06.07.2017 - 5.32 Teiländerung Nr. 104 - Feuerwehrgerätehaus Saue...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Löher erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass sie die Punkte I.5.32 und I.5.34 ablehnen werden. Werde das Feuerwehrgerätehaus in der Sauerlandstraße gebaut, seien in der Luftlinie in einem Radius von 500 m drei Feuerwachen vorhanden (Fley-Halden, Berchum-Garenfeld und die Berufsfeuerwehr). Da die Stadt Hagen eine Nothaushaltskommune sei und Geld sparen sollte, habe er in der Bezirksvertretung Nord vorgeschlagen, eine Feuerwache einzusparen und die andere ein wenig größer zu bauen. Daraufhin wurde ihm in der Bezirksvertretung Nord mitgeteilt, dass sich die Einheiten der Feuerwachen untereinander nicht gut verstünden. Daher müsste zwingend gebaut werden. Die Fraktion Hagen Aktiv sei nicht gegen die Freiwillige Feuerwehr und auch nicht gegen das Ehrenamt. Diese Begründungen können jedoch nicht nachvollzogen werden, da 4 Mio. € eingespart werden könnten.

 

Herr Grothe antwortet, dass die Diskussion vor mehreren Jahren mehrfach geführt worden ist. Es liege ein eindeutiges Standortkonzept der Feuerwehr vor, welches diese beschriebenen Standorte definiert. Aus diesem Grund wurde der Bebauungsplan an dieser Stelle realisiert.

 

Herr Huyeng ergänzt, dass die fachlich begleiteten Planungen genau diese Standorte bestätigt haben. Zurückweisen möchte er die Behauptung, dass sich angrenzende Löschgruppen nicht verständen. Dies sei sachlich falsch und ebenfalls ein sachfremder Grund. Es gehe im Wesentlichen um die Erreichbarkeiten, diese wurden genau bemessen. Die Lenne spiele ebenfalls eine gewisse Rolle. Die fachliche Erforderlichkeit wurde vor mehreren Jahren bereits bestätigt.

 

Herr Löher verweist auf das Protokoll der Bezirksvertretung Nord zu diesem Tagesordnungspunkt. Dort wurden die Aussagen zu den Unstimmigkeiten getroffen.

 

 

 

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Beschluss:

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der Teiländerung Nr. 104 Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach Norden in Richtung Krebsbach.

 

Zu b):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 104 Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 07.06.2017 und den Umweltbericht vom Juni 2017 nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 104 Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 07.06.2017 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Hohenlimburg im Ortsteil Halden westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung der Industriestraße und nördlich der Wohnbebauung Exterweg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Lageplan zu entnehmen.

 

chster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird für das 4. Quartal 2017 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

18

 

 

CDU

19

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

4

 

 

Hagen Aktiv

 

3

 

Die Linke

1

 

 

AfD

3

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

2

 

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

53

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage