Beschlussvorlage - 0486/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundreinigung in Schulen um zusätzlich 10 Tage zu erhöhen.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die dafür erforderlichen Haushaltsmittel im Budget des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zur Verfügung zu stellen.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Grundreinigung

Ausgangslage:

Im Jahr 2008 wurde die derzeit gültige Fassung der Dienstvereinbarung zur Durchführung der Reinigung in Gebäuden der Stadtverwaltung Hagen abgeschlossen, die einerseits Kosten reduziert, die Konkurrenzfähigkeit zu privaten Anbietern verbessert und städtische Arbeitsplätze sichert, andererseits aber auch zu Lasten der Grundreinigung ging. Aufgrund erforderlicher Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurden den Reinigungskräften in Objekten mit nutzungsfreien Zeiten (z. B. Schulen) 20 zusätzliche freie Tage gewährt. Die daraus frei gewordenen Arbeitszeiten wurden der täglichen Reinigungszeit zugeschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Regelung hatte zur Folge, dass die Grundreinigung nicht mehr in der früheren Form durchgeführt werden konnte. Der hierdurch entstandene problematische Reinigungszustand in zahlreichen Schulen führte zu entsprechenden Anträgen seitens der politischen Parteien, eine Ausweitung der Grundreinigung durchzuführen.

 

Art und Umfang der zukünftigen Grundreinigung müssen sich allerdings an den dafür zur Verfügung stehenden Arbeitstagen orientieren. Schwerpunkt hierbei soll die Bearbeitung bzw. Entfernung aufliegender oder festhaftender Verschmutzungen sein, die im Rahmen der turnusmäßigen Reinigung vernachlässigt werden mussten.

 

 

Kosten:

 

-          Vergleich Eigenreinigung - Fremdreinigung

 

Eigenreinigung:

 

Für die Kalkulation der Kosten der Grundreinigung durch städtisches Personal dürfen lediglich die variablen Kosten pro Reinigungsstunde berücksichtigt werden. Dies ist damit zu begründen, dass die fixen Kosten (z. B. Abschreibungen für Reinigungsmaschinen, Kosten für Material und Dienstkleidung) bereits im Rahmen der turnusmäßig durchgeführten Unterhaltsreinigung berücksichtigt werden. Diese verändern sich durch Erbringen einer zusätzlichen Leistung wie die der Grundreinigung nicht.

 

Die Kosten der Eigenreinigung ergeben sich somit aus:

 

Personalkosten15,60 €

 

Lohnfortzahlung/Aushilfskosten  3,12 €[20,00 %]

 

Materialkosten  0,18 €

___________________________________________________

 

Gesamtkosten Netto (ohne MwSt.)18,90 €

 

Für die Berechnung der Personalkosten wurden die Personalaufwendungen der Reinigungskräfte (Entgeltgruppe I und II) durch die Anzahl der Reinigungsstunden pro Jahr dividiert.

 

Für die Berechnung der Materialkosten wurden die anteiligen Reinigungsmittel für die zusätzliche Reinigung berücksichtigt.

 

 

Bei dem ermittelten Stundensatz der Eigenreinigung ist zu beachten, dass dieser nicht mehrwertsteuerpflichtig ist und somit rein netto anfällt.

 

 

 

 

 

 

Fremdreinigung:

 

Der Tariflohn im Gebäudereinigerhandwerk beträgt aktuell 10 € pro Stunde und ist für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass dieser von allen Gebäudereinigungsunternehmen zwingend einzuhalten ist.

 

Für den Einkauf von Fremdleistungen ergibt sich somit folgende Kalkulation:

 

Tariflohn (Brutto)10,00 €

Lohnfortzahlung/Aushilfskosten  2,00 €[ca. 20,00 %]

 

Arbeitgeberanteil Sozialversicherung  2,33 € [ca. 19,43 %]

Kosten für Abschreibungen, Material etc.)   3,50 €     [ca. 35,00 %]

 

Kosten Netto (ohne MwSt.)17,83 €

 

Wagnis und Gewinn                  1,78 €     [ca. 10,00 %]

 

Gesamtkosten Netto (ohne MwSt.)19,61 €

 

Hierbei ist wiederum zu beachten, dass diese Leistungen mehrwertsteuerpflichtig erbracht werden und mit zusätzlich 19 % zu berücksichtigen sind:

 

19,61 € + 19 % Mehrwertsteuer = 23,34 €

 

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Kalkulation der Eigenreinigung im Vergleich zu der der Fremdreinigung wirtschaftlicher ist und die Grundreinigung somit durch eigenes Personal sicherzustellen ist.

 

 

-          Volumen

Aktuell reinigt die Gebäudewirtschaft täglich 1.391 Stunden in allen städtisch genutzten Immobilien. Etwa 54 % entfallen auf den Schulbereich als größter „Kunde“ der Gebäudewirtschaft, dies entspricht somit etwa 750 Stunden täglich.

 

Daraus resultiert

 

750 Std. x 18,90 €(Personalkosten pro Stunde + Materialkostenanteil)

 

      ca. 14.175 € Kosten für einen Tag Grundreinigung

 

Bei einer Verdoppelung der Grundreinigung von bisher 10 Tagen auf zukünftig 20 Tage würde sich somit eine Erhöhung der Kosten um etwa 140.000 € ergeben. Die Summe kann jedoch nicht durch anderweitige Einsparungen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft kompensiert werden, so dass eine Deckung an anderer Stelle erfolgen muss. Gegebenenfalls müssen diese Mehrkosten auch im Haushaltssanierungsplan durch eine neu zu bildende Ersatzmaßnahme aufgefangen werden.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Es ist zu beachten, dass ein Beschluss zur Wiedereinführung der Grundreinigung zwar einen spürbaren Beitrag zur Sauberkeit in Schulen leistet, nicht aber dazu führen kann, dass ganzjährig die Qualität der Reinigung aufgrund der Leistungsverdichtung durch die Erhöhung der Quadratmeterstundenleistung ausgeglichen wird.

 

Zudem wurde nicht nur im Bereich der Reinigung, sondern auch im Bereich der Hausmeisterdienste aus Konsolidierungsgründen eine Reduzierung des Personalbestandes vorgenommen. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Unterstützung der Reinigungskräfte bei der Grundreinigung im Einzelfall nur noch in eingeschränktem Umfang erfolgen kann.

 

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass zur Wiedereinführung der Grundreinigung und der damit verbundenen Anpassung der Dienstvereinbarung zur Durchführung der Reinigung in Gebäuden der Stadtverwaltung Hagen die Zustimmung des Gesamtpersonalrates notwendig ist. Der Gesamtpersonalrat hat in dieser Sache bereits seine Verhandlungsbereitschaft erklärt.

 

 

Toilettenaufsichtskräfte

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Sauberkeit insbesondere an Schulen wurde der Einsatz von Toilettenaufsichtskräften in Schultoiletten angeregt. Die Verwaltung prüft zur Zeit eingehend den gestellten Antrag zum Einsatz von Toilettenaufsichtskräften. Von Seiten einiger Schulen wurden jedoch bereits Zweifel daran geäußert, ob mit einer solchen Maßnahme der gewünschte Erfolg erzielt werden kann.

 

 

Tag der Schulsauberkeit

Bereits jetzt arbeiten die Schulen mit unterschiedlichen Ansätzen und Konzepten daran, ihre Schülerinnen und Schüler für das Thema Schulsauberkeit zu sensibilisieren und sie hier aktiv einzubeziehen. Die Einführung eines Tages der Schulsauberkeit wäre daher nur dann sinnvoll, wenn die entsprechenden Bemühungen der Schulen hierdurch unterstützt werden. Die Fachbereiche Gebäudewirtschaft und Bildung schlagen vor, dass sie dieses Thema mit den Schulformsprechern erörtern.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

450140

Bezeichnung:

Reinigung

 

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

Ertrag (-)

 

0,00

0,00

0,00

0,00

Aufwand (+)

529100

0,00

23.400,00

23.400,00

23.400,00

 

528100

0,00 €

1.350,00 €

1.350,00 €

1.350,00 €

 

501200

0,00 €

117.000,00 € 

117.000,00 € 

117.000,00 € 

Eigenanteil

 

0,00 €

141.750,00 € 

141.750,00 € 

141.750,00 € 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung muss durch eine zusätzliche HSP-Maßnahme in Form von Mindereinnahmen oder Mehrerträgen sichergestellt werden.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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21.06.2017 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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22.06.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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04.07.2017 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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06.07.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen