Beschlussvorlage - 0991/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Anbaumaßnahme für die Kindertageseinrichtung Poststr. 26 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kindertageseinrichtung Poststr. 26 soll baulich um ein Forschungslabor ergänzt werden, damit die Kinder der Einrichtung dauerhaft, unter anderem im Rahmen des Projektes „Leuchtpol“, unterstützt und gefördert werden können. Damit werden die im Bildungsauftrag geforderten Kompetenzen optimal abgedeckt.

 

Begründung

 

Die Kindertageseinrichtung Poststr. 26 im Sozialraum Boele – Kabel – Bathey soll baulich um einen weiteren Raum erweitert und ausgebaut werden. Ziel ist es, ein Forschungslabor für Kinder zu errichten.

In der Kindertageseinrichtung Poststr. 26 werden Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren betreut. Für Kinder ab dem vierten Lebensjahr bis zur Einschulung steht als pädagogisches Angebot das Forschungsprojekt „Leuchtpol“ zur Verfügung (siehe Infos über Leuchtpol unter www.leuchtpol.de), welches durch eine zertifizierte Mitarbeiterin  vermittelt wird. Darüber hinaus befindet sich die Einrichtung Poststr. aktuell in der Zertifizierungsphase zum „Haus der kleinen Forscher“.

Die Kinder sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Umwelt zu erkunden, Dinge auszuprobieren und Erkenntnisse in Sprache auszudrücken. Dabei ist Mitbestimmung und Philosophieren ein wichtiger Lernprozess. Um dieses Wissen zu erlangen ist es von enormer Wichtigkeit, diese Dinge zu erforschen und auszuprobieren.

Zur dauerhaften Implementierung des Angebotes in den Kitaalltag, ist hierzu eine zusätzliche Räumlichkeit von Vorteil, um regelmäßig, nachhaltig und konstruktiv zu forschen. Für die notwendigen Materialien und Versuchsanordnungen steht für die Kinder und Mitarbeiterinnen bisher kein Raum zur Verfügung, der das pädagogische Angebot im Bereich des naturwissenschaftlichen Lernens unterstützt und fördert.

Viele der im Bildungsauftrag (§ 13 Kinderbildungsgesetz KiBiz) geforderten Kompetenzen werden in diesem Forschungsprojekt abgedeckt. Mit einem eigenen Forschungslabor kann die Zusammenarbeit zwischen der Kindertageseinrichtung  und der Grundschule intensiviert werden, so dass ein wichtiger Grundstein in Bezug auf die Grundsätze zur Bildungsförderung (Bildung von 0 – 10 Jahren) gelegt werden kann.

 

Bisher konnte nur der Bewegungsraum der Einrichtung für die Projektarbeit genutzt werden, wodurch die Bewegungserziehung der Kinder eingeschränkt wird.

 

Das zu errichtende Forschungslabor wird als freistehender Gebäudeteil mit einem Raum an der Hauptgebäudeseite errichtet, welcher ganzjährig nutzbar ist. Das Außenspielgelände der Einrichtung ist ausreichend groß genug und wird nur geringfügig beeinträchtigt.

 

Der Kostenrahmen nach DIN 276 beziffert einen Betrag in Höhe von 125.000 €, der für die Realisierung des Projektes erforderlich ist. Konjunkturell bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten können nicht abgebildet werden. Die entstehenden Baukosten werden durch die Stadt Hagen getragen. Zur Finanzierung der Maßnahme stehen Mittel aus der Bildungspauschale zur Verfügung.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5000169

Bezeichnung:

Neubau und Umbau Kindertageseinrichtungen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

2018

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

785100

125.000 €

125.000 €

Eigenanteil

 

125.000 €

125.000 €

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im Haushaltsplan  2018/2019 bereits eingeplant

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für den Anbau in Höhe von 125.000,-- € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Die entstehende Anlagen ist über eine Nutzungsdauer von 70 Jahren abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt folglich 1.786,-- €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung aus Mitteln der Bildungspauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten in Höhe von 125.000,-- € zu bilden. Dieser wird entsprechend der Nutzungsdauer (70 Jahre) aufgelöst und führt zu einem jährlichen Ertrag von 1.786,-- €.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

212

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

62

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.786

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

1.786

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

274 €

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.11.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.12.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen