Beschlussvorlage - 0991/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Anbau eines Forschungslabors an der Kindertageseinrichtung Poststr. 26
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Lars Glinka
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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28.11.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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06.12.2017
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kindertageseinrichtung Poststr. 26 soll baulich um ein Forschungslabor ergänzt werden, damit die Kinder der Einrichtung dauerhaft, unter anderem im Rahmen des Projektes „Leuchtpol“, unterstützt und gefördert werden können. Damit werden die im Bildungsauftrag geforderten Kompetenzen optimal abgedeckt.
Begründung
Die Kindertageseinrichtung Poststr. 26 im Sozialraum Boele – Kabel – Bathey soll baulich um einen weiteren Raum erweitert und ausgebaut werden. Ziel ist es, ein Forschungslabor für Kinder zu errichten.
In der Kindertageseinrichtung Poststr. 26 werden Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren betreut. Für Kinder ab dem vierten Lebensjahr bis zur Einschulung steht als pädagogisches Angebot das Forschungsprojekt „Leuchtpol“ zur Verfügung (siehe Infos über Leuchtpol unter www.leuchtpol.de), welches durch eine zertifizierte Mitarbeiterin vermittelt wird. Darüber hinaus befindet sich die Einrichtung Poststr. aktuell in der Zertifizierungsphase zum „Haus der kleinen Forscher“.
Die Kinder sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Umwelt zu erkunden, Dinge auszuprobieren und Erkenntnisse in Sprache auszudrücken. Dabei ist Mitbestimmung und Philosophieren ein wichtiger Lernprozess. Um dieses Wissen zu erlangen ist es von enormer Wichtigkeit, diese Dinge zu erforschen und auszuprobieren.
Zur dauerhaften Implementierung des Angebotes in den Kitaalltag, ist hierzu eine zusätzliche Räumlichkeit von Vorteil, um regelmäßig, nachhaltig und konstruktiv zu forschen. Für die notwendigen Materialien und Versuchsanordnungen steht für die Kinder und Mitarbeiterinnen bisher kein Raum zur Verfügung, der das pädagogische Angebot im Bereich des naturwissenschaftlichen Lernens unterstützt und fördert.
Viele der im Bildungsauftrag (§ 13 Kinderbildungsgesetz KiBiz) geforderten Kompetenzen werden in diesem Forschungsprojekt abgedeckt. Mit einem eigenen Forschungslabor kann die Zusammenarbeit zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule intensiviert werden, so dass ein wichtiger Grundstein in Bezug auf die Grundsätze zur Bildungsförderung (Bildung von 0 – 10 Jahren) gelegt werden kann.
Bisher konnte nur der Bewegungsraum der Einrichtung für die Projektarbeit genutzt werden, wodurch die Bewegungserziehung der Kinder eingeschränkt wird.
Das zu errichtende Forschungslabor wird als freistehender Gebäudeteil mit einem Raum an der Hauptgebäudeseite errichtet, welcher ganzjährig nutzbar ist. Das Außenspielgelände der Einrichtung ist ausreichend groß genug und wird nur geringfügig beeinträchtigt.
Der Kostenrahmen nach DIN 276 beziffert einen Betrag in Höhe von 125.000 €, der für die Realisierung des Projektes erforderlich ist. Konjunkturell bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten können nicht abgebildet werden. Die entstehenden Baukosten werden durch die Stadt Hagen getragen. Zur Finanzierung der Maßnahme stehen Mittel aus der Bildungspauschale zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Finanzstelle: | 5000169 | Bezeichnung: | Neubau und Umbau Kindertageseinrichtungen |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | 2018 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 785100 | 125.000 € | € | 125.000 € | € | € |
Eigenanteil |
| 125.000 € | € | 125.000 € | € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im Haushaltsplan 2018/2019 bereits eingeplant |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für den Anbau in Höhe von 125.000,-- € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Die entstehende Anlagen ist über eine Nutzungsdauer von 70 Jahren abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt folglich 1.786,-- €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da die Finanzierung aus Mitteln der Bildungspauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten in Höhe von 125.000,-- € zu bilden. Dieser wird entsprechend der Nutzungsdauer (70 Jahre) aufgelöst und führt zu einem jährlichen Ertrag von 1.786,-- €. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | 212 € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 62 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 1.786 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 1.786 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 274 € |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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55,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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143,6 kB
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4
|
(wie Dokument)
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140,2 kB
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