Beschlussvorlage - 0466/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 104 - Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen hier: a) Erweiterung des Geltungsbereichs b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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28.06.2017
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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28.06.2017
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.06.2017
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.07.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.07.2017
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Beschlussvorschlag
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße –zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach Norden in Richtung Krebsbach.
Zu b):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße –zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 07.06.2017 und den Umweltbericht vom Juni 2017 nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 07.06.2017 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Hohenlimburg im Ortsteil Halden westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung der Industriestraße und nördlich der Wohnbebauung Exterweg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Lageplan zu entnehmen.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird für das 4. Quartal 2017 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird die Planung zur Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße – des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
Zu a)
Die Planung des Feuerwehrgerätehauses wurde dahingehend überarbeitet, dass die Stellung des Baukörpers weiter von der Wohnbebauung abrückt.
Die geplante Stellung des Baukörpers in Ost-West-Ausrichtung orientiert sich entlang der Höhenlinien im Gelände. Dieses hat gegenüber der Vorplanung den Vorteil, dass weniger Boden bewegt werden muss (Abtrag und Auftrag), um ein Planum für das Gebäude und die Außenanlagen herzustellen. Dieses hat auch Vorteile für die Entwässerungsplanung des Parkplatzes. Weiterhin ist für die Solarenergienutzung die Ausrichtung der Dachfläche nach Süden optimal.
Die geänderte Stellung des Gebäudes hat zur Folge, dass der Baukörper teilweise außerhalb des Geltungsbereichs der FNP-Teiländerung und der hierin geplanten Fläche für Gemeinbedarf liegt. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs nach Norden in Richtung Krebsbach ist von daher erforderlich.
Zu b)
- Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 27.10.1988 eine Neukonzeption für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz beschlossen. Die Neukonzeption sieht auch für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr wesentliche strukturelle Maßnahmen vor, u. a. die einsatztaktische Zusammenlegung von Löschgruppen unter Reduzierung der vorgehaltenen Standorte von 22 auf 10 und die Neugliederung der Löschbezirke (Ausrückebereiche) zur Sicherstellung angemessener Hilfsfristen. Das Bündelungs- und Neubaukonzept ist im aktuellen Brandschutzbedarfsplan (Ratsbeschluss vom 16.12.2010) ausführlich beschrieben. Demnach ist ein neues Feuerwehrgerätehaus (FGH) für die Löschgruppen Fley, Halden und Herbeck vorgesehen, in dem die Unterbringung einer weiteren Gruppe der Jugendfeuerwehr vorgesehen ist.
Der Neubau des FGH Fley – Halden – Herbeck ist im Brandschutzbedarfsplan in der Priorität als lfd. Nr. 7 vorgesehen. Es bildet zugleich den Abschluss des Standort-/Neubaukonzeptes, da alle anderen Projekte inzwischen realisiert sind oder die Realisierung eingeleitet ist.
Im Zuge der Überlegungen zu Standorten für das Feuerwehrgerätehaus Fley – Halden – Herbeck wurden fünf Standorte bezüglich ihrer Eignung untersucht. Diese sind im Einzelnen:
- Berchumer Str. 63
- Sauerlandstraße
- Heydastraße
- Gründelbusch
- Sauerlandstraße 68
- Sauerlandstraße / Industriestraße.
Obwohl der Standort Sauerlandstraße / Industriestraße sich teilweise im Außenbereich gemäß § 35 BauGB (teilweise Bebauungsplan mit Festsetzung Verkehrsfläche) befindet und zunächst Planungsrecht geschaffen werden muss, fiel die Entscheidung des Rates der Stadt Hagen am 26.09.2013 zugunsten dieses Standortes, da sich die anderen Standorte als ungeeignet erwiesen.
Ziel der Flächennutzungsplan-Teiländerung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen Fley, Halden und Herbeck zu schaffen. Geplant ist die Neudarstellung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“.
Die in den 1980er Jahren geplante Hauptverkehrstrasse, die sogenannte Querspange Halden, wurde als Verlängerung der Industriestraße mit Anbindung an den Autobahnzubringer von der Innenstadt an die A 46 konzipiert, als eine Verbindung zwischen der Hagener Innenstadt und den Gewerbe- und Industriegebieten im unteren Lennetal. Diese Planung wurde jedoch inzwischen aufgegeben.
Im Rahmen einer Untersuchung zur Verbesserung der überörtlichen / regionalen Erschließung der Gewerbegebiete im südlichen Lennetal wurde1998 die Querspange Halden einer neuen Bewertung unterzogen. Die Querspange würde vor allem die Verbindung zur Innenstadt verbessern, aber auch damit den Autobahnzubringer noch mehr als heute belasten. Die bauliche Verknüpfung mit dem Autobahnzubringer und die damit einhergehende Verkehrszunahme auf dem Zubringer wurden als aufwändig und problematisch bewertet. Von daher ist im Rahmen der Planungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans auf die bisher dargestellte Querspange Halden verzichtet worden. Zur Anbindung des südlichen Lennetals, insbesondere für den Straßengüterverkehr, sollen Maßnahmen bevorzugt werden, die die Gewerbegebiete möglichst direkt an das Autobahnnetz anschließen.
Im Vorgriff auf die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll im Rahmen des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens die Querspange Halden als Fläche für den überörtlichen Verkehr herausgenommen und entsprechend ihrer vorhandenen Nutzung als Wald, bzw. Grünfläche dargestellt werden. Mit Wegfall der Verkehrsfläche entfallen auch die besonderen Anlagen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen.
- Vorlauf
2.1 Einleitungsbeschluss
Der Rat der Stadt Hagen hat am 10.12.2015 den Aufstellungsbeschluss für die o. g. FNP-Teiländerung gefasst.
2.2. Bürgeranhörung
Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB fand für die Flächennutzungsplanteiländerung am 25.01.2017 statt.
2.3. Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3, Abs. 1 BauGB fand für den Bereich Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße in der Zeit vom 06.04.2016 bis einschließlich 09.05.2016 statt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom 07.06.2017 sowie dem Protokoll der Bürgeranhörung vom 25.01.2017.
Bestandteile der Vorlage
- Begründung zur FNP-Teiländerung Nr. 104 - Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße -
- Teil A – Begründung –
- Teil B – Umweltbericht –
- Protokoll über die Bürgeranhörung am 25.01.2017
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich der FNP-Teiländerung.
Anlagen zur Begründung
Diese Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im Verwaltungssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung
- Lärmgutachten
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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423,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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24,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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470,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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6
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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28.06.2017 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss:
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße –zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach Norden in Richtung Krebsbach.
Zu b):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße –zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 07.06.2017 und den Umweltbericht vom Juni 2017 nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 07.06.2017 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Hohenlimburg im Ortsteil Halden westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung der Industriestraße und nördlich der Wohnbebauung Exterweg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Lageplan zu entnehmen.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird für das 4. Quartal 2017 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 6 |
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SPD | 3 |
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Bürger für Hohenlimburg | 2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
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HAGEN AKTIV |
| 1 |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||