Beschlussvorlage - 0536/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Nutzung des Schulgebäudes Berchumer Straße 68
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Freygang
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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27.06.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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28.06.2017
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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04.07.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.07.2017
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Beschlussvorschlag
1) Das Schulgebäude Berchumer Straße 68 wird ab dem Schuljahr 2017/2018 als ergänzender Schulraum durch die Realschule Halden genutzt.
2) Im Teilplan 2115 wird bei der Kostenart 527301 – Lehr- und Unterrichtsmittel ein Betrag von 46.000 € durch Minderaufwendungen im Bereich der Zinsaufwendungen bereitgestellt.
3) Zur Finanzierung der investiven Ausgaben im Teilplan 2115 wird ein Betrag von 69.000 € außerplanmäßig aus der Bildungspauschale bereitgestellt.
Sachverhalt
Begründung
Die zukünftigen Auswirkungen der Zuwanderung lassen sich im Hinblick auf die Schülerzahlenentwicklung für die nächsten Jahre weiterhin nicht präzise prognostizieren.
Angesichts der für das nächste Schuljahr bereits absehbaren Schülerzahlen hat die Verwaltung für die Sekundarstufe I ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen, die durch den Rat beschlossen worden sind. So wird das Hauptschulgebäude in Vorhalle ab dem Schuljahr 2017/2018 als ergänzender Schulraum für die Hauptschule Geschwister-Scholl genutzt (Vorlagen 0844/2016 und 844-1/2016). Weiterhin hat der Rat die Erweiterung der Gesamtschule Eilpe auf fünf Züge beschlossen (Vorlage Nr.0984/2016). Die Verwaltung geht bei optimistischer Annahme davon aus, dass die zusätzlichen Raumressourcen ab dem Schuljahr 2019/2020 zur Verfügung stehen könnten.
Die Berechnungen zum Thema Zuwanderung zeigen, dass zwar mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 die bereits Zugewanderten und die noch in der ersten Jahreshälfte 2017 erwarteten Zuwandernden mit Plätzen versorgt werden können. Im Verlauf der zweiten Jahreshälfte wird der Bedarf jedoch höher als die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze sein. Zudem gibt es bereits jetzt immer wieder Probleme, zum Alter und Leistungsvermögen der Kinder und Jugendlichen passende Plätze zur Verfügung zu stellen. Daher ist aus Sicht der Verwaltung die zusätzliche Ausweitung des Schulraumangebotes notwendig.
In einem Erörterungsgespräch mit Vertretern der Bezirksregierung Arnsberg wurde gemeinsam darüber nachgedacht, wie die möglichst vollständige und zeitnahe Beschulung der neu Zugewanderten in der Sekundarstufe I gelingen könnte: Es besteht Einigkeit darüber, dass die schnellstmögliche Beschulung in Regelklassen unter dem Aspekt der Integration Priorität habe. Weil dies vollumfänglich aus Kapazitätsgründen nicht möglich sei, könne – wie bisher – als Ausnahme auch die Beschulung in Vorbereitungsklassen erfolgen, die an bestehenden Schulen und Schulstandorten eingerichtet würden. Da, wie dargelegt, auch dieser Weg nicht ausreiche, um alle neu Zugewanderten zeitnah beschulen zu können, lehnt sich der Beschlussvorschlag an eine Lösung in Mühlheim mit dem Arbeitstitel „Schule 2.0“ an.
In Mülheim wird für eine Übergangszeit, bis für die Beschulung an bestehenden Schulen ausreichende Kapazitäten vorhanden sind, wie folgt verfahren: In einem Gebäude, das organisatorisch als Dependance an eine Realschule angebunden ist, werden neu Zugewanderte unterschiedlicher Nationalitäten gemeinsam unterrichtet. Ziel ist es, eine Erstförderung mit dem Schwerpunkt Spracherwerb und Diagnostik miteinander zu verknüpfen. Damit verbunden ist die Perspektive des schnellstmöglichen Wechsels an die Schulform, die dem zu diagnostizierenden Leistungsstand entspreche.
Zu diesem Zweck unterrichten an dieser Dependance Lehrkräfte aller Schulformen, analog zu früheren Jahren in den internationalen Förderklassen an der Hauptschule Remberg. Die Koordination liege bei der Leitung der Schule, an der die Dependance angebunden sei. Das pädagogische Konzept beinhalte auch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern sowie den Einsatz von Schulsozialarbeit. Die Zahl der zu bildenden Klassen beträgt maximal sechs.
Diese Übergangslösung sollte aus Sicht der Verwaltung auch für Hagen Anwendung finden. Als Raumressource kommt das Gebäude Berchumer Str. 68 in Betracht, in dem bis Oktober 2015 die Primarstufe der Förderschule Wilhelm Busch beheimatet war und danach, bis vor einigen Wochen, als Übergangsheim für Flüchtlinge genutzt wurde. Das Schulgebäude, das über insgesamt zehn Unterrichtsräume verfügt, wurde zwischenzeitlich mit Vertretern der Schulaufsicht besichtigt. Seitens der Bezirksregierung werden die Räumlichkeiten für eine vorübergehende Nutzung als geeignet angesehen. Die organisatorische Anbindung soll an der Realschule Halden erfolgen. Diese ist 1,8 km vom besagten Schulstandort entfernt und damit die nächstgelegene Schule im Sekundarschulbereich. Wegen des vorübergehenden Charakters des Modellprojekts werden die Schulräume an der Berchumer Straße lediglich als zusätzliche Klassen der Realschule Halden an einem zweiten Standort gesehen. Die förmliche schulorganisatorische Bildung eines weiteren Schulstandortes erfolgt nicht.
Das derzeit leerstehende Gebäude muss für den Schulbetrieb komplett ausgestattet werden. Es handelt sich dabei um die Ausstattung von sechs Klassenräumen, jeweils einen Kunst-, Musik-, PC- und Differenzierungsraum. Daneben sind ein Besprechungsraum, ein Lehrerzimmer sowie ein Schulleitungsbüro auszustatten. Weiterhin ist die Grundausstattung mit Lehr- und Lernmittel für rund 120 Schüler/-innen erforderlich. Die Gesamtkosten dafür wurden auf rund 115.000 € geschätzt, die außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Die anteiligen investiven Mittel in Höhe von 69.000 € werden außerplanmäßig aus der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt. Die Deckung der anteiligen konsumtiven Mittel in Höhe von 46.000 € erfolgt aus den Minderaufwendungen im Bereich der Zinsaufwendungen.
Ab 2018 ff. werden die laufenden Kosten noch in die neue Haushaltsstruktur aufgenommen.
Der Schulbetrieb soll nach Möglichkeit mit dem Schuljahr 2017/2018 starten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges
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- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2115 | Bezeichnung: | Realschulen |
Produkt: | 1.21.15.01 | Bezeichnung: | Schulträgeraufgaben |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Aufwand (-) | 551700 | -46.000€ |
| € | € |
Aufwand (+) | 527301 | 46.000€ | € | € | € |
Eigenanteil |
| 0€ | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. (Minderaufwendungen im Bereich der Zinsaufwendungen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 2111 | Bezeichnung: | Grundschulen |
Finanzstelle: | 5.000114 | Bezeichnung: | Sondermaßnahmen Schulverwaltung IPM |
Finanzstelle: | 5.800288 | Bezeichnung: | Sondermaßnahmen Schulverwaltung GVG |
| Finanzpos. | Gesamt | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Einzahlung(-) | 681150 | € | -69.000€ | € | € | € |
Auszahlung (+) | diverse | € | 69.000€ | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | 0€ | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Da eine konkrete Zuordnung der bilanzrelevanten Posten derzeit wegen der vielen Unwägbarkeiten bezüglich Art und Umfang der Ausstattung nicht möglich ist, ist eine verlässliche Darstellung der bilanziellen Auswirkungen zurzeit noch nicht machbar.
gez. | gez. |
Erik O. Schulz, Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann, Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | In Vertretung Margarita Kaufmann Beigeordnete |

28.06.2017 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1) Das Schulgebäude Berchumer Straße 68 wird ab dem Schuljahr 2017/2018 als ergänzender Schulraum durch die Realschule Halden genutzt.
2) Im Teilplan 2115 wird bei der Kostenart 527301 – Lehr- und Unterrichtsmittel ein Betrag von 46.000 € durch Minderaufwendungen im Bereich der Zinsaufwendungen bereitgestellt.
3) Zur Finanzierung der investiven Ausgaben im Teilplan 2115 wird ein Betrag von 69.000 € außerplanmäßig aus der Bildungspauschale bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 6 |
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SPD | 1 |
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Bürger für Hohenlimburg | 2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
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HAGEN AKTIV | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||