28.11.2017 - 10 Anbau eines Therapie- und Beratungsraums für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 28.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Lars Glinka
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke stellt fest, dass diese und die folgende Vorlage gut beschrieben und selbsterklärend seien.
Frau Müller möchte wissen, ob die Anbauten barrierefrei seien.
Herr Hannusch kann das bestätigen.
Herr Koslowski zeigt sich überrascht von einer Abschreibungszeit von 70 Jahren. Wie sei das zu erklären?
Herr Hannusch erklärt, dass diese Informationen vom Fachbereich Finanzen mitgeteilt würden. Er werde die Erklärung nachliefern.
Nachträgliche Stellungnahme der Verwaltung:
„Der Abschreibungszeitraum richtet sich nach der Allgemeinen Inventurrichtlinie der Stadt Hagen. Dort ist in der Anlage 7, NKF Rahmentabelle, unter der Ziffer 1.20 aufgeführt, dass Kindergärten / Kindertagesstätten eine Nutzungsdauer von 40 - 80 Jahren haben. Entsprechend ist bei Massivbauten abzuschreiben.
Die Frist 70 Jahre wurde analog zu anderen Maßnahmen gewählt. Sie wurde nach der Prüfung der bilanziellen Auswirkungen durch 20 so beibehalten“.
Herr Reinke stellt die Beschlüsse dieser und der nächsten Vorlage zur Abstimmung und weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss in der Beratungsfolge vor der Bezirksvertretung Hagen-Nord sei und daher ein Vorbehaltsbeschluss gefasst werden müsste.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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199,4 kB
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