Beschlussvorlage - 1045/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Ev. Krankenhauses Hagen-Haspe Mops - Park- und Erschließungssituation
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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23.11.2017
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Sachverhalt
Begründung
Planungsrechtliche Situation
Das in Rede stehende Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt.
Ein Planerfordernis ist nicht gegeben, somit ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich. Alle rechtlich relevanten Aspekte wie Lärmschutz, Artenschutz, Verkehr etc. werden im Rahmen von Gutachten im Baugenehmigungsverfahren abgehandelt und geprüft.
Verkehrliche Situation
Zur Erweiterung der Parkplätze wurden grundsätzlich zwei Varianten diskutiert:
- Eine Parkplatzerweiterung auf den Flächen der Grabeländer hinter den Häusern nordöstlich des heutigen Parkplatzes und
- Eine Parkplatzerweiterung in Form eines Parkdecks mit zwei Ebenen.
Variante 1 erscheint aus Lärmschutzgründen planungsrechtlich bedenklich. Außerdem würde eine weitere große Fläche zusätzlich versiegelt. Es könnten 227 Parkplätze eingerichtet werden.
Bei Variante 2 wird kein zusätzlicher Flächenbedarf erforderlich. Durch die vorhandene Topographie kann das Parkdeck höhenmäßig so eingepasst werden, dass die obere Etage quasi dem heutigen Parkplatz sowohl höhenmäßig als auch lagemäßig entspricht. Hier entstünden 242 Parkplätze.
Von daher ist eindeutig die Variante 2 zu bevorzugen.
Zur Erschließung des neuen Parkdecks wurden ebenfalls zwei grundsätzliche Varianten diskutiert:
- Erschließung wie im Bestand (Zufahrt über die Brusebrinkstraße, Abfahrt über die Büddinghardt (Kastanienallee)) und
- Erschließung komplett über die Büddinghardt
Bei Variante 1 sind nach wie vor die Anlieger der Brusebrinkstraße stark belastet. Durch die quasi Verdopplung der Parkmöglichkeiten wird auch entsprechend der Zufahrtsverkehr verdoppelt. Da auch der Anlieferverkehr über diese Trasse läuft, ist die Belastung der Anwohner grenzwertig.
Bei Variante 2 soll auch die Zufahrt zum Parkdeck über die Büddinghardt verlaufen (heute nur Ausfahrt). Hier gibt es wiederum zwei Untervarianten:
Die erste Möglichkeit würde die Anlage einer zweiten Fahrspur nördlich der heutigen Spur bedeuten, weil die gepflasterte Fahrbahn nicht für den dauerhaften Begegnungsfall geeignet ist. Hierzu müsste Planungsrecht geschaffen werden. Außerdem würden hier die heutigen Wiesenflächen versiegelt.
Die zweite Möglichkeit geht von einer Nutzung der vorhandenen Anliegerfahrbahn aus. Diese würde im Einrichtungsverkehr befahren und ist mit einer Breite von ca. 4,20 m auch geeignet. Es wären hier vier Anlieger durch das erhöhte Fahrzeugaufkommen betroffen.
In beiden Fällen würde die Fahrtrichtungstrennung über einen neuen kleinen Kreisverkehr erfolgen.
In einem Verkehrsgutachten wurden alle Möglichkeiten beleuchtet.
Prinzipiell würden alle geschilderten Maßnahmen rein verkehrstechnisch funktionieren. Unter Abwägung aller Kriterien erscheint die Variante „Nutzung der Anliegerfahrbahn“ die sinnvollste zu sein.
Von daher schlägt auch die Fachverwaltung diese Erschließungsvariante vor.
In den Anlagen (Präsentation in der Anliegerinformationsveranstaltung) sind die geschilderten Sachverhalte verdeutlicht.
Für die Ausführungsplanungen müssen allerdings noch genauere Verkehrsuntersuchungen stattfinden, die die Leistungsfähigkeit der gewählten Variante bestätigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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23.11.2017 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe präferiert die Parkplatzlösung in Form eines Parkdecks mit zwei Ebenen einschließlich Erschließung über die Büddinghardt, wobei als Einfahrspur die bestehende Anliegerstraße genutzt wird und als reine Ausfahrt die sog. Kastanienallee.
Die Verwaltung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass bei der Neuordnung der Straßen Büddinghardt / Kastanienallee, außer für den Antragsteller keine Anliegergebühren erhoben werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung | |||||
SPD | 7 |
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CDU | 3 |
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Hagen Aktiv | 2 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
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Die Linke | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | |||||||
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Dafür: | 14 | |||||||
Dagegen: | 0 | |||||||
Enthaltungen: | 0 | |||||||