Vorschlag zur Tagesordnung - 1125/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren für das Karree zwischen

Minvervastr., Ewaldstr., Gutavstr .. und Lange Str. einzuleiten..

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Der Antrag wurde bei der BV-Mitte frist- und formgerecht eingereicht und wurde mit einer Empfehlung zur Einleitung des Bebauungsplanes beshlossen. Die Zuständigkeit liegt bis zur Einleitung beim Stadtentwicklungsausschuss.
 

In einer umfangreichen Berichterstattung in WP / WR vom 19. August 2017 erfuhr die Öffentlichkeit, dass die GWG in Wehringhausen den Abriss eines kompletten Wohnquartiers plant. Nach den Aussagen des GWG-Geschäftsführers Christoph Rehrmann werden sogar schon Planungen für eine Nachnutzung des Areals angestellt. So sollen dort ein Kindergarten und ein Discounterangesiedelt werden.

Die Pläne der GWG werden in der .Öffentlichkeit zurzeit diskutiert und unterschiedlich bewertet. Die SPD-Fraktion ist daher der Auffassung, dass - sollte es tatsächlich zu einem Abriss der Häuser kommen - eine Neugestaltung und damit einer Nachnutzung des Areals nur mit einem geordneten Verfahren durchzuführen ist. Dabei ist es der SPD-Fraktion wichtig, dass im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens nicht nur die Behörden, sondern auch die Öffentlichkeit beteiligt wird.

 

 

 

 

Anlagen : Antrag der SPD- Fraktion

                Beschluss BV-Mitte vom 07.11.2017   

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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12.12.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt