06.07.2017 - 5.34 Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.34
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 06.07.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reinke geht auf den Beschluss des Naturschutzbeirates vom 05.07.2017 ein, dass in dem Verfahren anstelle von möglicherweise privater Grünfläche Wohnbebauung vorgesehen werden soll. Er regt an, den Beschluss des Naturschutzbeirates in das laufende Mediationsverfahren mit einzuspeisen und die Vorlage, wie die Verwaltung sie vorgesehen hat, so zu beschließen.
Beschluss:
Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes nach Südwesten bis zu dem Teich am Rande des Fleyer Waldes westlich des Rennsteigweges.
Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße und beauftragt die Verwaltung diesen Entwurf einschließlich der Begründung vom 18.05.2017 für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung Industriestraße, nördlich der Wohnbebauung Exterweg / Rennsteigweg am Rande des Ortsteiles Halden. Es umfasst in der Gemarkung Halden, Flur 8 teilweise die Flurstücke 26, 33 und 440 und in Flur 9 teilw. die Flurstücke 343 und 344. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll der Satzungsbeschluss im 4. Quartal 2017 erfolgen.
Empfehlung des Naturschutzbeirates:
Die Flächen im Süden des Plangebietes sollen nicht als private Grünfläche, sondern gemäß der derzeit tatsächlichen Nutzung als Wohnbaufläche ausgewiesen werden, um diese dem Wert entsprechend veräußern oder verpachten zu können.
Anlagen zur Vorlage
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1
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99,3 kB
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1,9 MB
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432,4 kB
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