Beschlussvorlage - 0993/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Anbaumaßnahme für das Familienzentrum der Kindertageseinrichtung Poststr. 26 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kindertageseinrichtung Poststr. 26 ist seit Jahren, gemeinsam im Verbund mit der Einrichtung Eschenweg 36, ein Familienzentrum. Das Gebäude beherbergt innerhalb des Raumprogramms drei Gruppen und verfügt über keinen zusätzlichen Raum für die verschiedenen Angebote des Familienzentrums. Durch den Anbau soll eine Baulücke auf der Gebäuderückseite geschlossen und ein adäquater Raum für die beratende und therapeutisch begleitende Arbeit des Familienzentrums geschaffen werden.

 

Begründung

 

Die Kindertageseinrichtung Poststr. 26 im Sozialraum Boele – Kabel – Bathey soll baulich um einen weiteren Raum auf der Gebäuderückseite erweitert werden. Ziel ist es, einen Raum für das Beratungs- und Therapienagebot des Familienzentrums zu errichten.

In der Kindertageseinrichtung Poststr. 26 werden Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren betreut. Im Verbund mit der ebenfalls städtischen Einrichtung Eschenweg 36 bildet die Einrichtung das Familienzentrum Helfe.

Die Aufgaben eines Familienzentrums gehen über die Tätigkeiten einer normalen Kindertageseinrichtung weit hinaus, indem verschiedene Dienstleistungen für Familien im Sozialraum angeboten werden.

Zu den unterschiedlichen Angeboten zur Unterstützung von Familien zählen u.a. die Elternberatung durch die Erziehungsberatungsstelle, der ASD und die Familienbegleitung, das Rucksackprojekt, Elternkurse (Starke Eltern starke Kinder), sowie eine intensive Zusammenarbeit mit Institutionen wie Frühförderstellen, Logopäden, Sprachschulen, Gesprächsrunden für Alleinerziehende und die Schuldnerberatung. Einige dieser beratenden Angebote verlangen eine Anonymität, die nur gegeben sein kann, wenn entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind.

Die Einrichtung verfügt lediglich über die Räume nach dem Raumprogramm des Landesjugendamtes, welche für die Kinderbetreuung erforderlich sind. Weitergehende Räume für das Familienzentrum stehen zurzeit nicht zur Verfügung.

Daher soll eine bestehende Baulücke auf der Gebäuderückseite so geschlossen werden, dass ein weiterer Raum exklusiv für das Familienzentrum herausgebildet werden kann. Die Schaffung eines separaten Raumes für das Familienzentrum wird auch von der für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständigen pädagogischen Fachberatung beim Landesjugendamt Münster befürwortet.

Die Einrichtung befindet sich zurzeit im Re-Zertifizierungsjahr für die Aufgabe als Familienzentrum. Im März 2018 steht die abschließende Überprüfung durch Pädquis (Forschungs- und Entwicklungsinstitut sowie Kooperationsinstitut der Freien Universität Berlin im Arbeitsbereich der Kleinkindpädagogik. Das Institut evaluiert und zertifiziert die pädagogische Qualität in Kindertageseinrichtungen.) an, mit der dann über den weiteren Bestand des Familienzentrums entschieden wird. Der zusätzliche Raum wird die zukünftige Qualifizierung der Einrichtung als Familienzentrum dauerhaft sicherstellen.

 

 

Der Kostenrahmen nach DIN 276 beziffert einen Betrag in Höhe von 115.000 €, der für die Realisierung des Projektes erforderlich ist. Konjunkturell bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten können nicht abgebildet werden. Die entstehenden Baukosten werden durch die Stadt Hagen getragen. Zur Finanzierung der Maßnahme stehen Mittel aus der Bildungspauschale zur Verfügung.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tagesbetreuung für Kinder

Finanzstelle:

5000169

Bezeichnung:

Neubau und Umbau Kindertageseinrichtungen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

2018

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

785100

115.000 €

115.000 €

Eigenanteil

 

115.000 €

115.000 €

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im Haushaltsplan 2018/2019 bereits eingeplant

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für den Anbau in Höhe von 115.000,-- € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Die entstehende Anlage ist über eine Nutzungsdauer von 70 Jahren abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt folglich 1.643,-- €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung aus Mitteln der Bildungspauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten in Höhe von 115.000,-- € zu bilden. Dieser wird entsprechend der Nutzungsdauer (70 Jahre) aufgelöst und führt zu einem jährlichen Ertrag von 1.643,-- €.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

169

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

50

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.643

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

1.643

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

219 €

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.11.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.12.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen