28.06.2017 - 4.4 Zukünftige Nutzung des Schulgebäudes Berchumer ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 28.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Freygang
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Becker berichtet, dass mit Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der ehemaligen Grundschule Halden die Beschulung der Flüchtlingskinder sichergestellt werde.
Die Stadt Hagen habe sich für ein Einfädelkonzept entschieden, bei dem Zuwanderungskinder gemeinsam beschult werden, um schnell und effektiv die deutsche Sprache zu lernen und gleichzeitig eine Diagnostik erfolge, die es ermöglicht, dass zeitnah ein Wechsel auf die für das Kind richtige Schulform möglich sei. Der Jugendhilfeausschuss habe sich für einen Wechsel beim Träger der Schulsozialarbeit ausgesprochen, so dass nun der Träger des Jugendforums Halden und der Träger der Schulsozialarbeit identisch sei, mit der Möglichkeit einen inhaltlichen Austausches. Herr Becker bittet um Zustimmung zu dieser Verwaltungsvorlage.
Frau Nigbur-Martini stellt Fragen zu den Kosten und zum Verbleib der bisherigen Schulausstattung.
Von Frau Pfefferer wird die Beschulung von 120 Kindern/Jugendlichen (6 Klassen à 20 Schüler) begrüßt, sie sieht aber eine Klassengröße von mehr als 15 Schülern als problematisch an.
Herr Reinke bestätigt die Informationen von Herrn Becker aus dem Jugendhilfeausschuss und begrüßt die erneute Nutzung des Gebäudes.
Herr Becker begrüßt die Offenheit der Haldener Bürgerinnen und Bürger zur erneuten schulischen Nutzung des Gebäudes.
Bei 120 Schülern handele es sich um eine Planzahl, die nicht in Stein gemeißelt sei. Wegen der hohen Bedarfssituation an Schulplätzen und der Erfahrungen in den Vorbereitungsklassen an anderen Schulen mit 15 bis 20 Kindern befände man sich in dem Spannungsverhältnis möglichst viele Kinder zu beschulen und gleichzeitig einen guten Qualitätsstandard zu erreichen.
Zum Verbleib der Schulmöbel der Wilhelm-Busch-Schule äußert sich Herr Becker dahingehend, dass in der Vergangenheit in Halden Kinder der Primarstufe der Wilhelm-Busch-Schule beschult worden seien und ein Großteil der Möbel beim Umzug in die Pestalozzi-Schule mitgenommen worden sei und der Rest an andere Schulen abgegeben worden sei. Nun erfolge die Beschulung von Kindern der Sekundarstufe I, so dass andere Anforderungen bedingt durch die Größe der Kinder an die Schulmöbel erforderlich seien. Bei den geplanten Kosten handele es sich aktuell um eine Schätzung, der genaue Bedarf würde erst in der nächsten Zeit ermittelt werden können.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1) Das Schulgebäude Berchumer Straße 68 wird ab dem Schuljahr 2017/2018 als ergänzender Schulraum durch die Realschule Halden genutzt.
2) Im Teilplan 2115 wird bei der Kostenart 527301 – Lehr- und Unterrichtsmittel ein Betrag von 46.000 € durch Minderaufwendungen im Bereich der Zinsaufwendungen bereitgestellt.
3) Zur Finanzierung der investiven Ausgaben im Teilplan 2115 wird ein Betrag von 69.000 € außerplanmäßig aus der Bildungspauschale bereitgestellt.
