Beschlussvorlage - 0673/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger HD Investitions- und Verwaltungs GmbH wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

Realisierungszeitpunkt: 05.10.2017

 

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Sachverhalt

Begründung

Der Vorhabenträger beabsichtigt, die Flächen auf dem ehemaligen Brandtgelände nördlich der Enneper Straße in Hagen-Westerbauer (Gemarkung Westerbauer, Flur 4, Flurstücke 268 - 278, 280, 282, 288, 836, 837 und der Erweiterungsbereich mit den Flurstücken 283 und 468 (tlw.) zu einem Einzelhandels- und Gewerbestandort mit ca. 4.550 m² Verkaufsfläche zu entwickeln. Der Vorhabenträger verfügt über diese Flächen, sobald dieser Vertrag wirksam geworden ist, und legt hierüber vor Vertragsabschluss entsprechende Nachweise vor. Die planrechtliche Sicherung des Vorhabens soll gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/14 (657) „Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße - Zwieback Brandt - erfolgen.

 

Das Vorhaben betrifft im Wesentlichen:

  1. die Errichtung eines Einzelhandelszentrums, bestehend aus einem Vollsortimenter (1.800 m²) mit Getränkemarkt (600 m²), einem Lebensmittel-Discounter (1.200 m²) und einem Drogeriemarkt (600 m²), Gesamtverkaufsfläche an oben genannter Stelle insgesamt max. 4.200 m²;
  2. die Errichtung eines 4-geschossigen Büro- und Geschäftshauses im Einmündungsbereich Enneper Straße/Krefelder Straße;
  3. die Errichtung eines Anbaus an das denkmalgeschützte Werk 2 zur Unterbringung eines Gesundheitszentrums mit gesundheitlichen Dienstleistungen (z.B. Arztpraxis, Apotheke, Pflegeeinrichtung mit angeschlossenen Wohnungen, Sanitätshaus, Physiotherapeuten mit Reha Sport, Cafeteria) sowie Einzelhandelsflächen für zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente mit einer Verkaufsfläche von insgesamt max. 350 m²;
  4. die Nutzung der unter Denkmalschutz stehenden Werkhalle in Richtung Ennepe durch z.B. einen Gastronomiebetrieb, als Seminar- oder Veranstaltungsräume und/oder durch das Gesundheitszentrum ergänzende Nutzungen;
  5. den Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß der Straßenplanung durch die Stadt;
  6. die Herstellung des Fuß- und Radweges;
  7. die Herstellung der öffentlichen und privaten Grünflächen sowie der Stellplatzanlage;
  8. die Umgestaltung des Ennepeufers im Plangebiet nach § 68 WHG.

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, innerhalb von 60 Monaten nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans das Vorhaben durchzuführen. Der Vorhabenträger übernimmt sämtliche Kosten für die Durchführung und die notarielle Beurkundung des Vertrages einschl. der Kosten für die begleitende Bauleitung durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH).

Der Vorhabenträger hat durch entsprechende Kaufverträge, Referenzen, die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und durch eine Finanzierungserklärung – in welcher eine Finanzierungszusage nach erfolgter endgültiger Bonitäts-, Rentabilitätsprüfung und Wertermittlung bezüglich des Objektes in Aussicht gestellt wird - dargelegt, dass er rechtlich, fachlich und finanziell in der Lage ist, das Vorhaben innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen.

Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung daher vor, dem Vertragsabschluss in der Fassung des als Anlage beigefügten Vertragstextes zuzustimmen. Der Eigentumsübergang ist zum 31.12.2018 vorgesehen.

 

Nach Fertigstellung teilt der Investor die tatsächlichen Herstellungskosten mit, die dann als Vermögen aktiviert und entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauern abgeschrieben werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

547100

 

17.653

 

 

Eigenanteil

 

 

17.653

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist in der Haushaltsplanung 2018/2019 bereits eingeplant

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Herstellung der Linksabbiegespuren auf der Enneper Straße (121.000,00 €) sowie des Fuß- und Radweges (90.000,00 €) und der öffentlichen Grünflächen (140.000,00 €) im Plangebiet erfolgt durch den Investor. Es entstehen somit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 351.000 €.

Die jährlichen Abschreibungsraten errechnen sich wie folgt:

Abbiegespuren Enneper Straße = 121.000,00 € / 55 Jahre = 2.200,00 €

Fuß- und Radweg = 90.000,00 € / 55 Jahre = 1.637,00 €

Die Grünfläche wird aktiviert, jedoch nicht abgeschrieben.

Die bisher als öffentliche Verkehrsfläche gewidmete Krefelder Straße wird entwidmet und an den Investor zum Kaufpreis von 23.730,00 € verkauft. Aufgrund des Restbuchwertes der Krefelder Straße in Höhe von 33.671,00 € und der Verkehrsfläche der Krefelder Straße in Höhe von 7.712,00 € (insgesamt 41.383,00 €) ergibt sich ein Aufwand im Jahresergebnis 2018 in Höhe von 17.653,00 €.

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Stadt Hagen einen Vermögenszuwachs hat, hierfür jedoch tatsächlich keine Kosten trägt (sog. Sachschenkung), werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten in gleicher Höhe (351.000,00 €) als Sonderposten passiviert. Die Sonderposten werden ebenfalls entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauern aufgelöst.

Der jährliche Auflösungsbetrag der Sonderposten errechnet sich wie folgt:

Abbiegespuren Enneper Straße = 121.000,00 € / 55 Jahre = 2.200,00 €

Fuß- und Radweg = 90.000,00 € / 55 Jahre = 1.637,00 €

Da die Grünfläche nicht abgeschrieben wird, erfolgt auch keine Auflösung des Sonderpostens.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

5.265,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

3.837,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

9.102,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

3.837,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

5.265,00 €

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.09.2017 - Bezirksvertretung Haspe - vertagt

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26.09.2017 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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04.10.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 05.10.2017 geschoben.

 

Bis zur Ratssitzung am 05.10.2017 sind folgende Fragestellungen zu klären:

 

1. Wie kann durch weitergehende Regelungen im Durchführungsvertrag sichergestellt werden, dass das Gesundheitszentrum tatsächlich realisiert wird?

 

2. Die Verwaltung wird gebeten, eine Flächenbilanz vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Nutzfläche das Gesundheitszentrum beinhaltet. Besteht die Möglichkeit eine Mindestgröße dieser Nutzfläche im Durchführungsvertrag festzuschreiben?

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

0

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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05.10.2017 - Rat der Stadt Hagen