Beschlussvorlage - 0464/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.07.2017
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem geänderten Gesellschaftsvertrag der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH in der dieser DS 0464/2017 als Anlage beigefügten Fassung zu. Diese Zustimmung gilt auch für eventuell im Zuge des kommunalrechtlich erforderlichen Anzeigeverfahrens notwendig werdende Anpassungen, sofern diese nicht wesentlich sind.
- Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht ist der Oberbürgermeister zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind. Insbesondere ist er ermächtigt,
a) die HVG entsprechend anzuweisen und
b) dem geänderten Gesellschaftsvertrag im Wege eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses zuzustimmen.
Sachverhalt
Begründung
Der Aufsichtsrat der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH (BSH) hat in seiner Sitzung am 23.05.2017 im Rahmen der ihm obliegenden Vorberatung zu einer Anpassung des BSH-Gesellschaftsvertrages im Hinblick auf die Besetzung des Aufsichtsrates mit Arbeitnehmervertretern gemäß § 108a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und anderer GO-rechtlicher Erfordernisse wie folgt beschlossen:
“1.Der Aufsichtsrat der BSH erteilt nach entsprechender Vorberatung seine Zustimmung
a) zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages der BSH auf Grundlage des mit der Drucksache übersandten Entwurfes (Synopse) des Gesellschaftsvertrages,
b) zu sich vor der notariellen Beurkundung möglicherweise noch ergebenden weiteren Anpassungen im Gesellschaftsvertrag der BSH, z.B. aus dem Anzeigeverfahren an die Kommunalaufsicht oder aus formellen Notwendigkeiten, sofern diese Anpassungen nicht wesentlicher Natur sind.
c) dazu, dass die Geschäftsführung der BSH in Abstimmung mit den Beteiligten alle Vorbereitungen und Maßnahmen für eine endgültige Beschlussfassung in den zuständigen Organen und für eine abschließende Umsetzung trifft.
2. Der Aufsichtsrat schlägt der Stadt Hagen und der HVG in ihrer Stellung als Gesellschafter der BSH vor, der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der BSH ebenfalls zuzustimmen und alle erforderlichen weiteren Beschlüsse zur Umsetzung zu fassen.“
Alle Änderungen sind im Hinblick auf kommunalrechtliche Erfordernisse (GO NRW) zwingend. An der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH sind die HVG mit 94 % und die Stadt Hagen mit 6 % beteiligt. Insofern sind sowohl
- eine Weisung an die HVG, der Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen als auch
- eine Beauftragung für einen Vertreter des Gesellschafters Stadt Hagen, nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ist dies der Oberbürgermeister,
erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77 kB
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2
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(wie Dokument)
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169,5 kB
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