Beschlussvorlage - 0429/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Übertragung städtischer Grundstücke an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.05.2017
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat bestätigt, dass die als Anlage 1 beigefügten Listen (Teil A Liste der vollständig, Teil B Liste der teilweise auf den WBH zu übertragenden Grundstücke) Gegenstand des Ausgliederungsberichts waren, der Bestandteil der Anlage 4 der Öffentlichen Beschlussvorlage vom 09.02.2010 (Drucksachennummer 0986-2/2010) war, die dem Ratsbeschluss vom 24.02.2011 zugrunde lag. Die in den Listen aufgeführten (Teil-) Grundstücke sollten im Rahmen der Ausgliederung auf den WBH übertragen werden. Sie wurden in den Anlagen 1-11 zur Anlage 4 in Form von Lageplänen dargestellt.
2. Der Rat bestätigt darüber hinaus, dass die als Anlage 2 (Teil A Liste der vollständig, Teil B Liste der teilweise auf den WBH zu übertragenden Grundstücke) beigefügten Listen die zwischenzeitlich durch Teilung, Fortschreibung oder Vereinigung eingetretenen Veränderungen abbilden und diese (Teil-) Grundstücke Gegenstand des Ausgliederungsberichts waren, der als Anlage 4 Bestandteil der Öffentlichen Beschlussvorlage vom 09.02.2010 (Drucksachennummer 0986-2/2010) war, die dem Ratsbeschluss vom 24.02.2011 zugrunde lag.
Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der im Jahre 2011 erfolgten Ausgliederung des WBH wurde u.a. über die Übertragung von Grundeigentum von der Stadt auf den WBH entschieden. Der sog. wirtschaftliche Übergang der Grundstücke ist zum 01.01.2011 erfolgt. Die für die rechtliche Übertragung des Grundeigentums notwendige Umschreibung der Grundbücher steht bis heute noch aus.
Durch die vorgeschlagene Beschlussfassung sollen die Voraussetzungen für die notwendige Grundbuchberichtigung geschaffen werden.
Begründung
Mit Beschluss des Rates vom 24.02.2011wurde aufgrund der Ratsvorlage vom 09.02.2011 (DS 0986-2/2010) die Kommunalunternehmenssatzung des WBH rückwirkend zum 01.01.2011 und damit die Ausgliederung des WBH in Kraft gesetzt.
Mit der Ausgliederung wurde gemäß dem Ausgliederungsbericht (Anlage 4 der Beschlussvorlage 0986-2/2010) u.a. auch die Übertragung von Grundeigentum von der Stadt Hagen auf den WBH beschlossen. Bei dem Grundeigentum handelt es sich überwiegend um Waldflächen sowie um Friedhofsflächen. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den in den Anlagen 1-11 zum Ausgliederungsbericht aufgelisteten Grundstücken erfolgte mit der vg. Beschlussfassung ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2011. Zum dinglichen Vollzug der Eigentumsübertragung bedarf es jedoch der Berichtigung des Grundbuches.
Aus der Anwaltssozietät Hefer Streppel Brück & Partner ist Herr Notar Streppel mit der Angelegenheit beauftragt. Da ein Grundbuchberichtigungsantrag auf Grundlage der seinerzeitigen Ausgliederung/Umwandlung des WBH eine kostenintensive Umschreibung aufgrund separat erklärter Auflassungen entbehrlich machen kann, wurde ein entsprechender Antrag auf Berichtigung beim Grundbuchamt Hagen gestellt. Der Antrag wurde von dort mit Beschluss vom 15.12.2016 unter Bezugnahme auf die als Anlage 3 beigefügten Begründung zurückgewiesen, die zu übertragenden Grundstücke seien im Ausgliederungsbericht nicht eindeutig i.S. des § 28 Grundbuchordnung (GBO) bezeichnet bzw. in Bezug genommen und somit nicht hinreichend konkreter Bestandteil des Ausgliederungsbeschusses gewesen.
Dieser Formmangel soll auf Anraten des Notars mit der nunmehr zu beschließenden Bestätigung des Rates beseitigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die angestrebte Form der Grundbuchumschreibung ohne Auflassung deutlich kostengünstiger als eine Umschreibung auf Grundlage eigener Auflassungserklärungen ist. Das Einsparvolumen liegt in einer Größenordnung von etwa 30.000,00 €.
