Beschlussvorlage - 0447/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraßehier:a) Erweiterung des Geltungsbereichesb) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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28.06.2017
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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28.06.2017
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.06.2017
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.07.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.07.2017
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Beschlussvorschlag
Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes nach Südwesten bis zu dem Teich am Rande des Fleyer Waldes westlich des Rennsteigweges.
Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße und beauftragt die Verwaltung diesen Entwurf einschließlich der Begründung vom 18.05.2017 für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung Industriestraße, nördlich der Wohnbebauung Exterweg / Rennsteigweg am Rande des Ortsteiles Halden. Es umfasst in der Gemarkung Halden, Flur 8 teilweise die Flurstücke 26, 33 und 440 und in Flur 9 teilw. die Flurstücke 343 und 344. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll der Satzungsbeschluss im 4. Quartal 2017 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung Industriestraße am Rande des Ortsteiles Halden wurde im Dezember 2015 ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
Bei der Bürgeranhörung im Januar 2017 wurde bereits ein erweitertes Plangebiet vorgestellt. Nach Beschluss des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes ist die öffentliche Auslegung für das 3. Quartal 2017 vorgesehen.
Begründung
Zu a)
Bereits bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung) und bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde das erweiterte Plangebiet vorgestellt, das nun auch nördlich entlang der Wohnhäuser des Rennsteigweges bis an den Teich südlich des Fleyer Waldes reicht.
Die Erweiterung geschieht im Zuge der Aufhebung der Planung einer Hauptverkehrsstraße, die in Verlängerung der Industriestraße als östlicher Abschnitt der ehemals geplanten Querspange Halden vorgesehen war. Dieser Abschnitt der Querspange Fley ist zurzeit noch im Bebauungsplan Nr. 3/82 (393) „Im Alten Holz“ planungsrechtlich festgesetzt (rechtskräftig seit 22.01.1986). Bei Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4/15 Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße soll der vom neuen Plan überlagerte Bereich des Bebauungsplanes Im Alten Holz mit der Querspange außer Kraft gesetzt werden.
Zu b)
- Anlass und Ziel der Planung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 den Neubau eines Feuerwehrgeräte-hauses (FGH) an der Sauerlandstraße beschlossen (Drucksachen-Nr. 0761/2013).
Grundlage des Beschlusses ist der aktuelle „Brandschutzbedarfsplan“. Demnach ist ein neues Feuerwehrgerätehaus (FGH) für die Löschgruppen Fley, Halden und Herbeck vorgesehen, einschließlich der Unterbringung einer weiteren Gruppe der Jugendfeuerwehr.
Da sich der Standort des Vorhabens im Außenbereich befindet, ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Die Einleitung der Bauleitplanverfahren, Bebauungsplan Nr. 4/15 und Teiländerung Nr. 104 zum Flächennutzungsplan, erfolgte am 10. Dezember 2015.
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Von April bis Mai 2016 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.
Nachfolgend werden die Anregungen und Ergebnisse kurz aufgeführt:
- Träger von Versorgungsleitungen bzw. deren Auskunftsstellen
> keine Bedenken
- Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH)
> Hinweise zur Entwässerung und zum Überflutungsschutz.
> Schutzstreifen für den Mischwasserkanal: Breite von 6,50 m
- Der Landschaftsverband Westfalen Lippe – Archäologie für Westfalen
> Forderung einer Oberflächenprospektion der Ackerfläche
(Diese hat im Oktober 2016 nach der Ernte stattgefunden. Es wurden keine Hinweise auf etwaige vorhandene Bodendenkmäler festgestellt.)
- Bezirksregierung, Dezernat Ländliche Entwicklung
> keine Bedenken
- Landwirtschaftskammer NRW
> keine Bedenken
- Landesbetrieb Wald und Holz NRW
> keine Bedenken
- Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
> keine Bedenken
- Regionalverband Ruhr
> Freiraumbelange betroffen.
Vor dem Hintergrund, dass eine Versiegelung von Flächen durch den Bau der Querspange zurückgenommen wird, stellt er die Bedenken zurück, unter der Voraussetzung, dass der Eingriff in Natur und Landschaft ausgeglichen wird.
- Untere Landschaftsbehörde (ULB, jetzt Untere Naturschutzbehörde UNB)
> Hinweise und Vorgaben zur Eingriffsregelung und zum Artenschutz
- Generelle Umweltplanung
> Hinweise zum Klimaschutz und Klimaanpassung
- Untere Wasserbehörde (UWB), Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB)
> Regenrückhaltung vor Einleitung in den Krebsbach und Antrag gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. - Untere Bodenschutzbehörde (UBB)
> Bedenken mit Verweis auf § 1 a BauGB, wonach mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll.
- Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
> Anforderungen an das Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten
Empfehlung, das Gebäude bzw. die Ausfahrten so auszurichten, dass die Wohnbebauung Exterweg/ Rennsteigweg vom Gebäude abgeschirmt wird.
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung)
Am 25.01.2017 hat im Rathaus an der Volme die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer „Bürgeranhörung“ stattgefunden. Die Planung wurde mit ca. 50 anwesenden Bürgern erörtert, wovon mehr als die Hälfte sich als Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr zu erkennen gab.
Folgende Punkte kamen dabei zur Sprache:
- Die Erforderlichkeit und Größe des Feuerwehrgerätehauses wurde hinterfragt.
- Die Nähe des FGH zur Wohnbebauung wurde kritisiert.
- Der Standort wurde kritisiert: Warum in einem Landschaftsschutzgebiet, das hier auch der Naherholung dient, anstatt in einem Gewerbegebiet?
- Es wird eine Belästigung der Anwohner durch die nächtliche Beleuchtung des Baukörpers befürchtet.
- Die Beleuchtung im Hinblick auf den Artenschutz
- Die Entwässerung bzw. der befürchtete Rückstau in der Sauerlandstraße bei starken Regenereignissen.
Bezüglich Größe und Ausstattung des FGH wird auf den Brandschutzbedarfsplan hingewiesen. Zu dem Standort des Feuerwehrgerätehauses gibt es keine Alternative. Auch das FGH in Eckesey liegt innerhalb einer Wohnbebauung. Die Beleuchtung des FGH und des Areals lässt sich im Hinblick auf den Artenschutz und die Belästigung der Anwohner in der Weise technisch regulieren, dass unnötige Abstrahlung vermieden wird.
Das Protokoll der Bürgeranhörung ist Anlage dieser Vorlage.
- Entwurfsbeschluss und Auslegung
Die oben genannten Stellungnahmen und Äußerungen wurden wenn möglich bei der Planung berücksichtigt. So wurde z. B. die Planung dahingehend überarbeitet, dass die Stellung des Baukörpers weiter von der Wohnbebauung abrückt.
Die geplante Stellung des Baukörpers in Ost-West-Ausrichtung orientiert sich entlang der Höhenlinien im Gelände. Dieses hat gegenüber der Vorplanung den Vorteil, dass weniger Boden bewegt werden muss (Abtrag und Auftrag), um ein Planum für das Gebäude und die Außenanlagen herzustellen. Dieses hat auch Vorteile für die Entwässerungsplanung des Parkplatzes. Auch für die Solarenergienutzung ist die Ausrichtung der Dachfläche nach Süden optimal. Weitere planerische Details sind dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf und der Begründung zu entnehmen.
Der vom Büro Stelzig in Soest erstellte Umweltbericht ist Teil B der Begründung zum Bebauungsplanentwurf. Das Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten des Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz, Buchholz, Erbau-Röschel, Horstmann wurde zur Erstellung des Bebauungsplanentwurfes ausgewertet und ist Anlage der Begründung. Weitere Anlagen dieser Begründung sind die Artenschutzrechtliche Vorprüfung und der landschaftspflegerische Begleitplan, beides vom Büro Stelzig.
Mit diesem Beschluss wird der vorliegende Bebauungsplanentwurf beschlossen. Der Entwurf soll im 3. Quartal 2017 mit der beigefügten Begründung (Teil A – Städtebau und B – Umweltbericht) und den Gutachten für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt werden.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, indem sie von der Auslegung benachrichtigt und um Stellungnahme im Rahmen ihrer Zuständigkeit gebeten werden.
Bestandteile dieser Vorlagendrucksache:
- Protokoll der Bürgeranhörung vom 25.01.2017
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße vom 18.05.2017
Teil A – Städtebau
Teil B – Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 4/15 (667) „Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße“,
Büro Stelzig - Landschaft | Ökologie | Planung | Soest, im Mai 2017
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Folgende Unterlagen sind Teil dieser Beschlussvorlage und können über das Bürgerinformationssystem ALLRIS oder als Original in den jeweiligen Sitzungen eingesehen werden:
- Protokoll der Bürgeranhörung vom 25.01.2017
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße vom 18.05.2017
Teil A – Städtebau
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße vom 18.05.2017
Teil B – Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 4/15 (667) „Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße“,
Büro Stelzig - Landschaft | Ökologie | Planung | Soest, im Mai 2017
- Anlage 1 der Begründung
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße -, Bearb.-Nr. 16/209-1, Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz, Buchholz, Erbau-Röschel, Horstmann, Dortmund, den 07.04.2017
- Anlage 2 der Begründung
Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 4/15 (667) „Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße“,
Büro Stelzig - Landschaft | Ökologie | Planung | Soest, im Mai 2017
- Anlage 3 der Begründung
Landschaftspflegerische Begleitplan zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 4/15 (667) „Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße“,
Büro Stelzig - Landschaft | Ökologie | Planung | Soest, im Mai 2017
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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28.06.2017 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu verfassen:
Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes nach Südwesten bis zu dem Teich am Rande des Fleyer Waldes westlich des Rennsteigweges.
Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße und beauftragt die Verwaltung diesen Entwurf einschließlich der Begründung vom 18.05.2017 für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung Industriestraße, nördlich der Wohnbebauung Exterweg / Rennsteigweg am Rande des Ortsteiles Halden. Es umfasst in der Gemarkung Halden, Flur 8 teilweise die Flurstücke 26, 33 und 440 und in Flur 9 teilw. die Flurstücke 343 und 344. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll der Satzungsbeschluss im 4. Quartal 2017 erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 6 |
|
|
SPD | 3 |
|
|
Bürger für Hohenlimburg | 2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
|
|
HAGEN AKTIV |
| 1 |
|
| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
28.06.2017 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat behandelt die Vorlage in 1. Lesung und wird am 05.07.2017 um 17:30 Uhr einen Ortstermin durchführen. Gleichzeitig ermächtigt er die an dem Ortstermin teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder, unabhängig von ihrer Anzahl, den abschließenden Beschluss des Naturschutzbeirates vor Ort zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 10 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Beschluss vom Ortstermin am 05.07.2017:
Der Naturschutzbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Zusatz:
Der Naturschutzbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Flächen im Süden des Plangebietes nicht als private Grünfläche, sondern gemäß der derzeit tatsächlichen Nutzung als Wohnbaufläche auszuweisen, um diese dem Wert entsprechend veräußern oder verpachten zu können.
Abstimmungsergebnis:
| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 6 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
06.07.2017 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes nach Südwesten bis zu dem Teich am Rande des Fleyer Waldes westlich des Rennsteigweges.
Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße und beauftragt die Verwaltung diesen Entwurf einschließlich der Begründung vom 18.05.2017 für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung Industriestraße, nördlich der Wohnbebauung Exterweg / Rennsteigweg am Rande des Ortsteiles Halden. Es umfasst in der Gemarkung Halden, Flur 8 teilweise die Flurstücke 26, 33 und 440 und in Flur 9 teilw. die Flurstücke 343 und 344. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll der Satzungsbeschluss im 4. Quartal 2017 erfolgen.
Empfehlung des Naturschutzbeirates:
Die Flächen im Süden des Plangebietes sollen nicht als private Grünfläche, sondern gemäß der derzeit tatsächlichen Nutzung als Wohnbaufläche ausgewiesen werden, um diese dem Wert entsprechend veräußern oder verpachten zu können.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
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SPD | 17 |
|
|
CDU | 19 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 4 |
|
|
Hagen Aktiv |
| 3 |
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | 3 |
|
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FDP | 3 |
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BfHo/Piraten Hagen | 2 |
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Pro Deutschland | 1 |
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|
fraktionslos |
|
| 1 |
| |||
x | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 51 | ||
Dagegen: | 3 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||