Beschlussvorlage - 0472/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Stärkung der Inhousefähigkeit beim HEB hier: Gesellschaftsverträge HEB, HUI und HEB Service
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.07.2017
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen stimmt den geänderten Gesellschaftsverträgen der HEB GmbH, der HUI GmbH und der HEB Service GmbH jeweils in der Fassung, die als Anlage dieser DS 0472/2017 Bestandteil der Vorlage geworden ist, zu. Die Zustimmung gilt auch für den Fall, dass sich aus dem kommunalrechtlichen Anzeigeverfahren noch Änderungsbedarfe ergeben, sofern diese nicht wesentlich sind.
- Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. sachgerecht oder rechtlich erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere auch entsprechende Weisungen für die HVG und die G.I.V. zur Herbeiführung der erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse in den Gesellschafterversammlungen von HEB und HUI.
Sachverhalt
Begründung
In seiner Sitzung am 16.02.2017 hat der Rat der Stadt Hagen im Kontext der Stärkung der Inhousefähigkeit beim HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) die Neufassungen der Gesellschaftsverträge von HEB, HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft (HUI) und der HEB Service GmbH (HEB Service) beschlossen (vgl. DS 1009/2016). Im Kontext des daraufhin eröffneten kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens hat die Kommunalaufsicht zu den Gesellschaftsverträgen allerdings noch einige Anmerkungen vorgebracht. Die Gesellschafter von HEB und HUI sowie die Stadt Hagen (Verhandlungspartner) haben sich daraufhin auf die dieser DS 0472/2017 als Anlage beigefügten Fassungen der Gesellschaftsverträge verständigt. Die Anmerkungen der Kommunalaufsicht wurden dabei im Wesentlichen aufgegriffen. Der Dialog mit der Kommunalaufsicht im Zuge des Anzeigeverfahrens ist allerdings noch nicht beendet. Es können sich noch Anpassungsbedarfe ergeben. Dem wird im Beschlussvorschlag Rechnung getragen, indem nicht wesentliche Anpassungsnotwendigkeiten von dem zustimmenden Beschluss ebenfalls erfasst sind.
Die Anpassungen in den Gesellschaftsverträgen sind den Anhängen zu entnehmen. Weiter gehende Informationen sind der oben angesprochenen DS 1009/2016 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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121,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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132,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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181,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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116,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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90,1 kB
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