Vorschlag zur Tagesordnung - 0807/2017

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Beschlussvorschlag

Zwischenbericht und Vorstellungen für die inhaltliche Ausgestaltung.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

 

Begründung

Siehe Anlage.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.09.2017 - Umweltausschuss - vertagt

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09.11.2017 - Umweltausschuss - vertagt

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25.01.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der im Haushalt 2018/2019 vorgesehene Zuschussbedarf für den Öffentlichen Personennahverkehr an die HVG bleibt unverändert. Maßnahmen aus dem Komplex V1 können in den bei-den Jahren im Rahmen des verfügbaren Budgets umgesetzt werden. Die Maßnahmen aus dem Komplex V2 werden für den Haushaltsplan 2020/2021 in Betracht gezogen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die im aktuellen Beschlussvorschlag der SPD sowie der heutigen Diskussion entwickelten aufgezählten Einzelziele danach zu systematisieren, ob sie den Varianten V1 und V2 (mögliche Umsetzung bereits im aktuell laufenden NVP) oder der Szenarienerstellung für den zukünftigen NVP ab 2022 zuzuordnen sind.

 

  1. r die Einzelmaßnahmen-Vorschläge zur Erreichung der Zielvorstellungen sind Wirksamkeitsprognosen zu erstellen, die auch deren volks- und betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeit darstellen. Dabei sind die Expertisen der HVG (Hagener Strenbahn) sowie des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) mit einzubeziehen. Zusätzlich sind alle in Frage kommenden Förderschienen zu ermitteln und darzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der HVG die Vorplanungen in den Jahren 2018/2019 so weit zu konkretisieren, dass die Verwaltung rechtzeitig vor der Aufstellung des Haushalts 2020/2021 mögliche finanzielle Mehrbedarfe einplanen kann und auch frühzeitig die vorhandenen überörtlichen Förderprogramme ausschöpft. Der Entscheidungsprozess ist so zu planen, dass der Rat der Stadt Hagen im Jahr 2019 rechtzeitig über die Maßnahmen entscheiden kann, um sowohl

 

... den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als auch

... den Fahrplanwechsel 2020

mit den Maßnahmen zu erreichen.

 

  1. Bezogen auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln prüft die Verwaltung, ob und wenn ja wann Beträge für kommunale Eigenanteile eingeplant werden müssen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

5

Enthaltungen:

1

 

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25.01.2018 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der im Haushalt 2018/2019 vorgesehene Zuschussbedarf für den Öffentlichen Personennahverkehr an die HVG bleibt unverändert. Maßnahmen aus dem Komplex V1 können in den bei-den Jahren im Rahmen des verfügbaren Budgets umgesetzt werden. Die Maßnahmen aus dem Komplex V2 werden für den Haushaltsplan 2020/2021 in Betracht gezogen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die im aktuellen Beschlussvorschlag der SPD sowie der heutigen Diskussion entwickelten aufgezählten Einzelziele danach zu systematisieren, ob sie den Varianten V1 und V2 (mögliche Umsetzung bereits im aktuell laufenden NVP) oder der Szenarienerstellung für den zukünftigen NVP ab 2022 zuzuordnen sind.

 

  1. r die Einzelmaßnahmen-Vorschläge zur Erreichung der Zielvorstellungen sind Wirksamkeits-prognosen zu erstellen, die auch deren volks- und betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeit darstellen. Dabei sind die Expertisen der HVG (Hagener Straßenbahn) sowie des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) mit einzubeziehen. Zusätzlich sind alle in Frage kommenden Förder-schienen zu ermitteln und darzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der HVG die Vorplanungen in den Jahren 2018/2019 so weit zu konkretisieren, dass die Verwaltung rechtzeitig vor der Aufstellung des Haushalts 2020/2021 mögliche finanzielle Mehrbedarfe einplanen kann und auch frühzeitig die vorhandenen überörtlichen Förderprogramme ausschöpft. Der Entscheidungsprozess ist so zu planen, dass der Rat der Stadt Hagen im Jahr 2019 rechtzeitig über die Maßnahmen entscheiden kann, um sowohl

 

... den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als auch

... den Fahrplanwechsel 2020

mit den Maßnahmen zu erreichen.

 

  1. Bezogen auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln prüft die Verwaltung, ob und wenn ja wann Beträge für kommunale Eigenanteile eingeplant werden müssen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

4

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

-

-

-

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

6

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

_________________________                          ____________________

Hans-Georg Panzer                                            Silke Scheibe

Vorsitzender                                                        Schriftführerin