Beschlussvorlage - 0339/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Bestandstrasse Hagen-Henkhausen wird vom Rat der Stadt Hagen für die Wohnbevölkerung als nicht zumutbare Trasse eingestuft. Eine Trassenführung im Freiraum zur Entlastung des Siedlungsraumes ist daher zu prüfen.
  2. Der Rat der Stadt Hagen spricht sich deshalb für eine weitergehende Prüfung der neuen Variante Hagen-Reh aus, mit dem Ziel, dass die Firma Amprion diese Variante in das künftige Planfeststellungsverfahren einbringt.
  3. Der Rat fordert zur Realisierung der vorhergehenden Beschlüsse die Firma Amprion auf,

a) die nunmehr vorgelegte Planungsvariante bis zur Genehmigungsfähigkeit durch die Bezirksregierung weiter zu entwickeln,

b) die möglicherweise für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie für die Natur und Umwelt entstehenden Belastungen soweit wie möglich durch Verschwenkungen der Trassenführung, die Wahl der Maststandorte und durch weitere technische und sonstige Maßnahmen zu minimieren,

c) vor Beantragung des Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung der 380 -kV- Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg bei der Bezirksregierung die vollständige Planung mit der Stadt Hagen abzustimmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit der Firma Amprion mit dieser Zielrichtung fortzusetzen, und die Ratsgremien über die Ergebnisse so bald wie möglich zu informieren.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen umwelt- und planungsrechtlichen Prüfungen zur Umsetzung im Sinne der vorhergehenden Beschlüsse  zu unterstützen und umzusetzen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig eine städtische Bürgerinformations­veranstaltung unter Beteiligung von Amprion durchzuführen.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Der 2. Teilabschnitt der 380kV-Höchstspannungsleitung betrifft den Stadtbezirk Hohenlimburg mit den Stadtteilen Reh, Henkhausen und Elsey in besonderem Maße. Von der jetzigen Leitungsführung sind bereits nicht nur eine Vielzahl von dort wohnenden Bürgern betroffen, sondern auch das städtebauliche Erscheinungsbild des gesamten Stadtbezirks entlang der A46. Die Höchstspannungsleitung wird in Bezug auf Höhe und Dimensionierung der Masten die bisherige Leitung bei weitem übertreffen.

Waren nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch 2 Trassenvarianten als raumverträglich eingestuft worden (Bestandstrasse und Alternative Hagen-Reh) so wird im Rahmen des durch den Umweltausschuss initiierten runden Tisches mittlerweile eine dritte Variante diskutiert, die den Siedlungsraum noch weiter umgeht und die bereits bestehende Enervie- und Bahnstromleitung in den neuen Trassenverlauf mitnimmt. Die Folgen sind eine noch größere Entlastung des Siedlungsraumes als bei der bisherigen Variante Hagen-Reh auf der einen Seite und weitaus größere Eingriffe durch zwei parallel verlaufende Leitungstrassen durch Natur und Landschaft (LSG, NSG) auf der anderen Seite.

 

Ob diese Variante noch in das kommende Planfeststellungsverfahren eingebracht werden kann, hängt u.a. davon ab, ob der Tatbestand der Eingriffsvermeidbarkeit gegeben ist. Vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft und hier insbesondere in den Wald sind zu unterlassen. Dies wäre der Fall, wenn der Verbleib der neuen Leitung in der bisherigen Trasse als zumutbare Alternative angesehen würde. Die Verwaltung kommt in den nachfolgenden Ausführungen zu dem Schluss, dass die Bestandstrasse keine zumutbare Alternative darstellt und somit die nunmehr diskutierte neue Variante einer Machbarkeitsprüfung unterzogen werden sollte, um sie gegebenenfalls in das Planfeststellungsverfahren einzubringen.

 


 

Begründung

 

  1. CHRONOLOGISCHER ABLAUF DER BISHERIGEN PLANUNG

 

Gesetzlicher Auftrag

Der Gesetzgeber hat im Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Netzausbaus und den vordringlichen Bedarf der Strecke Kruckel-Dauersberg (Nr. 19) in einem Bedarfsplan festgestellt. Neben dem Transport von konventioneller Energie in Richtung Süden dient der Leitungszug auch dem Weitertransport von Windenergie. Ohne dieses Projekt würden Netzengpässe bzw. -überlastungen auf den heute bestehenden Leitungen insbesondere zum östlichen Ruhrgebiet auftreten.

 

Raumordnungsverfahren (ROV)

Das ROV dient als Vorstufe zum späteren Planfeststellungsverfahren. In ihm wird festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse) übereinstimmt und wie ein Vorhaben mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt werden kann. Die raumordnerische Beurteilung als Ergebnis des ROV und die raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP 1. Stufe) sind im späteren Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat im RVO der 380 kV-Höchstspannungsleitung Kruckel-Dauersberg, im Bereich Hohenlimburg, zwei Trassenverläufe in einem Korridor, der über Hagener Stadtgebiet führt, auf ihre Raumverträglichkeit hin überprüft.

Eine Trasse nutzt dabei die vorhandene Bestandstrasse durch Hohenlimburg. Die zweite Trasse, die Variante Hagen-Reh verlief weiter nordöstlich in einem spitzen Winkel um den Siedlungsbereich Reh herum im Freiraum, um dann weiter südlich wieder auf die Bestandstrasse zurückzuführen.

Während des Verfahrens bildeten sich zwei Bürgerinitiativen, die sich gegensätzlich zu den Trassen positionierten.

Der Rat der Stadt Hagen favorisierte die Varianten-Lösung Hagen-Reh (im spitzen Winkel um Reh herum), um die Bürger in Hohenlimburg von der bestehenden Trasse zu entlasten. Der damalige Landschaftsbeirat stimmte diesem Beschluss einstimmig zu. Im Rahmen der Stellungnahme zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) ging der Bezirksregierung in Arnsberg dieser Beschluss zu.

Am 19. Oktober 2011 erging der Beschluss zur raumordnerischen Beurteilung mit folgendem Ergebnis:

Beide Trassen wurden als raumverträglich eingestuft. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren sollte eine Optimierung der Trassenführung zur Verbesserung der Wohnsituation im Verbleib der Vorzugstrasse (Bestandstrasse) geprüft werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob im Fall der Variante Hagen-Reh durch technisch-bauliche Lösungen in Abstimmung mit anderen Netzbetreibern (z. B. eine teilweise Nordverlagerung der Leitung Enervie/DB) Verbesserungen für die Wohnsituation in Reh möglich wären.

 

Amprion vergab diese Prüfung an das Büro Lange.

 

 

Das Ergebnis der Prüfung wurde im Februar 2012 in einem Scopingtermin bei der Bezirksregierung vorgestellt, in dem für den Bereich Hohenlimburg folgendes festgehalten wurde:

  • Ergebnis ROV: beide Varianten sind raumverträglich, Variante Reh ist geringfügig verträglicher, Optimierungen beider Trassierungen sind zu prüfen
  • Ergebnis der Abstimmungsgespräche zwischen Amprion, RWE, Enervie und OB: Mitführung der Enervie- und OB-Leitung auf neuem Gestänge der Amprion/RWE wird aus Gründen der Versorgungssicherheit abgelehnt
  • Kreuzungsbauwerke sind technisch sehr aufwendig, bei Instandhaltungsarbeiten bei vier Leitungsbetreibern problematisch und werden daher von Amprion aus Gründen der Versorgungssicherheit abgelehnt
  • Erarbeitung einer Trassenführung nördlich Hagen-Reh mit Verlagerung der Enervie/DB-Leitung in Parallelführung
  • Variante nördlich Hagen-Reh wird von der Stadt Hagen wegen Entlastung des Siedlungsraumes begrüßt
  • Bedenken der Landschaftsbehörden wegen Leitungsführung durch NSG Unteres Wannebachtal und NSG Henkhauser- und Hasselbachtal, Befreiung bzw. Änderung des Landschaftsplanes erforderlich
  • Bedenken der Landschaftsbehörden , da ggf. Betroffenheit planungsrelevanter Arten
  • Bedenken der Forstverwaltung wegen Neutrassierung im Wald (Gefahr des Windwurfs durch Waldanschnitt auf ca. 100 -120 m Breite in Hauptwindrichtung)
  • Bedenken der Forstverwaltung wegen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und damit der Erholungsfunktion des Waldes durch Neubau am Hang
  • Bedenken der Forstverwaltung wegen zusätzlicher Flächeninanspruchnahme durch notwendige Ersatzaufforstung
  • Amprion wird die Trassen-Variante und die Bestandstrasse im Planfeststellungsverfahren behandeln, endgültige Entscheidung über eine Trasse ist erst nach Abwägung aller Belange möglich

 

Im Mai 2013 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung in Hohenlimburg statt, in der Amprion sich erneut für die Umsetzung der neuen 380 kV-Höchstspannungsleitung in der Bestandstrasse aussprach.

 

Der Rat der Stadt Hagen bekräftigte seinen Beschluss von 2011 (ROV) im Juni 2013 und sprach sich erneut gegen die von Amprion favorisierte Variante in der Bestandstrasse aus. Der erneute Beschluss ging der Bezirksregierung in Arnsberg im Juli 2013 zu.

 

Planfeststellungsverfahren

Der im ROV benannte Abschnitt A (Kruckel – Pkt. Ochsenkopf) wurde auf Planfeststellungsebene in die Abschnitte

-          Kruckel - Garenfeld (Abschnitt 1) und

-          Garenfeld – Ochsenkopf (Abschnitt 2) aufgeteilt.

Im Juni 2015 reichte Amprion einen Antrag auf Planfeststellung zunächst für einen 1. Abschnitt der Trasse, bis nach Garenfeld, bei der Bezirksvertretung in Arnsberg ein. Die Offenlage der Planung erfolgte im Juli/August 2015).

Nach Auswertung der in das Verfahren von Privaten und Trägern öffentlicher Belange eingebrachten Einwendungen, reichte Amprion eine 1. Planänderung für das Planfeststellungsverfahren 380 kv-Höchstspannungsleitung 1. Abschnitt ein.

Die Offenlage zu dieser 1. Änderung (Plananpassung mit der Verschiebung von Maststandorten) des ersten Abschnittes des Verfahrens, erfolgte im Oktober 2016.

Ein Erörterungstermin fand am 21. und 22. März 2017 statt.

 

Für den in dieser Vorlage betrachteten zweiten Abschnitt von Garenfeld über Hohenlimburg bis an die Stadtgrenze bzw. weiter zum Pkt. Ochsenkopf und bis nach Dauersberg ist noch kein Antrag zur Planfeststellung eingereicht worden. Dies ist für 2018 vorgesehen.

 

 

  1. AKTUELLER STAND

 

Die Firma Amprion ist im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens (2. Abschnitt Garenfeld bis Pkt. Ochsenkopf) auf die Stadtverwaltung als auch auf die Bürgerinitiativen mit dem Angebot zugegangen, in einem ergebnisoffenen Verfahren mögliche Varianten einer Trassenführung zu diskutieren. Hauptanliegen der Firma Amprion ist es, für den 2. Abschnitt des Verfahrens eine möglichst rechtsichere Trassenführung in das Planfeststellungsverfahren einzureichen.

 

 

Einrichtung Runder Tisch Höchstspannungsleitung Hohenlimburg

In Ausführung des Beschlusses des UWA vom 23.06.2016 hat die Verwaltung den Runden Tisch Höchstspannungsleitung Hohenlimburg in folgender Zusammensetzung eingerichtet:

Vertreter und Vertreterinnen

-            der BV Hohenlimburg

-            aller Fraktionen im Rat der Stadt Hagen

-            der Bürgerinitiative „Hohenlimburg unter Höchstspannung“

-            der Bürgerinitiative Trasse Hagen-Reh

-            der Amprion

-            der Unteren Naturschutzbehörde und der Leitung des Umweltamtes,

-            des FB Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung sowie

-            dem Beigeordneten des Vorstandsbereiches für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste, Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

-            Den Vorsitz des Runden Tisches Höchstspannungsleitung führt der Leiter des Umweltausschusses, moderiert wird der Runde Tisch Amprion von der Leiterin des Bereiches Bürgerbeteiligung und Partizipation in der Stadtkanzlei.


 

Ergebnis der ersten Sitzung des Runden Tischs Höchstspannungsleitung Hohenlimburg

Unmittelbar vor der ersten Sitzung des Runden Tisches Höchstspannungsleitung Hohenlimburg am 30.11.2016 informierte Herr Werner Isermann (zuständiger Dezernent der Bezirksregierung Arnsberg) die Teilnehmenden über den Stand des Verfahrens:

Herr Isermann stellte für die Bezirksregierung dar, dass die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages nach Abwägung

aller Belange mit Unterstützung der Kommune neutral und unabhängig entscheiden wird. Aus diesem Grund stand Herr Isermann für sachliche Fragen zur Verfügung und verließ die Runde vor dem Beginn der ersten Sitzung des Runden Tisches.

Herr Isermann wies auf die zwingende Beachtung der rechtlichen Vorgaben hin.

 

Als nächsten Schritt bedarf es der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens mit allen notwendigen Prüfungsunterlagen für den 2. Abschnitt der 380 kV-Höchst­spannungsleitung von Garenfeld zum Punkt Ochsenkopf. Amprion reicht die von ihr favorisierte Trasse bei der Bezirksregierung zur Prüfung ein. Es erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Offenlage der Planungen. Alle eingehenden Belange und Stellungnahmen werden von der Bezirksregierung geprüft und in einem Termin noch einmal erörtert, bevor die Bezirksregierung den Planfeststellungsbeschluss fasst, der den Verlauf der Trasse festschreibt.

 

In der anschließenden ersten Sitzung informierten die Vertreter der Amprion die Teilnehmenden umfassend über den Stand der Planungen.

Sie stellten detailliert eine neue „optimierte Trasse Hagen-Reh“ vor. Einen besonders hohen Wert legt Amprion auf die Rechtssicherheit der zu beantragenden Trasse. Es wurde die Entstehung neuer Betroffenheiten und die grundsätzlichen Eingriffe in die Natur und Landschaft als unumgänglich dargestellt.

Im Raum stand die Frage, ob die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Klärung von Grundstücksfragen mit dem Ziel einer Machbarkeit der Alternativtrasse zu erreichen ist.

 

Die Teilnehmer der Bürgerinitiativen sprachen sich teils erleichtert, teils erfreut, teils überrascht darüber aus, dass es bei der vorgestellten Planungsvariante

-            zu einem Rückbau der Bestandstrasse Hagen-Henkhausen

-            sowie der derzeit bestehenden Trasse der Bahn und der Enervie und damit zu einer Entlastung einiger Bereiche in Reh käme.

-            Die Belastung der Bevölkerung insgesamt würde mit einer Realisierung der neuen Trasse in der Summe wesentlich geringer.

Die Vertreter der Bürgerinitiative Trasse Hagen-Reh äußerten gleichwohl Skepsis im Hinblick auf die Aspekte der

-            Verdopplung der Masten innerhalb der neuen Trasse Hagen-Reh,

-            der Betroffenheit der Natur, des Landschaftsbildes und der Wertigkeit der Grundstücke in Reh.

Das Ergebnis der Sitzung war die einvernehmliche Aussage, dass es notwendig sei, ein Fachgespräch mit den zuständigen Fachbehörden anzusetzen, um rechtliche Fragen zu den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie den forstlichen Interessen zu klären. Ziel dieses Gespräches sollte sein, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob und in welchem Maße die neue Variante hagen-Reh gerichtsfest‘ darstellbar wäre. Die Ergebnisse sollten dem Runden Tisch in seiner zweiten Sitzung vorgelegt werden.

 

Ergebnisse des ersten Teils des Fachbehördengespräches zur Höchstspannungsleitung Hohenlimburg

Am 12.01.2017 fand auf Einladung der Amprion und der Stadt Hagen der sogenannte „Fachbehördentermin“ im Rathaus Hagen statt unter Beteiligung von Vertretern und Vertreterinnen

-            der Amprion mit dem Ingenieur- und Planungsbüro Lange

-            des Umweltamtes der Stadt Hagen mit der Unteren Naturschutzbehörde

-            der Oberen Naturschutzbehörde

-            des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

-            des Landesbetriebes Wald und Holz NRW

-            des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW

-            der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU)

 

sowie dem Vorsitzenden des Naturschutzbeirates der Stadt Hagen unter Leitung des Beigeordneten des Vorstandsbereiches für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste, Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und mit Moderation der Leiterin des Bereiches Bürgerbeteiligung und Partizipation.

 

In diesem Fachgespräch wurden grundsätzliche umweltfachliche und umwelt­rechtliche Themen behandelt, bevor ein Vertreter des Ingenieur- und Planungsbüros Lange einen Variantenvergleich der Trasse Hagen-Henkhausen („Bestandstrasse“) und der neuen Trasse Hagen-Reh („Alternativtrasse“) in einer Präsentation vorstellte.

Skizziert wurde die neue Variante Reh Nord vom Planungsbüro mit folgenden Details:

-          Nutzung von Trassenraum der Enervie/DB, allerdings mit deutlicher Aufweitung durch zwei neue Trassen sowie einer Verschwenkung in den Freiraum um Hagen-Reh herum mit dem Ziel, den Siedlungsbereich zu schonen.

-          Im Naturschutzgebiet steht kein Mast mehr.

-          es erfolgt eine Schutzstreifenausweitung (mit baubedingten Eingriffen)

-          die berechnete Breite des Waldschutzstreifens basiert auf den Endwuchshöhen des heutigen Baumbestandes. In Absprache mit den jeweiligen Eigentümern könnte unter Umständen ein Trassenmanagement mit sukzessivem Waldeinschlag und Festlegung eines Höhenwuchsmodells durchführbar sein. Die Funktionsverluste der Biotopeigenschaften sind gesondert zu bewerten

-          Besonders sensible Bereiche wie geschützte Biotope und Gewässer werden überspannt.

-          Für die Höhlenbäume (Fledermaushabitate) könnte möglicherweise Ersatz geschaffen werden.

-          Habitatsverkleinerungen durch Inanspruchnahme alter naturnaher Laubwälder sind zu erwarten.

 

Durch die von Amprion gezeigte Gegenüberstellung der Trassen wurde deutlich,

-            dass von der Bestandstrasse Hagen-Henkhausen, bedingt durch die Wohnbebauung, deutlich mehr Menschen betroffen sind;

-            die Alternativtrasse Hagen-Reh Konfliktpotential enthält hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffe (Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt).

 

In der nachfolgenden Diskussion wurde deutlich, dass keine sachliche und juristische Klarheit bestand in der Einschätzung, welche Bedeutung folgenden Aspekten zukommt:

-            den zu beachtenden Gesetzen des Naturschutzes,

-            den weiteren Vorschriften des Landschaftsplanes,

-            des Raumordnungsverfahrens sowie

-            des LEP.

 

Die zentrale Frage, handelt es sich hier um sogenannte „K.O.-Kriterien“ oder ist es möglich, die Variante Reh so zu planen und auszuführen, dass sie in Einklang zu bringen ist mit allen bestehenden Gesetzen, dem Landschaftsplan Hagen und dem LEP, blieb offen.

 

Deshalb wurde die Fortsetzung des ersten Teils des Fachgespräches verabredet mit dem Ziel, dann abschließend zu klären,

-            welche Auswirkungen der § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes für die Frage darstellen würde,

-            welche weiteren Auswirkungen die weiteren naturschutzrechtlichen Gesetze, der Landschaftsplan und der LEP NRW haben würden

-            ob die Trasse Hagen-Henkhausen („Bestandstrasse“) zumutbar sei

 

Da die rechtliche Klärung in ihrem zeitlich erforderlichen Maß nicht einzuschätzen war, wurde der zweite Runde Tisch Höchstspannung Hohenlimburg einberufen, obwohl der 2. Teil des „Fachbehördentermins“ noch nicht stattgefunden hat.

 

Ergebnisse der zweiten Sitzung des Runden Tisches Höchst­spannungsleitung Hohenlimburg

Im Fall des Terrassenhochhauses wurde aufgrund der speziellen Situation und der vorgetragenen Bitte, gehört zu werden, ein gesondertes Gespräch geführt. In dieser Sitzung des Runden Tisches wurde angeregt, ein Informationsgespräch mit allen Bundes- und Landtagsabgeordneten außerhalb des Runden Tisches zu führen, um die Arbeit des Runden Tisches nicht in einen Wahlkampf beeinflussen zu lassen, da es hier um möglichst großes Einvernehmen und um eine gemeinsame Lösung gehen würde.

Während des Runden Tisches wurde seitens der Vertreter/innen der Amprion und der Stadt Hagen dargestellt, dass das Fachbehördengespräch aufgrund notwendiger juristischer Klärungen fortgesetzt werden solle und insofern auch noch kein abgeschlossenes Ergebnis vorliege.

 

Um die Teilnehmenden des zweiten Runden Tisches auf den gleichen Informationsstand zu bringen wie die Teilnehmenden des „Fachbehörden­gespräches“, wurde seitens des von der Amprion beauftragten Ingenieur- und Planungsbüros Lange der Vergleich der Planungsvarianten der Trasse Hagen-Henkhausen („Bestandstrasse“) sowie der neuen Trasse Hagen-Reh („Alternativtrasse“) vorgestellt.

 

Im Unterschied zum ersten Teil des „Fachbehördengespräches“ lag aktuell jedoch bereits die Klärung seitens des Rechtsamts der Stadt Hagen vor (siehe S. 12ff), dass § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) kein“ K.O.-Kriterium“ für die optimierte Trasse Hagen-Reh darstelle.

Diese Rechtsauffassung wurde von den Vertretern von Amprion nunmehr nach dortiger Rechtsprüfung geteilt.

 

Darüber hinaus hatte die Stadt Hagen durch eine Vergrößerung der von Amprion vorgelegten Karte der Planungsvariante Trasse Hagen-Reh darstellen können,  wie die Verteilung der geplanten Masten dieser Trasse sein würde. Dabei wurde deutlich, dass zwei derzeit im Naturschutzgebiet stehende Masten an den Rand des Naturschutzgebietes ins Landschaftsschutzgebiet gesetzt werden könnten.

Die vergrößerte Darstellung vermittelte ebenfalls,

-            dass die neue Trasse Hagen-Reh grundsätzlich im größeren Abstand zum Terrassenhochhaus verlaufen würde als die bestehende Trasse,

-            dass der optische Eindruck sich jedoch verändern würde durch die größere Höhe, da jeweils zwei Masten nebeneinander ständen und eine größere Anzahl von Leitungen tragen würden.

Amprion hat in diesem Termin zugesagt, weitere Optimierungsmöglichkeiten der Trassenführung zu prüfen, vor allem in Hinblick auf den Abstand der Trasse zum Terassenhochhaus Berlinerstr. 51-53 sowie unter naturschutzrechtlichen Aspekten.

 

Das Ergebnis des Gespräches mit den Vertretern der Bewohner und Bewohnerinnen des Terrassenhochhauses Berliner Allee 51-53

Am Gespräch am 22.02.2017 im Rathaus Hagen mit den Vertretern der Bewohner und Bewohnerinnen des Terrassenhochhauses nahmen

-            Vertreter der Amprion,

-            der Vorsitzende des Runden Tisches,

-            der Vorsitzende der Bürgerinitiative Reh Nord

-            sowie Vertreterinnen des Bereiches Bürgerbeteiligung und Partizipation teil.

 

Die Vertreter der Amprion stellten den derzeitigen Planungsstand umfassend mit Kartenmaterial dar.

Klar sprachen sich die Vertreter der Bewohner und Bewohnerinnen des Terrassenhochhauses gegen die neue Trasse Hagen-Reh aus, die zwar weiter entfernt von ihrem Haus verlaufen würde, aus ihrer Sicht jedoch ihren Blick auf die Landschaft aufgrund der jeweils 2 Masten, der größeren Höhe und der höheren Anzahl an Leitungen auf den Masten negativ verändern würde.

 

Ausblick auf die weitere Kommunikation

Bisher gab es noch keine Möglichkeit, diese neue Planungsvariante allen interessierten und betroffenen Bürgern und Bürgerinnen darzustellen.

Der runde Tisch arbeitet dem Prinzip nach mit Stellvertretern und Stellvertreterinnen, d. h. in diesem Fall, dass bisher zwei Bürgerinitiativen die Bürger und Bürgerinnen vertreten haben. Für eine vertiefende Diskussion ist es wichtig, allen betroffenen Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit zu geben, ihre Sichtweise darzustellen und bereits vor Eintritt in das Planfeststellungsverfahren diese Hinweise im weiteren Verfahren zu berücksichtigen, damit die Belange der Bürger und Bürgerinnen nach Möglichkeit in die endgültige Führung und Gestaltung der Antragsvariante mit einfließen.

 

Die weitere Kommunikation soll in den folgenden Schritten erfolgen:

-            Ortstermin mit Vertretern der Naturschutzverbände und der Amprion zur Klärung wichtiger Planungsdetails

-            Fachgespräch der Stadt Hagen mit der Amprion zum Austausch über die juristische Auffassung bezüglich der naturschutzrechtlichen Belange

-            Fortsetzung des „Fachbehördentermins“ mit der unteren und oberen Naturschutzbehörde, den Naturschutzverbänden und Vertretern der Forstwirtschaft sowie der Amprion, der Stadt Hagen sowie der Oberen Denkmalbehörde

-            Informationsgespräch mit den Mitgliedern des Landtages und des Bundestages

-            3. Runder Tisch

-            Bürgerinformationsveranstaltung mit der Möglichkeit für alle betroffenen Bürger und Bürgerinnen, ihre Interessen und Argumente darzustellen mit anschließender Vorstellung der Ergebnisse in den politischen Gremien

-            Darstellung der detaillierten Planung der neuen Trasse Hagen-Reh („Alternativtrasse“) durch Amprion und Unterstützung der Stadt Hagen bei der Frage von möglichen Befreiungen und Kompensationen

-            Information für die politischen Gremien der Stadt Hagen über die konkreten Details der weiter entwickelten optimierten Trasse Hagen-Reh mit der Darstellung der Rechtssicherheit

-            4. Runder Tisch

 

 

  1. WEITERES VORGEHEN

 

Der nächste offizielle Verfahrensschritt ist der Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg. Antragsteller ist die Firma Amprion. Im Ermessen der Firma Amprion liegt es auch, welche Variante sie in das Planfeststellungsverfahren einbringt. Der Rahmen, in dem sich die Variante bewegen kann, wurde durch das vorlaufende Raumordnungsverfahren gesetzt. Die Verwaltung geht bislang davon aus, dass die neue Variante Hagen-Reh noch innerhalb des Planungskorridors des Raumordnungsverfahrens liegt.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Variante nicht gegen zwingende Rechtsnormen verstößt.  Als zentraler Punkt wurde dazu im ersten Behördengespräch von den Vertretern der Umweltbehörden und –verbände vorgebracht, dass die Variante unzulässigerweise in Natur und Landschaft eingreife,

  • da mit der Bestandstrasse Hagen-Henkhausen eine zumutbare Alternative bestünde
  • und die mit dem Bau und Betrieb der Trasse verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft demzufolge vermeidbar seien.

 

Die Hürden der Zumutbarkeit der Bestandstrasse Hagen-Henkhausen und der Vermeidbarkeit der Eingriffe in Natur und Landschaft sind daher zunächst juristisch zu klären.

 

Zumutbarkeit der Bestandstrasse Hagen-Henkhausen für die Wohnbevölkerung

Folgende Argumente sprechen gegen die Zumutbarkeit der Bestandstrasse Hagen-Henkhausen.

-            Es handelt sich um eine völlig neue Leitung mit neuen Dimensionen, Höhen, Anzahl der Leitungen, Sichtbarkeit und damit auch mit völlig neuen Auswirkungen.

-            Von daher erzeugt das Vorhaben ganz neue Betroffenheiten und kann daher nicht als Bestand gewertet werden.

-            Die in den 1920er Jahren getroffene Standortentscheidung, die zum Bau der vorhandenen Leitung geführt hat, ist durch die zwischenzeitliche Siedlungsentwicklung völlig überholt worden.

-            Die Standortentscheidungen von damals können nicht unreflektiert mit dem Argument „Bestandstrasse“ für die nächsten 100 Jahre fortgeschrieben werden.

-            Eine Neuplanung dieser Trasse würde niemals durch diesen Siedlungsraum führen, sondern den Siedlungsraum großräumig umgehen.

-            Die Zumutbarkeit der Trasse kann daher nicht allein an der Einhaltung der Grenzwerte für die Strahlenbelastung festgemacht werden. Die Auswirkungen der Leitung betreffen auch das

  • Wohnumfeld
  • den Aufenthalt im Freien
  • das städtebauliche Erscheinungsbild und die Entwicklungsmöglichkeiten für den gesamten Siedlungsbereich entlang der A46.

 

Aus all dem geht hervor, dass die Zumutbarkeit der Bestandstrasse Hagen-Henkhausen für die Wohnbevölkerung aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben ist und damit eine alternative Trassenführung im Freiraum zu prüfen ist. Alternativtrassen müssen daher auch nach Auffassung des Rechtsamtes der Stadt Hagen Eingang in das Planfeststellungsverfahren finden können, ohne am Tatbestandsmerkmal der Eingriffsvermeidbarkeit durch Verbleib in der Bestandstrasse Hagen-Henkhausen scheitern zu müssen.


 

Vermeidbarkeit der Eingriffe in Natur und Landschaft

(Anwendbarkeit des § 15 Abs. 1 BNatSchG)

 

Ebensowenig verhindert der § 15 BNatSchG die Einbringung der neuen Variante Reh in das Planfeststellungsverfahren.

Der Verursacher eines Eingriffs ist nach § 15 Abs. 1 BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.

 

Das Vermeidungsgebot des § 15 Abs. 1 BNatSchG gilt nur innerhalb eines konkret geplanten Vorhabens.

Es stellt nicht den Standort oder die Trasse eines Vorhabens in Frage, sondern verlangt lediglich, etwaige zur Verwirklichung des jeweiligen Vorhabens unnötige und als solche vermeidbare Belastungen von Natur und Landschaft zu unterlassen (Gellermann in Umweltrecht, Landmann/Rohmer, 57.EL zu § 15 Rn. 4.).

 

Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Die Vermeidungspflicht zielt daher nicht auf die Vermeidung des Eingriffs ab, sondern am gewählten Standort die Beeinträchtigungen des Eingriffs (durch technische Ausführungsvarianten) zu minimieren (vgl. Schrader in BeckOK Umweltrecht, Giesberts/Reinhardt, 41. Edition zu § 15 Rn. 8.). 

 

Der gänzliche Verzicht oder eine mehr als nur geringfügige Abweichung der räumlichen Trassenführung wird durch das Vermeidungsgebot des § 15 Abs. 1 BNatSchG nicht gefordert.

 

Vermeidungsmaßnahmen, die ein – partiell – anderes Vorhaben bedingen, sind im Rahmen der allgemeinen fachplanerischen Abwägung zu prüfen (BVerwG Urteil vom 16.12.2004, Az.: 4 A 11/04, m.w.N.).

 

Das am 16.11.2016 in Kraft getretene Landesnaturschutzgesetz weicht insoweit nicht von der Vorgabe des § 15 BNatSchG ab (vgl. §§ 30, 31 LNatSchG).

 


 

  1. FAZIT

Die Trasse Hagen-Henkhausen ist kein Beitrag zur Konfliktlösung. Sie wird die bestehende Konfliktlage zwischen Stromleitungen und Wohnsiedlungsbereich für die nächsten Jahrzehnte fortschreiben. Sie ist daher aus Sicht der Verwaltung für die Wohnbevölkerung unzumutbar: eine Planungsentscheidung, die durch die Siedlungsentwicklung der letzten 100 Jahre überholt wurde und nun zu korrigieren ist. Minimalforderung ist aus Sicht der Stadt Hagen, dass die neue Alternativtrasse Hagen-Reh auf ihre Machbarkeit geprüft wird, mit dem Ziel, sie in das Planfeststellungsverfahren einzubringen.

Diese neue Trassenführung scheint grundsätzlich geeignet zu sein, eine weitgehende Entlastung des Siedlungsraumes herbeizuführen, wobei Konfliktlagen (wie z.B. Terrassenhochhaus) noch zu klären sind. Dies ist aus den bisherigen Gesprächen des runden Tisches bereits erkennbar. Dringend erforderlich ist aber eine breite Bürgerinformation und -beteiligung.

Die neue Trassenführung greift massiv in Natur und Umwelt ein und steht damit nicht nur in Konflikt zu umweltrelevanten Gesetzesvorschriften, sondern auch zu einigen vom Rat der Stadt Hagen im Landschaftsplan beschlossenen Grundsätzen, Zielen und konkreten Verboten. Die weitere Planung durch Amprion wird zeigen, welche Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Ausgleich nötig und auch möglich sind, um den rechtlichen Erfordernissen gerecht zu werden. Zudem wird sich dann auch zeigen, welche Befreiungen vom bestehenden Landschaftsplan notwendig und möglich sind. Im Zweifel wäre der bestehende Landschaftsplan abzuändern.


 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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10.05.2017 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat beschließt den Beschluss um Punkt 7. zu erweitern, der wie folgt lautet:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Amprion eine Bereisung mit dem UWA, dem NB sowie Vertretern/innen der Verbände BUND, NABU und LNU zu vereinbaren und terminlich abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      11

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        0

 

 

Der Naturschutzbeirat beschließt, über die sieben Punkte des ergänzten Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        6

Dagegen:

        5

Enthaltungen:

        0

 

 

  1. Die Bestandstrasse Hagen-Henkhausen wird vom Rat der Stadt Hagen für die Wohnbevölkerung als nicht zumutbare Trasse eingestuft. Eine Trassenführung im Freiraum zur Entlastung des Siedlungsraumes ist daher zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

        4

Dagegen:

        6

Enthaltungen:

        1

 

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen spricht sich deshalb für eine weitergehende Prüfung der neuen Variante Hagen-Reh aus, mit dem Ziel, dass die Firma Amprion diese Variante in das künftige Planfeststellungsverfahren einbringt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

        4

Dagegen:

        7

Enthaltungen:

        0

 

 

  1. Der Rat fordert zur Realisierung der vorhergehenden Beschlüsse die Firma Amprion auf,

a) die nunmehr vorgelegte Planungsvariante bis zur Genehmigungsfähigkeit durch die Bezirksregierung weiter zu entwickeln,

b) die möglicherweise für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie für die Natur und Umwelt entstehenden Belastungen soweit wie möglich durch Verschwenkungen der Trassenführung, die Wahl der Maststandorte und durch weitere technische und sonstige Maßnahmen zu minimieren,

c) vor Beantragung des Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung der 380 -kV- Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg bei der Bezirksregierung die vollständige Planung mit der Stadt Hagen abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

        4

Dagegen:

        6

Enthaltungen:

        1

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit der Firma Amprion mit dieser Zielrichtung fortzusetzen, und die Ratsgremien über die Ergebnisse so bald wie möglich zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

        4

Dagegen:

        6

Enthaltungen:

        1

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen umwelt- und planungsrechtlichen Prüfungen zur Umsetzung im Sinne der vorhergehenden Beschlüsse zu unterstützen und umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

        4

Dagegen:

        7

Enthaltungen:

        0

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig eine städtische Bürgerinformationsveranstaltung unter Beteiligung von Amprion durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        9

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        2

 

 

Zusatz:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Amprion eine Bereisung mit dem UWA, dem NB sowie Vertretern/innen der Verbände BUND, NABU und LNU zu vereinbaren und terminlich abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      11

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        0

 

Reduzieren

11.05.2017 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Bestandstrasse Hagen-Henkhausen wird vom Rat der Stadt Hagen r die Wohnbevölkerung als nicht zumutbare Trasse eingestuft. Eine Trassenführung im Freiraum zur Entlastung des Siedlungsraumes ist daher zu prüfen.
  2. Der Rat der Stadt Hagen spricht sich deshalb für eine weitergehende Prüfung der neuen Variante Hagen-Reh aus, mit dem Ziel, dass die Firma Amprion diese Variante in das künftige Planfeststellungsverfahren einbringt.
  3. Der Rat fordert zur Realisierung der vorhergehenden Beschlüsse die Firma Amprion auf,

a) die möglicherweise für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie für die Natur und Umwelt entstehenden Belastungen soweit wie möglich durch Verschwenkungen der Trassenführung, die Wahl der Maststandorte und durch weitere technische und sonstige Maßnahmen zu minimieren,

b) vor Beantragung des Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung der 380 -kV- Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg bei der Bezirksregierung die vollständige Planung mit der Stadt Hagen abzustimmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit der Firma Amprion mit dieser Zielrichtung fortzusetzen, und die Ratsgremien über die Ergebnisse so bald wie möglich zu informieren.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen umwelt- und planungsrechtlichen Prüfungen zur Umsetzung im Sinne der vorhergehenden Beschlüsse  zu unterstützen und umzusetzen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig eine städtische Bürgerinformations­veranstaltung unter Beteiligung von Amprion durchzuführen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Amprion eine Bereisung mit dem Umweltausschuss, dem Naturschutzbeirat sowie Vertretern/Innen der Verbände BUND, NABU und LNU zu vereinbaren und terminlich abzustimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

11.05.2017 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Bestandstrasse Hagen-Henkhausen wird vom Rat der Stadt Hagen r die Wohnbevölkerung als nicht zumutbare Trasse eingestuft. Eine Trassenführung im Freiraum zur Entlastung des Siedlungsraumes ist daher zu prüfen.
  2. Der Rat der Stadt Hagen spricht sich deshalb für eine weitergehende Prüfung der neuen Variante Hagen-Reh aus, mit dem Ziel, dass die Firma Amprion diese Variante in das künftige Planfeststellungsverfahren einbringt.
  3. Der Rat fordert zur Realisierung der vorhergehenden Beschlüsse die Firma Amprion auf,

a) dieglicherweise für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie für die Natur und Umwelt entstehenden Belastungen soweit wie möglich durch Verschwenkungen der Trassenführung, die Wahl der Maststandorte und durch weitere technische und sonstige Maßnahmen zu minimieren,

b) vor Beantragung des Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung der 380 -kV- Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg bei der Bezirksregierung die vollständige Planung mit der Stadt Hagen abzustimmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit der Firma Amprion mit dieser Zielrichtung fortzusetzen, und die Ratsgremien über die Ergebnisse so bald wie möglich zu informieren.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen umwelt- und planungsrechtlichen Prüfungen zur Umsetzung im Sinne der vorhergehenden Beschlüsse  zu unterstützen und umzusetzen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig eine städtische Bürgerinformations­veranstaltung unter Beteiligung von Amprion durchzuführen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Amprion eine Bereisung mit dem Umweltausschuss, dem Naturschutzbeirat sowie Vertretern/Innen der Verbände BUND, NABU und LNU zu vereinbaren und terminlich abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

5

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

16.05.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und um den TOP 7 zu ergänzen.

 

  1. Die Bestandstrasse Hagen-Henkhausen wird vom Rat der Stadt Hagen r die Wohnbevölkerung als nicht zumutbare Trasse eingestuft. Eine Trassenführung im Freiraum zur Entlastung des Siedlungsraumes ist daher zu prüfen.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen spricht sich deshalb für eine weitergehende Prüfung der neuen Variante Hagen-Reh aus, mit dem Ziel, dass die Firma Amprion diese Variante in das künftige Planfeststellungsverfahren einbringt.

 

  1. Der Rat fordert zur Realisierung der vorhergehenden Beschlüsse die Firma Amprion auf,

a)  die nunmehr vorgelegte Planungsvariante bis zur Genehmigungsfähigkeit durch die Bezirksregierung weiter zu entwickeln,

b)  die möglicherweise für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie für die Natur und Umwelt entstehenden Belastungen soweit wie möglich durch Verschwenkungen der Trassenführung, die Wahl der Maststandorte und durch weitere technische und sonstige Maßnahmen zu minimieren,

c)   vor Beantragung des Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung der 380 -kV- Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg bei der Bezirksregierung die vollständige Planung mit der Stadt Hagen abzustimmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit der Firma Amprion mit dieser Zielrichtung fortzusetzen, und die Ratsgremien über die Ergebnisse so bald wie möglich zu informieren.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen umwelt- und planungsrechtlichen Prüfungen zur Umsetzung im Sinne der vorhergehenden Beschlüsse  zu unterstützen und umzusetzen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig eine städtische Bürgerinformations­veranstaltung unter Beteiligung von Amprion durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Amprion eine Bereisung mit dem UWA, dem NB sowie Vertretern/innen der Verbände BUND, NABU und LNU zu vereinbaren und terminlich abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

0

 

 

FDP

0

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

18.05.2017 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Bestandstrasse Hagen-Henkhausen wird vom Rat der Stadt Hagen r die Wohnbevölkerung als nicht zumutbare Trasse eingestuft. Eine Trassenführung im Freiraum zur Entlastung des Siedlungsraumes ist daher zu prüfen.
  2. Der Rat der Stadt Hagen spricht sich deshalb für eine weitergehende Prüfung der neuen Variante Hagen-Reh aus, mit dem Ziel, dass die Firma Amprion diese Variante in das künftige Planfeststellungsverfahren einbringt.
  3. Der Rat fordert zur Realisierung der vorhergehenden Beschlüsse die Firma Amprion auf,

a) die nunmehr vorgelegte Planungsvariante bis zur Genehmigungsfähigkeit durch die Bezirksregierung weiter zu entwickeln,

b) die möglicherweise für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie für die Natur und Umwelt entstehenden Belastungen soweit wie möglich durch Verschwenkungen der Trassenführung, die Wahl der Maststandorte und durch weitere technische und sonstige Maßnahmen zu minimieren,

c) vor Beantragung des Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung der 380 -kV- Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg bei der Bezirksregierung die vollständige Planung mit der Stadt Hagen abzustimmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit der Firma Amprion mit dieser Zielrichtung fortzusetzen, und die Ratsgremien über die Ergebnisse so bald wie möglich zu informieren.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen umwelt- und planungsrechtlichen Prüfungen zur Umsetzung im Sinne der vorhergehenden Beschlüsse  zu unterstützen und umzusetzen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig eine städtische Bürgerinformations­veranstaltung unter Beteiligung von Amprion durchzuführen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Amprion eine Bereisung mit dem Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität, dem Naturschutzbeirat sowie VertreterInnen der Verbände BUND, NABU und LNU zu vereinbaren und terminlich abzustimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen