Beschlussvorlage - 0451/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm "Gute Schule 2020" - Fortschreibung der Maßnahmenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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16.05.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.05.2017
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die fortgeschriebene Maßnahmenliste gemäß beigefügter Anlage (Stand: 05.05.17).
Die Verwaltung wird ermächtigt, Sanierungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 50.000 € im Einzelfall vorab zu beauftragen und dem Schulausschuss darüber in seiner nächsten Sitzung zu berichten.
Sachverhalt
Begründung
In der Vorlage 0033/2017 vom 17.01.2017 wurden, als Entscheidungsgrundlage, die bis dahin bekannten Maßnahmen aufgeführt, deren Umsetzung aus dem Programm „Gute Schule 2020“ vorgesehen ist. Angesichts des geringen Zeitvorlaufs konnten nicht alle Maßnahmen mit Kosten hinterlegt werden. Zwischenzeitlich sind weitere Kostenschätzungen erfolgt.
Weiterhin konnten bisherige Grobkostenschätzungen konkretisiert werden, wodurch es mitunter zu Abweichungen (Kostenreduzierungen oder Kostensteigerungen) gekommen ist. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutet sich an, dass nicht alle in der Vorlage 0033/2017 für 2017 aufgeführten Maßnahmen in diesem Jahr umgesetzt werden können. So nimmt in Einzelfällen der Planungsvorlauf einen größeren Zeitraum in Anspruch. Ferner werden die personellen Verstärkungen in den beteiligten Fachbereichen erst in einigen Wochen zur Umsetzung gelangen.
Allgemein führt zudem die derzeitige sehr gute Auftragslage in der Baubranche und bei den Zulieferbetrieben dazu, dass es zunehmend schwieriger wird, überhaupt geeignete Firmenangebote aufgrund von Ausschreibungen zu bekommen. Dies führt zu zeitlichen Verzögerungen, personellen Mehrbelastungen bei Vergaben und deutlichen Preissteigerungen in den Angeboten. Zusammenfassend kann das Zeitfenster der Sommerferien nicht – wie vorgesehen – in allen Fällen effizient genutzt werden.
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) hat daher weitere Maßnahmen benannt, deren Realisierungen ebenfalls über das Förderprogramm noch zeitnah in 2017 möglich sind. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Sanierungsmaßnahmen, die im Rahmen der allgemeinen Bauunterhaltung umzusetzen sind. Mit diesen zusätzlich benannten Maßnahmen soll weiterhin die vollständige Inanspruchnahme des Kreditkontingents von rund 6,9 Mio. Euro für 2017 sichergestellt werden.
Es ist davon auszugehen, dass es bei der Abwicklung dieses umfangreichen Programms weitere Veränderungen geben wird. Im Hinblick auf die notwendige, zügige Handlungsfähigkeit der Verwaltung, auf solche Veränderungen reagieren und somit die zugeteilten Fördermittel nach Möglichkeit vollständig in den vorgegebenen Jahren einsetzen zu können, wird vorgeschlagen, die Verwaltung bei Ersatzmaßnahmen aus dem Bereich der Sanierung / Gefahrenabwehr bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Einzelfall zu ermächtigen, die entsprechenden Beauftragungen vorab vorzunehmen. Die Verwaltung wird den Schulausschuss darüber in der jeweils nächsten Sitzung informieren.
Bei allen anderen Maßnahmen werden die Gremien – wie bisher auch – vorab beteiligt.
Als Anlage beigefügt ist die fortgeschriebene Liste mit dem aktualisierten Stand.
Das Jahr 2018 ist zurzeit noch mit 2.769.764 Mio. Euro überplant. Hier wird noch zu prüfen sein, welche Maßnahmen bereits in 2018 umgesetzt werden können und welche in die Jahre 2019 und 2020 vorgetragen werden müssen.
Bei den folgenden „Gute Schule 2020“-Maßnahmen haben sich im Vergleich zur Grundsatzentscheidung die aufgeführten Änderungen ergeben. Sofern keine weitergehende Erläuterung angegeben ist, handelt es sich um geänderte Umfänge oder weitergehende Kostenschätzungen. Bisher wurden viele Maßnahmen überschlägig geschätzt.
Nr. 6, GS Heideschule Turnhalle, Wandsanierung:
Maßnahme i.H.v. 6.000 Euro wird von 2020 nach 2018 vorgezogen.
Nr. 24, GS Meinolf, Erneuerung Fenster- und Fassade:
Maßnahme i.H.v. 120.000 Euro wird von 2018 nach 2017 vorgezogen.
Nr. 30, GS Goethe, Ersatz Pavillon (2-geschossig / 4 Klassen):
Zurzeit wird geprüft, wie aufgrund der engen örtlichen Gegebenheiten eine Umsetzung möglich ist. Mit der Maßnahme i.H.v. 850.000 Euro soll bereits in 2018 begonnen werden. Fertigstellung frühestens zum Schuljahresbeginn 2019.
Nr. 32, Grundschule Goethe, Restarbeiten Fußbodensanierung:
Reduzierung von 10.000 Euro auf 6.000 Euro.
Nr. 47, HS Geschwister-Scholl, Schließanlage:
Maßnahme i.H.v. 10.000 Euro, vorgesehen für 2017, wird gemeinsam mit Fenster-/Türerneuerung (Nr. 44) in 2018 durchgeführt.
Nr. 48, HS Altenhagen (Gebäude Vorhalle), Fassaden- und Dachsanierung:
Maßnahme i.H.v. 850.000 Euro unter dem Aspekt einer dauerhaften Nutzung (Zweckbindung bei Inanspruchnahme der Kreditmittel = 20 Jahre) des dortigen Gebäudes erst einmal von 2017 auf 2019 verschoben.
Nr. 52, Förderschule Gustav-Heinemann, Konvektomat Versorgungsküche: Erhöhung von 8.000 Euro auf 25.000 Euro. Aufgrund des Anstiegs der Schüler/-innen-Zahlen wird ein größeres Gerät benötigt, mit dem mehrere unterschiedliche Essenkomponenten zeitgleich aufgewärmt werden können. Dafür ist u.a. auch ein neuer Wasseranschluss nötig.
Nr. 60, Realschule Hohenlimburg, Sanierung Physikraum:
Erhöhung von 10.000 Euro auf 15.000 Euro.
Nr. 61, Realschule Hohenlimburg, Umsetzung Brandschutzkonzept:
Reduzierung von 780.000 Euro auf 348.000 Euro. Die bereits im letzten Jahr umgesetzten Brandschutzmaßnahmen können im Gute-Schule-Programm nicht berücksichtigt werden. Sie werden, wie vorgesehen, aus der Bildungspauschale finanziert. Erst jene Maßnahmen, die nach dem Ratsbeschluss vom 16.02.17 begonnen wurden, können mithin in o.g. Höhe aus „Gute Schule 2020“ bezahlt werden.
Nr. 81, Gymnasium Ricarda-Huch, EDV-Anbindungen:
Erhöhung von 7.000 Euro auf 15.000 Euro. Aufgrund des Eingriffs in die zum Teil vorgehängte Fassade entsteht ein erhöhter Arbeits- und Befestigungsaufwand.
Nr. 97, SK Liselotte-Funcke, 15 interaktive Smartboards:
Maßnahme wird grob auf 80.000 Euro geschätzt. Um eine einheitliche Unterrichtserteilung der im Aufbau befindlichen Sekundarschule gewährleisten zu können, sind 15 neue Smartboards bereits in diesem Jahr erforderlich.
Nr. 162, BK Kaufmannsschule I, Sonnen-/Hitze-/Blendschutz:
Erhöhung von 195.000 Euro auf 293.200 Euro.
Nr. 169, diverse Schulen, Sanierung Stützmauern und Treppenanlagen:
Diese bisherige Vorhalte-Position i.H.v. 104.000 Euro wird im Jahr 2017 in den folgenden Einzelmaßnahmen (alle Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr) i.H.v. insgesamt 80.000 Euro umgesetzt:
- 169.0 – SK Liselotte-Funcke, Filiale Eickertstr., Stützmauern und Treppenanlagen, 43.000 Euro
- 169.1 – BK Käthe-Kollwitz, Filiale Eickertstr., Stützmauern und Treppenanlagen, 17.000 Euro
- 169.2 – FS Gustav-Heinemann, Stützmauern und Treppenanlagen, 10.000 Euro
- 169.3 – GS Janusz-Korczak, umsturzgefährdete Mauer auf Schulhof, 10.000 Euro
Nr. 171, Diverse Schulen, Reparatur und Entsorgung Brennöfen:
Reduzierung von 17.000 Euro auf 12.000 Euro.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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68,2 kB
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18.05.2017 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die fortgeschriebene Maßnahmenliste gemäß beigefügter Anlage (Stand: 05.05.17).
Die Verwaltung wird ermächtigt, Sanierungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 50.000 € im Einzelfall vorab zu beauftragen und dem Schulausschuss darüber in seiner nächsten Sitzung zu berichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Arbeitskreis zwischen HABIT, der Schulverwaltung und Vertretern der einzelnen Schulen einzurichten, um die Beschaffung in einen sinnhaften und bedarfsgerechten Zusammenhang zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
x | Einstimmig beschlossen |