Beschlussvorlage - 0325/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinien der Stadt Hagen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Wohnumfeldverbesserungen durch die Gestaltung von privaten Hof - und Hausflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan Stoltmann
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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27.06.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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28.06.2017
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.07.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.07.2017
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Sachverhalt
Anlass
Mit der Veröffentlichung des Ministerialblattes NRW, Ausgabe Nr. 8, am 22.03.2017 wurden die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 an einer nicht unwesentlichen Stelle verändert .
Für die Fassaden- und Hofgestaltung in Nr. 11.2 Abs. 2 ist die Angabe "höchstens 60 € je qm umgestalteter Fläche" ersatzlos gestrichen worden.
Es steht den Kommunen insofern nunmehr frei, ab sofort Ihre derzeitigen, gültigen kommunalen Förderrichtlinien zu diesem Fördergegenstand entsprechend anzupassen.
Es liegt unverändert im Interesse des Landes Nordrhein – Westfalen, möglichst vielen Eigentümern eine Förderung zuteilwerden zu lassen.
Begründung
In den vom Rat der Stadt Hagen am 11.07.2013 beschlossenen Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Wohnumfeldverbesserungen durch die Gestaltung von privaten Hof – und Hausflächen wurde unter Punkt
6.2 „Art und Höhe der Förderung“ folgendes festgelegt:
Der Zuschuss beträgt 50 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 30,00 € je Quadratmeter gestalteter Fläche.
Der Antragsteller trägt mindestens 50 % der Gesamtkosten selbst.
(Der oben unterstrichene Passus wird folgendermaßen geändert:
grundsätzlich jedoch höchstens 30,00 € je Quadratmeter gestalteter Fläche.
Die Gestaltung der Maßnahmen soll nur so ausgeprägt sein, wie sie notwendig ist, um den festgestellten, städtebaulichen Missstand zu beseitigen und das Stadtbild entsprechend zu verbessern.
Bei den bisherigen Anträgen lag der 50%ige Zuschuss zu den förderfähigen Gesamtkosten überwiegend unterhalb des max. möglichen Zuschusses in Bezug auf die gestaltete Fläche.
Sofern dieser Höchstsatz bei bisherigen Projekten wesentlich überschritten wurde, war dieses häufig auf unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen zurückzuführen. Diese Kosten sind nach den Richtlinien nicht förderfähig und müssen vom Eigentümer in jedem Fall selbst getragen werden.
Da es im Bereich des Gebiets „Soziale Stadt Wehringhausen“ aber mehrere sanierungsbedürftige Fassaden aus der Zeit der Jahrhundertwende (Jugendstilfassaden) gibt, bei denen die Höchstgrenze 60,00 € je Quadratmeter
gestalteter Fläche bei einer fachgerechten Sanierung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit überschritten werden wird, ist es ratsam die Richtlinien anzupassen, um in der Zukunft auf entsprechende Anträge rechtzeitig reagieren zu können.
Durch die Beibehaltung der Benennung der Grenze von 30,00 € je Quadratmeter als Grundsatz bleibt das Signal gesetzt, dass die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach wie vor zu berücksichtigen sind. Um die Förderung von Projekten zu ermöglichen, deren Kosten aus Gründen, die der Eigentümer nicht zu vertreten hat, oberhalb der Grenze von 60 € je Quadratmeter liegen, können in diesen begründeten Fällen ausnahmsweise auch höhere Förderungen erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179 kB
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