Beschlussvorlage - 1081/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidungen des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts, WBH hier: XV. Nachtrag der Entwässerungsgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2017
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Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt den XV. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (Entwässerungsgebührensatzung), wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist, zur Kenntnis.
Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 10 Abs. 5 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Stadt Hagen.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 die Änderung der Entwässerungsgebührensatzung wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die Entscheidung des Verwaltungsrats unterliegt gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung des WBH den Weisungen des Rates der Stadt Hagen.
Weitere Informationen sind der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorlage für die Verwaltungsratssitzung am 09.11.2017 und ihren Anlagen zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen
x |
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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169 kB
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3
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(wie Dokument)
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68,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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82,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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343,6 kB
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