Beschlussvorlage - 0486/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundreinigung an Hagener Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Carola Gepert-Henning
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB48 - Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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21.06.2017
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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04.07.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.07.2017
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Sachverhalt
Begründung
Grundreinigung
Ausgangslage:
Im Jahr 2008 wurde die derzeit gültige Fassung der Dienstvereinbarung zur Durchführung der Reinigung in Gebäuden der Stadtverwaltung Hagen abgeschlossen, die einerseits Kosten reduziert, die Konkurrenzfähigkeit zu privaten Anbietern verbessert und städtische Arbeitsplätze sichert, andererseits aber auch zu Lasten der Grundreinigung ging. Aufgrund erforderlicher Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurden den Reinigungskräften in Objekten mit nutzungsfreien Zeiten (z. B. Schulen) 20 zusätzliche freie Tage gewährt. Die daraus frei gewordenen Arbeitszeiten wurden der täglichen Reinigungszeit zugeschlagen.
Diese Regelung hatte zur Folge, dass die Grundreinigung nicht mehr in der früheren Form durchgeführt werden konnte. Der hierdurch entstandene problematische Reinigungszustand in zahlreichen Schulen führte zu entsprechenden Anträgen seitens der politischen Parteien, eine Ausweitung der Grundreinigung durchzuführen.
Art und Umfang der zukünftigen Grundreinigung müssen sich allerdings an den dafür zur Verfügung stehenden Arbeitstagen orientieren. Schwerpunkt hierbei soll die Bearbeitung bzw. Entfernung aufliegender oder festhaftender Verschmutzungen sein, die im Rahmen der turnusmäßigen Reinigung vernachlässigt werden mussten.
Kosten:
- Vergleich Eigenreinigung - Fremdreinigung
Eigenreinigung:
Für die Kalkulation der Kosten der Grundreinigung durch städtisches Personal dürfen lediglich die variablen Kosten pro Reinigungsstunde berücksichtigt werden. Dies ist damit zu begründen, dass die fixen Kosten (z. B. Abschreibungen für Reinigungsmaschinen, Kosten für Material und Dienstkleidung) bereits im Rahmen der turnusmäßig durchgeführten Unterhaltsreinigung berücksichtigt werden. Diese verändern sich durch Erbringen einer zusätzlichen Leistung wie die der Grundreinigung nicht.
Die Kosten der Eigenreinigung ergeben sich somit aus:
Personalkosten15,60 €
Lohnfortzahlung/Aushilfskosten 3,12 €[20,00 %]
Materialkosten 0,18 €
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Gesamtkosten Netto (ohne MwSt.)18,90 €
Für die Berechnung der Personalkosten wurden die Personalaufwendungen der Reinigungskräfte (Entgeltgruppe I und II) durch die Anzahl der Reinigungsstunden pro Jahr dividiert.
Für die Berechnung der Materialkosten wurden die anteiligen Reinigungsmittel für die zusätzliche Reinigung berücksichtigt.
Bei dem ermittelten Stundensatz der Eigenreinigung ist zu beachten, dass dieser nicht mehrwertsteuerpflichtig ist und somit rein netto anfällt.
Fremdreinigung:
Der Tariflohn im Gebäudereinigerhandwerk beträgt aktuell 10 € pro Stunde und ist für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass dieser von allen Gebäudereinigungsunternehmen zwingend einzuhalten ist.
Für den Einkauf von Fremdleistungen ergibt sich somit folgende Kalkulation:
Tariflohn (Brutto)10,00 €
Lohnfortzahlung/Aushilfskosten 2,00 €[ca. 20,00 %]
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 2,33 € [ca. 19,43 %]
Kosten für Abschreibungen, Material etc.) 3,50 € [ca. 35,00 %]
Kosten Netto (ohne MwSt.)17,83 €
Wagnis und Gewinn 1,78 € [ca. 10,00 %]
Gesamtkosten Netto (ohne MwSt.)19,61 €
Hierbei ist wiederum zu beachten, dass diese Leistungen mehrwertsteuerpflichtig erbracht werden und mit zusätzlich 19 % zu berücksichtigen sind:
19,61 € + 19 % Mehrwertsteuer = 23,34 €
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Kalkulation der Eigenreinigung im Vergleich zu der der Fremdreinigung wirtschaftlicher ist und die Grundreinigung somit durch eigenes Personal sicherzustellen ist.
- Volumen
Aktuell reinigt die Gebäudewirtschaft täglich 1.391 Stunden in allen städtisch genutzten Immobilien. Etwa 54 % entfallen auf den Schulbereich als größter „Kunde“ der Gebäudewirtschaft, dies entspricht somit etwa 750 Stunden täglich.
Daraus resultiert
750 Std. x 18,90 €(Personalkosten pro Stunde + Materialkostenanteil)
ca. 14.175 € Kosten für einen Tag Grundreinigung
Bei einer Verdoppelung der Grundreinigung von bisher 10 Tagen auf zukünftig 20 Tage würde sich somit eine Erhöhung der Kosten um etwa 140.000 € ergeben. Die Summe kann jedoch nicht durch anderweitige Einsparungen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft kompensiert werden, so dass eine Deckung an anderer Stelle erfolgen muss. Gegebenenfalls müssen diese Mehrkosten auch im Haushaltssanierungsplan durch eine neu zu bildende Ersatzmaßnahme aufgefangen werden.
Ergänzende Hinweise:
Es ist zu beachten, dass ein Beschluss zur Wiedereinführung der Grundreinigung zwar einen spürbaren Beitrag zur Sauberkeit in Schulen leistet, nicht aber dazu führen kann, dass ganzjährig die Qualität der Reinigung aufgrund der Leistungsverdichtung durch die Erhöhung der Quadratmeterstundenleistung ausgeglichen wird.
Zudem wurde nicht nur im Bereich der Reinigung, sondern auch im Bereich der Hausmeisterdienste aus Konsolidierungsgründen eine Reduzierung des Personalbestandes vorgenommen. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Unterstützung der Reinigungskräfte bei der Grundreinigung im Einzelfall nur noch in eingeschränktem Umfang erfolgen kann.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass zur Wiedereinführung der Grundreinigung und der damit verbundenen Anpassung der Dienstvereinbarung zur Durchführung der Reinigung in Gebäuden der Stadtverwaltung Hagen die Zustimmung des Gesamtpersonalrates notwendig ist. Der Gesamtpersonalrat hat in dieser Sache bereits seine Verhandlungsbereitschaft erklärt.
Toilettenaufsichtskräfte
Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Sauberkeit insbesondere an Schulen wurde der Einsatz von Toilettenaufsichtskräften in Schultoiletten angeregt. Die Verwaltung prüft zur Zeit eingehend den gestellten Antrag zum Einsatz von Toilettenaufsichtskräften. Von Seiten einiger Schulen wurden jedoch bereits Zweifel daran geäußert, ob mit einer solchen Maßnahme der gewünschte Erfolg erzielt werden kann.
Tag der Schulsauberkeit
Bereits jetzt arbeiten die Schulen mit unterschiedlichen Ansätzen und Konzepten daran, ihre Schülerinnen und Schüler für das Thema Schulsauberkeit zu sensibilisieren und sie hier aktiv einzubeziehen. Die Einführung eines Tages der Schulsauberkeit wäre daher nur dann sinnvoll, wenn die entsprechenden Bemühungen der Schulen hierdurch unterstützt werden. Die Fachbereiche Gebäudewirtschaft und Bildung schlagen vor, dass sie dieses Thema mit den Schulformsprechern erörtern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1130 | Bezeichnung: | Gebäudewirtschaft |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 450140 | Bezeichnung: | Reinigung |
| Kostenart | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Ertrag (-) |
| 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Aufwand (+) | 529100 | 0,00 € | 23.400,00 € | 23.400,00 € | 23.400,00 € |
| 528100 | 0,00 € | 1.350,00 € | 1.350,00 € | 1.350,00 € |
| 501200 | 0,00 € | 117.000,00 € | 117.000,00 € | 117.000,00 € |
Eigenanteil |
| 0,00 € | 141.750,00 € | 141.750,00 € | 141.750,00 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung muss durch eine zusätzliche HSP-Maßnahme in Form von Mindereinnahmen oder Mehrerträgen sichergestellt werden. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Grothe |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
