Beschlussvorlage - 1029/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sachstandsbericht  zum Antragsverfahren im Förderprogramm “Stadtumbau West” wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 
Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist für eine Chronologie kaum einsetzbar. Es wird daher auf den Gliederungspunkt Resümée verwiesen.

 

Anlass

Um fristgerecht in den Förderaufruf des neu aufgelegten Bund / Länder-Programms “Stadtumbau West” zu gelangen, hat die Verwaltung zum 01.Oktober 2004 bei der Bezirksregierung ein Antragspaket für den Bereich Oberhagen / Eilpe eingereicht. Seitdem sind in den drei zuständigen Gremien fortlaufend Sachstandsberichte zum Projekt vorgetragen worden.

 

Mit dieser Vorlage soll zusammenfassend und im Überblick der Projektablauf sowie der aktuelle Stand des Antragsverfahrens dargelegt werden.

 

Chronologie

·        Am 24.08.2004 wurde auf einer Informationsveranstaltung des Landesministeriums erstmalig die Auflage eines Förderprogramms Stadtumbau West verkündet. Die Verwaltung hat sich trotz der kurzen Fristsetzung dafür entschieden, eine Antragstellung vorzubereiten, um “einen Fuß in die Fördertür” zu bekommen. Dabei wurde die Tatsache, dass zu den Modalitäten bislang nicht mehr als eine Powerpoint-Präsentation der Veranstaltung existierte, eher als Chance gesehen. Innerhalb kürzester Zeit hat die Verwaltung eine Projektskizze und die Auswahl des Stadtumbaugebietes Oberhagen / Eilpe vorbereitet.

 

·        Am 09.09.2004 konnte zumindest im Haupt- und Finanzausschuss der Grundsatzbeschluss zur Beteiligung der Stadt Hagen am Förderprogramm Stadtumbau West gem. § 171 BauGB für die Stadtteile Oberhagen und Eilpe eingeholt werden.

 

·        Wegen der knappen Vorbereitungszeit wurden in Form eines brain-storming erste skizzenhafte Projektideen in einem Plan zusammengetragen, der dann Eingang in die Antragsbroschüre gefunden hat. Als Sitzungsplan hing er danach in allen drei Gremien.

 

·        Fristgerecht zum 01.Oktober 2004 wurde der Bezirksregierung ein Antragspaket mit ersten Maßnahmenvorschlägen, die möglichst alle Fördertatbestände abdecken sollten, vorgelegt. Dabei war auch die vorläufige Abgrenzung des Stadtumbaugebietes mit einzureichen, wie sie als Grundlage für die statistischen Daten der Antragsbegründung diente. Das Antragspaket wurde durch eine Broschüre mit Beschreibung des Gebietscharakters, der Gebietsauswahl sowie der zu erwartenden Herausforderungen ergänzt und mit Plan- und Datenmaterial belegt.

 

·        Im Zeitraum November/Dezember 2004 war in den Medien zu verfolgen, dass seitens des Landes eine erste Förderzusage mit einem Projektvolumen von 2 Mio. Euro in Aussicht gestellt wurde. Details sollten in einem Fördergespräch mit Vertretern des Landes und der Bezirksregierung vor Ort verhandelt werden.

 

·        Zur Vorbereitung hat die Fachverwaltung zum einen Gespräche mit der Kämmerei geführt, um eine Bereitstellung des Eigenmittelanteils der Stadt Hagen zu sichern. Zum anderen erging der Aufruf des Zuschussgebers, eine Prioritätenbildung vorzunehmen für die Maßnahmen aus dem Gesamtpaket, die vorrangig im Projektjahr 2005 umgesetzt werden sollten. Dafür waren die Maßnahmen mit Kostenansätzen zu versehen. Die Verwaltung hat Wert darauf gelegt, dass bereits im ersten Fördervolumen eine Verteilung auf die Förderkategorien “Projektsteuerung”, “Planung / Gutachten”, “Investition öffentlich” und “Investition privat” erfolgt.

 

·        Am 05.04.2005 fand das Fördergespräch mit Vertretern des Landesministeriums und der Bezirksregierung in Eilpe statt. Dort wurde die Massnahmen – Übersicht 2005 / Vorabzug erfolgreich verhandelt. Nach Einarbeitung kleinerer Korrekturen wurde das Papier zusammen mit der Broschüre (s.o.) in allen drei Gremien verteilt (BVED 13.04., BVM 19.04., STEA 28.06.).

 

·        Am 28.06.2005 wurde im Stadtentwicklungsauschuss die Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes an das Planungsbüro Planquadrat aus Dortmund vergeben. Vorausgegangen war ein auf 4 Büros beschränktes Auswahlverfahren mit Rückfragekolloquium.

 

·        Zum Stichtag 15.07.2005 waren die Anträge für die Maßnahmen in 2006 einzureichen. Dafür wurde das ursprüngliche Antragspaket auf ein Zeitfenster – Maßnahmenverteilung 2006 verteilt und komprimiert. Dieses wird in der Anlage 1 mit aktuellem Stand verteilt. Zusätzlich waren die beantragten Maßnahmen für 2006 mit einer städtebaulichen Begründung und Kostenansätzen zu versehen. Das Dokument Zuwendungsantrag / Begründungen für 2006 – nach Fördertatbeständen wird als Anlage 2 verteilt. Gleichzeitig wurde mit dem Zeitfenster die zusammenfassende Gesamtübersicht fortgeschrieben.

 

·        Mit Anschreiben vom 26.08.2005 wurde der konkretisierte Zuwendungsantrag für die erste Finanzierungsrate 2005 bei der Bezirksregierung eingereicht. Hierfür waren die im Fördergespräch am 05.04.2005 abgestimmten Maßnahmen zu konkretisieren, mit einer städtebaulichen Begründung und einer aktualisierten Kostenschätzung zu versehen. Zusätzlich waren für die baulichen Maßnahmen “Linksabbieger Luisenstraße” und “Kreisverkehrsplatz Tucht” Ausbaupläne mit einzureichen. Aus dem Antragspaket wird der Bestandteil Zuwendungsantrag / Begründungen (für 2005) als aktuellstes Dokument in der Anlage 3 verteilt. Gegenüber der Maßnahmen-Übersicht 2005 vom April 2005 sind folgende Veränderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen worden:

-         Bei der Maßnahme “Quartiersmanagement” wird nicht mehr auf Grundlage einer Stellenbesetzung sondern als externe Drittbeauftragung beantragt.

-         Bei der Maßnahme “Veranstaltungsreihe zum demographischen Wandel” wird eine Kostensteigerung berücksichtigt.

-         Die Maßnahme “Wohnungsmarktanalyse” entfällt, weil zwischenzeitlich auf die Erkenntnisse des Masterplans Wohnen zugegriffen werden kann.

-         Die Maßnahme “Bürgerworkshop Umgestaltung Eilper-/Frankfurter Straße” wurde ergänzt um einen Untersuchungsauftrag zu Qualität und Verkehrssicherheit von Straßenräumen.

-         Die Maßnahme “Kreisverkehr markE” wurde kostenmäßig nach oben, die Maßnahme “Umgestaltung Eilper Straße – Linksabbiegespur” kostenmäßig nach unten korrigiert. Für beide Maßnahmen konnte die Frage des Förderzugangs durch Negativattest GVFG geklärt werden.

-         Die Maßnahme “Innenhofumgestaltung Block Jäger-, Franz-, Flurstraße” wurde als Beispiel für diese Maßnahmenkategorie aufgenommen, ohne dass die tatsächliche Realisierbarkeit schon geklärt werden konnte. Dies ist eine grundsätzliche Unwägbarkeit bei Maßnahmen auf privaten Flächen. Es ist jedoch wichtig, einen Förderzugang für die notwendigen Bodensanierungen im Rahmen der Stadterneuerung rechtzeitig abzufragen.

 

·        Die Einrichtung einer Lenkungsgruppe “Stadtumbau West – Oberhagen / Eilpe” (Drucksachen-Nr. 0386/2005) wurde in der Juni-Runde 2005 von den beiden Bezirksvertretungen und dem Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Die erste Sitzung hat am 07.09.2005 stattgefunden. Die zweite Sitzung ist für den 24.11.2005 vorgesehen.

 

Resümée

Die Chronologie macht deutlich, dass beim Antragsverfahren für den Stadtumbau West von Beginn an nicht auf übliche Verwaltungsabläufe zurückgegriffen werden konnte.

 

Die Erstanmeldung mußte aus Zeitgründen ohne Beratungsdurchlauf in sämtlichen zuständigen Gremien erfolgen. Die Verwaltung hat fortlaufend über den Stand des Antragsverfahrens informiert. Dabei wurden die in Fettdruck gekennzeichneten Vorlagen und Materialien verteilt bzw. sind Anlage dieser Vorlage.

 

Die eingereichte Gebietsabgrenzung kann nur eine vorläufige sein und muß noch durch Ratsbeschluss formal sanktioniert werden. Diese Problematik ist dem Zuschussgeber bewusst, denn er fordert für die Festlegung des Stadtumbaugebietes das Vorliegen eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Dieses wiederum ist ebenfalls förderfähig, kann aber durch fehlende Zuwendungsbescheide noch nicht in Auftrag gegeben werden. Trotzdem ist schon eine geringfügige Gebietserweiterung im nordwestlichen Bereich vorgenommen worden.

 

Für 2005 und 2006 waren aus Zeitgründen erste Maßnahmen anzumelden, ohne dass eine politische Beschlussfassung, ein Beteiligungsverfahren oder eine Ableitung aus einem städtebaulichen Entwicklungskonzept erfolgen konnte. Dabei ist zu differenzieren, dass es Maßnahmen gibt, die die Verwaltung auch ohne vorherige Beschlussfassung in Angriff nehmen kann, wie z.B. die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und die Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen. Die Vergabeverfahren orientieren sich an den Schwellenwerten für die jeweiligen Auftragssummen. Die Verwaltung kann ebenfalls Planungsworkshops durchführen.

 

Für die baulichen Maßnahmen – der Schwerpunkt des Förderprogrammes - sind zu deren Umsetzung Durchführungsbeschlüsse auf der Grundlage von Ausbauplanungen notwendig. Aus Termingründen mußten bauliche Maßnahmen vor Durchlaufen von Beratungsrunden und Beteiligungsverfahren für 2005 und 2006 angemeldet werden. Die Ableitung aus einem städtebaulichen Entwicklungskonzept war ebenfalls nicht möglich. Dem Zuschußgeber ist daran gelegen, dass diese Erstmaßnahmen ihren Niederschlag im Konzept des zu beauftragenden Büros finden. Bei Vorliegen der Zuwendungsbescheide sind die Durchführungsbeschlüsse nachzuholen, um tatsächlich Mittel abrufen zu können.

 

Bei den Maßnahmevorschlägen auf privaten Flächen läßt sich vorerst nicht abschätzen, ob sie tatsächlich realisiert werden können. Dafür muß die Bereitschaft der Eigentümer ermittelt sowie das Beteiligungsverfahren abgewartet werden. Deshalb wurde beispielhaft für diese Maßnahmenkategorie die Umgestaltung eines Blockbereiches benannt, die im Fördergespräch vom Ministerium als sehr förderungswürdig beurteilt wurde.

 

Zuwendungsbescheide liegen weder für die in 2005 noch die in 2006 beantragten Maßnahmen vor.

 

Weiteres Vorgehen

Nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides für 2005 kann umgehend das Büro mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept beauftragt werden.

Die Leistungen für das Quartiersmanagement müssen ausgeschrieben werden. Parallel ist eine Räumlichkeit als Stadtteilbüro anzumieten.

Nach einem entsprechend fortgeschrittenen Planungsstand ist der Gebietsbeschluss im Rat einzuholen.

Nach entsprechenden Beteiligungsvorläufen sind Durchführungsbeschlüsse für bauliche Maßnahmen auf der Grundlage von Ausbauplänen einzuholen.

 

Parallel dazu wird über die Ansprache des Ministers für Wohnen und Verkehr Oliver Wittke versucht, die im Land blockierten Komplementärmittel (Bundesmittel stehen zur Verfügung) frei zu bekommen. Nach den letzten Informationen findet am 06.12. eine entsprechende Kabinettsitzung statt, so dass frühestens am 08.12.2005 die Förderbescheide von der BR Arnsberg auf den Postweg gegeben werden können.

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Beschlüsse

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30.11.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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06.12.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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13.12.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen