. Gleichwohl soll dieser Satz stehen bleiben, da bei Einschalten der kompletten Trainingsbeleuchtung, gerade in den Wintermonaten über mehrere Stunden am Tag, schnell Kosten von ein paar Hundert Euro entstehen. Bisher wurde das jedoch von den Objektbetreuern großzügig gehandhabt, so dass auch bei einer Belegung mal mit 6 Teilnehmern das Training ermöglicht wird.

Sollte dies jedoch zum Dauerzustand werden, so wäre hier dann tatsächlich eine andere Trainingszeit zu wählen.

 

Herr Thieser weist in diesem Zusammenhang auch auf die Überprüfung und Einhaltung der Duschzeiten hin.

Nach eingehender Diskussion wird der Satz in der Benutzungsordnung belassen.

 

Zu Punkt 5 – Werbung bittet Frau Kulla um Mitteilung, nach  welchen Kriterien die Werbeanfragen vergeben werden und bezieht sich hierbei auf die Anfrage des SSV Hagen zum Ischelandstadion hin, die in einer der letzten Sitzungen des SFA behandelt wurde.

 

Herr Kriegel antwortet, dass über Anfragen der Vereine, die die Bandenwerbung in den Sportanagen betrifft, das SZS entscheidet. Bei Sportanlagen, in denen mehrere Vereine trainieren, wird eine einvernehmliche Regelung getroffen.

 

Zu Punkt 6 – Pyrotechnik besteht kein Diskussionsbedarf.

 

Zu Punkt 7 – Verhinderung von Unfällen hätten Herr Schulte und Herr Schrötter gerne gewusst, wie mit den Schadensmeldungen der Vereine und Objektbetreuer und den Meldungen über die Schadensbücher umgegangen wird und wie die Schadenslage grundsätzlich in den Hagener Sportstätten aussieht.

 

Herr Kriegel berichtet, dass die Schadensbücher vom städt. Personal ausgewertet werden sollen. Leider gibt es auch Fälle, in denen das nicht passiert ist. Teilweise wurde das SZS dann erst Wochen später über Schäden informiert. Mittlerweile werden die Schäden durch die Vereine direkt an das SZS gemeldet, die dann an die Gebäudewirtschaft oder entsprechende andere Stellen weitergeleitet werden.

 

Zu den Punkten 7 – Verhinderung von Unfällen und 8 – Haftung gibt es zunächst keinen Diskussionsbedarf.

 

Herr Schulte merkt zu Punkt 8 an, dass hier der Nutzer der Anlage für Schäden haftet und der Verursacher daher nicht in die Pflicht genommen wird.

 

Herr Thieser verdeutlicht, dass der Verein Mieter oder Pächter der Anlage ist und nicht das einzelne Mitglied. Der Verein hat dann die Möglichkeit das Mitglied in Regress zu nehmen.

Zu Anlage 1 – Besonderheit für die Nutzung der Kanu-Slalom-Strecke besteht kein Diskussionsbedarf.

 

Herr Thieser bittet um Abstimmung über die Benutzungsordnung mit dem Zusatz, dass spätestens bis zum Ende des 1. Halbjahres 2018 die Ergebnisse aus weiteren Gesprächen zwischen der Sportverwaltung und dem Stadtsportbund über die Benutzungsordnung im Sport- und Freizeitausschuss vorgetragen und nach Bedarf Korrekturen vorgenommen werden.

 

Beschlussänderung

 

Der SFA bespricht und beschließt zuerst die Benutzungsordnung und in einer zweiten Abstimmung die Entgeltordnung.

 

Beschluss zur Benutzungsordnung

 

Der SFA beschließt die Benutzungsordnung mit der Maßgabe, dass spätestens bis zum Ende des 1. Halbjahres 2018 die Ergebnisse aus weiteren Gesprächen zwischen der Sportverwaltung und dem Stadtsportbund über die Benutzungsordnung im Sport- und Freizeitausschuss vorgetragen und nach Bedarf Korrekturen vorgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

1

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

 

 

Dafür:

 

14

Dagegen:

 

Enthaltungen:

2

 

 

 

Zur Beratung über die Entgeltordnung schlägt Herr Thieser die gleiche Verfahrens-weise wie gerade eben vor.

 

Herr Thieser bittet um Aufklärung, ob tatsächlich mit jedem Nutzer, jedem Verein ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden muss.

 

Herr Kriegel eröffnet, dass in vorheriger Abstimmung mit dem Rechtsamt die Regelungen den Abschluss solcher Verträge notwendig machen.

 

Herr Schulte berichtet, dass zwischenzeitliche einige Vereine in Hinsicht auf steuerliche Aspekte überlegen, eine GmbH zu gründen. Heraus ergibt sich die konkrete Frage, ob die Berechnung und der Vertrag auch über einen zwischengeschalteten Trägerverein möglich sind.

 

Herr Kriegel erklärt, dass das grundsätzlich machbar ist, jedoch ohne weitere Prüfung abschließend nicht beantwortet werden kann.

 

Herr Thieser hält dazu fest, dass die Angelegenheit durch das Rechtsamt geprüft  und den Mitgliedern des Sport- und Freizeitausschusses umgehend mitgeteilt wird.

 

Herr Rarbach möchte wissen, ob die Vergabe an eine GmbH nicht der Richtlinie widerspricht.

 

Auch das müsste geprüft werden, so Herr Thieser.

 

Frau Heuer bittet um Klärung des Sachverhalts zur separaten Berechnung der Nutzung in den Ferienzeiten.

 

Herr Thieser fragt ergänzend dazu, was passiert, wenn Meisterschaftsspiele in den Trainingszeiten durchgeführt werden, wird in diesen Fällen die Gebühr erlassen und wie werden Betriebssportgruppen behandelt.

 

Herr Schulte erläutert, dass die Hagenbad keine Differenzierung bei ihren Durchgangskarten kennt und möchte wissen, ob dann bei Wasserballspielen, die in Trainingszeiten ausgetragen werden, die Gebühren erstattet werden..

 

Auf die Frage zur Berechnung während der Ferienzeiten antwortet Herr Kriegel, dass die Berechnung der Umlage auf 40 Wochen ausgerichtet ist, somit sind die Ferienzeiten nicht eingerechnet.

Betriebssportgruppen sind nicht, wie z. B. die Basketball Hagen GmbH, auf einen wirtschaftlichen Betrieb ausgerichtet, selbst wenn die Rechtsform des Trägers eine GmbH oder ähnliches ist.

Weiter begründet Herr Kriegel zur Frage von Herrn Schulte, dass Hagenbad nicht unterscheidet, ob ein Spiel oder Training stattfindet, so dass  tatsächlich rund 3,90 € je Nutzung/Eintritt durch die Schwimmsportler berechnet werden. Von daher würde die Abrechnung wie bisher erfolgt, so weiter gegeben werden.

Bei anderen Sportarten würden Spiele, die während der Trainingszeiten stattfinden, nicht berechnet. Allerdings unter der Voraussetzung, dass dies SZS mitgeteilt wurde.

 

Herr Flormann gibt zu bedenken, dass unter dieser Voraussetzung sehr viele Spiele dann während der Trainingszeiten stattfinden.

 

Herr Heiermann bittet um Mitteilung, ob Schwerbehinderte hier eine Ermäßigung erhalten und wenn nicht, ob das noch Berücksichtigung finden kann. 

 

Dies wird durch Herrn Grothe verneint.

 

Herr Stricker gibt zu bedenken, dass laut Ratsbeschluss über die Umlage ein Betrag in Höhe von 140.000 € erbracht werden muss und wenn es weniger Nutzer gibt, müsste der Rest die Stunden ausgleichen.

 

Herr Kriegel legt dar, dass Anfang 2017 nochmals alle Vereine bezüglich der Trainingsbelegung abgefragt. Wenn im Einzelfall anstatt einer regelmäßigen Trainingseinheit mal ein Spiel stattfindet, dann ist das nicht berücksichtigt.

 

Zu den Punkten 1 – Turn- und Sporthallen und 2 – Sportplätze besteht kein Diskussionsbedarf.

 

Auf die Frage von Herrn Stricker, ob auf das Entgelt aus den Bruttoeinnahmen die UST hinzukommt, erklärt Herr Kriegel, dass diese Entgelte nicht Bestandteil des BgA sind.

 

Zu den Punkten 3 – Sondersportanlagen, 4 – Beteiligung Schwimmvereine und 5 – Verkauf von Getränken, Speisen etc. besteht kein Diskussionsbedarf.

 

Zu Punkt 6 – Städtische Personalkosten erläutert Herr Kriegel auf die Frage von Herrn Thieser, dass in Sportstätten, in denen am Wochenende Personal vor Ort ist (wie z. B. im Ischelandstadion), keine Abrechnung der Kosten erfolgt. Ausschließlich dort, wo nur zur Durchführung solcher Spiele extra Personal abgestellt werden muss, die Anlage ansonsten geschlossen gewesen wäre, sind die Personalkosten zu erstatten.

 

Zu den Punkten 7 – Übernachtung in Turnhallen und 8 – Sonstige Veranstaltungen in städtischen Sportanlagen besteht kein Diskussionsbedarf.

 

Auf die wiederholte Frage zur UST erklärt Herr Kriegel, dass solche Entgelte nicht Bestandteil des BgA sind und diese Entgelte völlig unabhängig von der Umlage erhoben werden.

 

Zu den Punkten 9 – Vermietung Material und 10 – Sportkurse für Jedermann besteht kein Diskussionsbedarf.

 

Herr Kriegel erläutert zu Punkt 11 – Eintrittsgelder für die Nutzung des Wildwasserparks, dass die Eintrittspreise für die einzelnen Nutzer moderat angepasst wurden. Die Stadt erzielt durch den Verkauf der Eintrittskarten Einnahmen in nicht unerheblicher Höhe. Die Hagener Kanu-Sportvereine zahlen diese Entgelte nicht, sind aber als nutzende Hagener Vereine, bei der Energie- und Bewirtschaftungsumlage berücksichtigt.

 

Herr Flormann appelliert nochmals diese Richtlinie zu verwerfen, da die Vereine massive Rückgänge zu verzeichnen haben. Herr Flormann berichtet, dass die Umlage für eine Dreifachsporthalle innerhalb eines Jahres um 17 % gestiegen ist. Die Umlage ist zudem Grundlage für die Einrichtung eines BgA, so dass die Vereine zusätzlich belastet werden.

Daher bittet Herr Flormann erneut den Ausschuss den Wegfall der Gebühren zu beschließen.

 

Herr Dr. Fischer weist nochmals auf die Ausgangsituation zur Haushaltskonsoli-dierung des Sports vor einigen Jahren  und zur aktuellen Situation hin.

 

Herr Thieser schlägt vor, wegen der Besonderheit über die Energie- und Bewirtschaftungsumlage mit den dazugehörigen Tabellen separat abzustimmen und dann über die Entgeltordnung.

 

Auf Nachfrage von Frau Heuer, ob für die Umsetzung der Vorlage kein Aufwand entsteht  z. B. Anschaffung des Programms wird bestätigt, dass keinerlei Kosten entstehen. Die Nutzung des Programms erfolgt schon seit mehreren Jahren.

Herr Thieser erklärt, das dies im Protokoll festzuhalten ist.

 

Herr Thieser bittet, zunächst über die Punkte 1 – 4 der Entgeltordnung zur Energie- und Bewirtschaftungsumlage und anschließend  über die Punkte 5 – 11 abzustimmen.

 

 

Beschluss zur Entgeltordnung

 

Der SFA beschließt, wegen der Besonderheit der Energie- und Bewirtschaftungsumlage, über die Punkte 1 – 4 mit den dazugehörigen Tabellen und des Weiteren über die Punkte 5 – 11 der Entgeltordnung abzustimmen.

 

Energie- und Bewirtschaftungsumlage unter Punkt 1 - 4 der Entgeltordnung:

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

1

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

 

1

 

AfD

 

 

1

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

6

Dagegen:

8

Enthaltungen:

2

 

 

Punkt 5 – 11 der Entgeltordnung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

1

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

 

1

 

AfD

 

 

1

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

 

1

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

2

Enthaltungen:

3

 

 

Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um 17.50 Uhr.

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Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Neufassung der Richtlinien zur Nutzung der städtischen Sportanlagen mit folgenden Ordnungen

-    Benutzungsordnung

-    Entgeltordnung (unter Berücksichtigung der Einführung der Energie- und 

     Bewirtschaftungsumlage)     

-    Vergaberichtlinien (bereits durch den SFA am 15.11.2017 beschlossen)

zum 01.01.2018 zu.

 

 

 

Beschlussänderung

 

Der SFA bespricht und beschließt zuerst die Benutzungsordnung und in einer zweiten Abstimmung die Entgeltordnung.

 

Beschluss zur Benutzungsordnung

 

Der SFA beschließt die Benutzungsordnung mit der Maßgabe, dass spätestens bis zum Ende des 1. Halbjahres 2018 die Ergebnisse aus weiteren Gesprächen zwischen der Sportverwaltung und dem Stadtsportbund über die Benutzungsordnung im Sport- und Freizeitausschuss vorgetragen und nach Bedarf Korrekturen vorgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

1

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

 

Enthaltungen:

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss zur Entgeltordnung

 

Der SFA beschließt, wegen der Besonderheit der Energie- und Bewirtschaftungsumlage, über die Punkte 1 – 4 mit den dazugehörigen Tabellen und des Weiteren über die Punkte 5 – 11 der Entgeltordnung abzustimmen.

 

Energie- und Bewirtschaftungsumlage unter Punkt 1 - 4 der Entgeltordnung:

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

1

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

 

1

 

AfD

 

 

1

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

6

Dagegen:

8

Enthaltungen:

2

 

 

 

Punkt 5 – 11 der Entgeltordnung

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

1

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

 

1

 

AfD

 

 

1

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

 

1

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

2

Enthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage