Beschlussvorlage - 0341/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt zur Erbringung des auf die Theater Hagen gGmbH entfallenden Anteils von jährlich 1,5 Mio. € an der Konsolidierungsmaßnahme 14_VB4.001 die im Begründungsteil dieser DS 0341/2017 unter d) dargestellte Höhe der Zuschüsse für die Jahre 2018 bis 2022.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt dabei zur Kenntnis und akzeptiert, dass

 

-  das vom Rat der Stadt Hagen mit Beschluss zu DS 0390-1/2015 definierte jährliche Konsolidierungsziel von 1,5 Mio. € ab 2018 aufgrund einer Effektverschiebung von 270.000 € erst ab 2020 in voller Höhe erreicht wird,

 

-  die bereits in den Vorlagen DS 0461-1/2016 und DS 0461-2/2016 dargestellte und entsprechend beschlossene Übernahme der zukünftigen Tariferhöhungen durch die Stadt Hagen Bestandteil der vorliegenden Planung ist und dass

 

-  die Theater Hagen gGmbH die einzelnen in dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen durch andere ersetzen kann, wenn

 

a)     dadurch ebenfalls das Ziel eines ausgeglichenen Ergebnishaushalts bei gekürztem Zuschuss erreicht wird,

 

b)     die Ersatzmaßnahmen nicht zu Lasten des städtischen Haushaltes an anderer Stelle oder zu Lasten von Konzernunternehmen gehen, soweit die Verwaltung diesem Vorgehen nicht zustimmt,

 

c)     die Ersatzmaßnahmen grundsätzlich struktureller Natur sind und auf Steuerungs- oder Managementleistungen der Theater Hagen gGmbH beruhen. Allgemeine Verbesserungen der Finanzlage der Theater Hagen gGmbH ohne Steuerungsleistungen durch die Theaterführung können nur mit Zustimmung der Verwaltung angerechnet werden. Sie sollen primär zur Zuschusskürzung eingesetzt werden. Das gilt insbesondere in den Jahren 2018 und 2019, um das Delta zu den ursprünglich avisierten 1,5 Mio. € zu schließen.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister zu folgendem schriftlichen Gesellschafterbeschluss:

 

 Die Theater Hagen gGmbH wird angewiesen, das mit der Vorlage DS 0341/2017 am 18.05.2017 in den Rat der Stadt Hagen eingebrachte Konsolidierungskonzept entsprechend des diesem Gesellschafterbeschluss beigefügten Beschlussprotokolls zu der DS 0341/2017 umzusetzen.“

 

  1. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

a)     Beschlusslage

Im November 2013 hatte der Rat der Stadt Hagen den Beschluss gefasst, zehn Prozent des damaligen Kulturetats der Stadt Hagen einzusparen. Bezogen auf den auf die Theater Hagen gGmbH (Theater) entfallenden rechnerischen Anteil von 1,5 Mio. € hatte der Aufsichtsrat im September 2015 einen Beschluss gefasst, dem der Rat der Stadt Hagen nicht gefolgt war, da er die geforderte Einsparsumme nicht erreichte.

 

Am 07.04.2016 hat der Rat der Stadt Hagen zur DS 0390-1/2015 beschlossen, den Zuschussbetrag an das Theater um 1,5 Mio. € jährlich ab 2018 zu kürzen und das Theater beauftragt, in Zusammenarbeit mit der/dem neu zu bestellenden Intendantin/en sowie dem/der neuen Generalmusikdirektor/in bis zum 30.06.2016 ein Konzept zu erarbeiten, wie die Kürzung des Zuschussbetrags ab 2018 umgesetzt werden kann. Dabei hatte sich der Rat der Stadt Hagen vorbehalten, das vorzulegende Einsparkonzept vor der Umsetzung zu beraten und bei Zustimmung einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss herbei zu führen.

 

Die Suche nach einem neuen Intendanten ist noch nicht abgeschlossen. Dementsprechend ist ein die künstlerischen Belange und die Einsparungen berücksichtigendes und in Einklang bringendes Umsetzungskonzept noch nicht erstellt.

 

Daraus resultierte bei der Ergebnisplanung des Theaters für die Wirtschaftsjahre 2017/2018 ff. ein Delta, das zu einer strukturellen Unterdeckung der bisherigen Fortschreibung der Wirtschaftspläne führt. Der Aufsichtsrat beauftragte daher in seiner Sitzung am 31.05.2016 die Geschäftsführung, die Ergebnisplanung auf der Basis der von der vom Aufsichtsrat eingesetzten Projektgruppe zu überarbeitenden Konsolidierungsmaßnahmen anzupassen. Am 30.06.2016 fasste der Rat der Stadt Hagen im Rahmen der Beratungen zum Wirtschaftsplan 2016/2017 (vgl. Beschluss zu DS 0461-1/2016 und 0461-2/2016) u.a. folgenden Beschluss:

 

       “- Die Finanzplanung für die Wirtschaftspläne ab 2017/2018 ist durch die Theater gGmbH so zu überarbeiten, dass der in der Haushaltsplanung der Stadt Hagen ausgewiesene Zuschuss exakt abgebildet wird.

 

-  Die Geschäftsführung der Theater Hagen gGmbH wird beauftragt, zeitnah ein Konzept vorzulegen, durch das ab der Spielzeit 2017/18 die Aufwendungen der veränderten Ertragslage angepasst werden. Dabei können auch die Nichtverlängerung von Verträgen, Möglichkeiten der Rückführung von Personal zur Stadt und die deutliche Reduzierung des Personaleinsatzes in den einzelnen Sparten in Erwägung gezogen werden, wenn sie zur Erreichung von Konsolidierungsvorgaben erforderlich sind. Das vom Rat der Stadt Hagen bereits formulierte Ziel, möglichst die Sparten Musiktheater, Ballett sowie Kinder- und Jugendtheater zu erhalten, wird bekräftigt; gleichzeitig betont und akzeptiert der Rat der Stadt Hagen, dass sich die künstlerischen Aspekte dem Konsolidierungsziel unterzuordnen haben.“

 

 

b)     Das Umsetzungskonzept

Die vom Aufsichtsrat eingesetzte Projektgruppe hat das hier vorgestellte Umsetzungskonzept auf der Grundlage der bisherigen künstlerischen und wirtschaftlichen Arbeit der letzten Jahre und dem vorliegenden Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres 2015 sowie des Ergebnisses der Spielzeit 2015/2016 erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt.

 

Im Ergebnis der Gespräche zwischen Theater und Verwaltung steht der nachfolgend beschriebene, gemeinsam entwickelte Maßnahmenkatalog zur Erfüllung der Konsolidierungsvorgaben. Ebenfalls wurde Einigung erzielt hinsichtlich des auf den Einsparvorgaben basierenden städtischen Zuschusses an das Theater (sh. in dieser Vorlage unter d)). Kein abschließender Konsens wurde gefunden hinsichtlich der Rahmenbedingungen für mögliche Ersatzmaßnahmen. Dies bezieht sich auf

 

  • den im Beschluss zu 2b) genannten und im Begründungsteil unter c) erläuterten Ausschluss von Nachteilen für den Konzern Stadt bei Ersatzmaßnahmen[1] und
  • auf die im Beschluss zu 2c) genannte und ebenfalls im Begründungsteil unter c) erläuterte Anrechenbarkeit von allgemeinen Verbesserungen der Finanzlage des Theaters ohne Steuerungsleistungen durch die Theaterführung auf die Einsparvorgabe.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht zum Umgang mit dem Dissens vor, dass der Gesellschafter in Ausübung seiner Gesellschafterstellung die Rahmenbedingungen definiert und die Verwaltung im Einzelfall auch Ausnahmen zulassen kann.

 

Im Übrigen ist das Konzept für die Sitzungen des Aufsichtsrats am 24.04.2017 und des Rates am 18.05.2017 allerdings gemeinsam entwickelt worden. Es berücksichtigt alle verfügbaren Möglichkeiten, den ansonsten unvermeidlichen und weitreichenden Personalabbau zu verhindern. Der möglicherweise drohenden Abwärtsspirale aus Personalabbau, entstehenden Einnahmeverlusten und erneutem Personalabbau mit weiteren Einnahmeverlusten soll durch das vorliegende Konzept entgegen gewirkt werden.

 

Das vorgelegte Konzept stellt daher aus der Sicht des Theaters und der Verwaltung ein gemeinsam getragenes Gesamtkonzept dar, welches die Konsolidierungsvorgaben einerseits umsetzt und auf der anderen Seite der Theater Hagen gGmbH aber auch Handlungsspielräume im Sinne eines budgetorientierten Ansatzes belässt. Diesem Ansatz wurde gemeinsam Rechnung getragen, in dem ein tragfähiges und in sich schlüssiges Gesamtkonzept entwickelt wurde, ohne im Detail jede einzelne Kostenstruktur im Theater zu bewerten.

 

Grundlage der Umsetzung ist die Zusammenführung verschiedener Maßnahmen, die einerseits die strukturelle Entlastung des Haushaltes der Stadt um jährlich 1,5 Mio. € entsprechend dem Kürzungsbeschluss erreichen und gleichzeitig die Darstellung einer auskömmlichen Ergebnisplanung des Theaters mit dem gekürzten Zuschuss ab der Spielzeit 2017/2018 ermöglichen:

 

Maßnahme 1: Durch die Fortschreibung und Berücksichtigung der bisherigen positiven Jahresergebnisse kann als Beitrag für die Konsolidierung ein Betrag von 400.000 € jährlich eingesetzt werden. Eine solche Summe konnte erst nach der erfolgreich abgeschlossenen Umsetzung der Rechtsformänderung und dem Vorliegen mindestens eines Jahresabschlusses mit der notwendigen Sicherheit identifiziert werden.

400.000 €

Maßnahme 2: Die Umsetzung der zur Zielerreichung trotz allem notwendigen Personalmaßnahmen orientieren sich im Wesentlichen an dem bisherigen Beschluss des Aufsichtsrates. Dieser sieht eine Verringerung der Planstellen in den Bereichen

-         Ballett (-2),

-         Chor (-2),

-         Technik/Werkstätten (-2)

-         Orchester (-4) und Abbau üpl. Personal Orchester (-1),

vor.

 

Die Umsetzung der Personalmaßnahmen soll unter Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen unter Ausnutzung der Fluktuation erfolgen. Die Maßnahmen sind bis auf eine Stelle im Orchester schon 2018 umsetzbar; die überplanmäßige Orchesterstelle wird erst 2019 frei.

 

Die Einsparungen führen zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Leistungsfähigkeit, deren Auswirkungen auf die Einnahmensituation derzeit nicht beurteilt werden kann. Es wird daher Aufgabe der neuen künstlerischen Leitung sein, den künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg auch mit dem verringerten Personal erreichen zu können. Grundsätzlich gilt, dass die neue Intendanz die Möglichkeit hat, Alternativen zu dem hier dargestellten Personalabbau vorzusehen, soweit das Konsolidierungsziel hierdurch nicht gefährdet wird.

430.000 €

 

 

 

 

 

Maßnahme 3: Ein weiterer Baustein fußt auch auf dem bereits angesprochenen Beschluss des Aufsichtsrates zu einer Verbesserung der Einnahmesituation bzw. Kosteneinsparungen. Durch Preiserhöhungen und eine angestrebte Erhöhung der Einnahmen bei Spenden und Sponsoring einschließlich der jährlichen Unterstützung durch den Theaterförderverein sollen insgesamt weitere 200.000 € Zuschusskürzung aufgefangen werden, durch Optimierung im Konzertwesen und im Spielplan sowie einem Dynamisierungseffekt beim Zuschuss weitere 120.000 €. Angesichts der bereits heute guten Erlössituation in den genannten Bereichen ist dies ebenfalls ein ambitioniertes Ziel.

320.000 €

Maßnahme 4: Weiterhin sollen strukturelle Einsparungen durch notwendige infrastrukturelle und technische Investitionen (u.a. Gebäudetechnik) erzielt werden. Die Höhe der notwendigen Investitionen und deren angemessener Amortisationszeitraum werden mit der neuen künstlerischen Leitung und der Verwaltung abzustimmen sein. Die Realisierung ist in der Zuschussplanung ab 2020 eingeplant.

110.000 €

Maßnahme 5: Eine weitere Maßnahme besteht in der für die Stadt ergebniswirksamen linearen Auflösung der in der Bilanz des Theaters ausgewiesenen Forderung über 594.000 € gegen die Stadt über fünf Jahre. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach 2022 eine durch das Theater zu benennende Ersatzmaßnahme erforderlich wird.

 

120.000 €

Maßnahme 6: Schließlich soll –nachfolgend beschrieben- in die Konsolidierung die Anrechnung eines Betrages einfließen, der im Wirtschaftsplan des Theaters eine zusätzliche Belastung darstellt, gleichzeitig aber zu einer zusätzlichen Entlastung des städtischen Haushaltes durch entsprechende Einnahmesteigerung führt.

 

Für die Feuerwehr gibt es im Bereich der Brandsicherheitswachen eine Konsolidierungsmaßname (16_37.001) über 100.000 €. Die Maßnahme geht zu Lasten des Theaters, von dem erst seit GmbH-Gründung ein Kostenbeitrag in Höhe von zuletzt 120.000 € an die Stadt abgeführt wird. Da der Betrag durch das Theater erbracht wird, jedoch bei der Zuschusszahlung unberücksichtigt bleibt, ist es nach Ansicht von Theater und Verwaltung folgerichtig und sachgerecht, den tatsächlichen Betrag in Höhe von 120.000 als Beitrag zur Erreichung des Konsolidierungszieles des Theaters (1,5 Mio. €) anzuerkennen. Die Berücksichtigung einer bereits vor 2018 erbrachten strukturellen Ergebnisverbesserung für den städtischen Haushalt steht im Einklang mit anderen Maßnahmen des HSP. Auch der Aufsichtsrat des Theaters hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass in das aktuelle HSP sowohl die Theatermaßnahme mit 1,5 Mio. als auch die Feuerwahrmaßnahme mit seinerzeit 100.000 € eingeflossen sind. Mit der hier befürworteten Anrechnung der Maßnahme Brandsicherheitswachen beim Theater auf die 1,5 Mio.-Euro-Vorgabe entsteht aus städtischer Gesamtsicht ein Delta von 100.000 €, für das eine Ersatzmaßnahme zu benennen ist. Die haushaltsmäßige Umsetzung der Anrechnung dieses Betrages erfolgt als bereits erbrachte Konsolidierung durch eine Kürzung der durch das Theater noch zu erbringenden Konsolidierungssumme um 120.000 €, entsprechend des zuletzt gezahlten Betrages.

 

120.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

__________

Das konkrete, mit den genannten Maßnahmen hinterlegte Einsparvolumen summiert sich auf insgesamt 1,5 Mio. €. Die Maßnahmen 5 und 6 (insgesamt über 240.000 €) sind stärkungspaktkonform und wirken sich für die Stadt ergebnisverbessernd aus. Allerdings lassen sich diese Maßnahmen nicht in der städtischen Finanzrechnung abbilden (sh. auch die Tabelle unter d)).

1.500.000 €

 

Die Summe der Maßnahmen führt unter Berücksichtigung der Zuschussdynamisierung zu einer ausgeglichenen Ergebnisplanung des Theaters für die Haushaltsjahre 2018 – 2022 bei gekürztem Zuschuss.

 

 

c)     Rahmenbedingungen und Prämissen für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes

 

Für die zukünftige künstlerische Leitung besteht in der Beibehaltung der künstlerischen Qualität einerseits und dem Ausbau bzw. der Beibehaltung des Publikumszuspruches die enorme Herausforderung, mit geringeren Mitteln die Einnahmen stabil zu halten bzw. sogar noch auszubauen. Hierzu bedarf es für das Theater der größtmöglichen Flexibilität im Umgang mit der Realisierung der Einnahmesteigerung bzw. Ausgabensenkung. Das schließt ausdrücklich die Möglichkeiten ein, die oben genannten Einzelmaßnahmen durch andere zu ersetzen, wenn dadurch im Ergebnis das Einsparziel eines ausgeglichenen Ergebnishaushalts bei gekürztem Zuschuss (siehe unten stehende Zuschussplanung bis 2022) erreicht wird.

 

Das vorliegende Umsetzungskonzept mit den aufgeführten Einzelbausteinen kann das vom Rat der Stadt Hagen vorgeschriebene Einsparpotential bei Erhaltung der Sparten und der künstlerischen Leistungsfähigkeit nur dann erreichen, wenn sich die Rahmenbedingungen für das Theater nicht verschlechtern. Hierbei sind insbesondere zu nennen:

 

  • Beibehaltung des Landeszuschusses mindestens in der jetzigen Höhe.
    Es kann trotz der Bewilligungsbestimmung, dass Zuschusssenkungen des Trägers bei der Berechnung des Personalkostenzuschusses außen vor bleiben wenn sie auf Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind, die bereits bis 2013 beschlossenen worden sind, nicht ausgeschlossene werden, dass der Landeszuschuss abgesenkt wird. Eine weitere Kompensation einer solchen Zuschusssenkung ist im Rahmen des vorliegenden Konzeptes nicht mehr möglich.

 

  • Die Beibehaltung der Übernahme der gesamten Tarifsteigerungen durch den Gesellschafter (zum einen durch die jährlich im Rahmen des Zuschusses gewährte Steigerung der Aufwendungen und Erlöse in Höhe von einem Prozent, zum anderen durch Spitzabrechnung der einem Prozent übersteigenden jeweiligen Tarifsteigerungen). Angesichts der zukünftig nicht mehr möglichen Rücklagensteigerung für die Gesellschaft ist dies eine eminent wichtige Voraussetzung.

 

  • Die weiterhin grundsätzlich stabile Entwicklung bei den Sachaufwendungen, insbesondere Energie, Versicherungen, Waren und Dienstleistungen.

 

  • Die Beibehaltung der auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes und der städtischen Haushaltsplanung errechneten jährlichen Zuschusshöhe (zuzüglich eventueller übersteigender Tariferhöhungen) für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab 2018, da ansonsten eine nicht nur finanzielle, sondern vor allem auch künstlerische Ausrichtung des Hauses unter den veränderten Bedingungen nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.

 

  • Die Flexibilität für die Gesellschaft, unternehmerische Entscheidungen, insbesondere im Leistungsbezug, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten treffen zu können, ohne einem Abnahmezwang zu unterliegen.

 

  • Die Bereitstellung der den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Spielstätten und der zweckorientierten Nutzbarkeit der gemieteten Immobilien. Hierzu gehören vor allem die Einhaltung der für den Theaterbetrieb notwendigen bauaufsichtlichen Vorgaben sowie die notwendige Instandhaltung der gemieteten und für den wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen städtischen Immobilien zu dem lt. Mietvertrag vereinbarten Mietzins.

 

Es wird daher zukünftig wesentliche Aufgabe von Geschäftsführung, künstlerischer Leitung und Aufsichtsrat sein, auf die Umsetzung der Konsolidierung hinzuwirken, Risiken – soweit sie im Einflussbereich des Theaters liegen – zu überwachen und soweit möglich Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen.

 

Neben den dargestellten Risiken aus der Unternehmerfunktion erhält das Theater aber auch Spielräume durch den gewählten budgetorientierten Ansatz und entsprechende Planungssicherheit. Zudem ist der Überschuss aus dem Geschäftsjahr 2015/2016 im Unternehmen verblieben und führte in 2017 nicht zu einem reduzierten Zuschuss. Weiterhin wurde im Sinne eines tragfähigen Gesamtkonzeptes von Seiten der Stadt Rücksicht genommen auf zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen.

 

Sollten in den Folgejahren im Sinne des budgetorientierten Ansatzes Nachsteuerungen durch das Theater erforderlich sein, so ist allerdings zu beachten, dass diese Ersatzmaßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt an anderer Stelle oder auf Konzernunternehmen haben. Das dieser Vorlage zu Grunde liegende Maßnahmenpaket stellt im Hinblick auf die finanziellen Wechselbeziehungen zwischen dem Theater und der Stadt ein im Kompromissweg gefundenes schlüssiges Gesamtkonzept dar. Dies betrifft insbesondere auch die zeitliche Umsetzung sowie die Bereitschaft der Stadt, das Theater durch Investitionen zu unterstützen. Daher können Veränderungen des Gesamtkonzeptes zu Lasten der Stadt von Seiten der Stadt nicht akzeptiert werden.

 

Im Sinne der dargestellten Budgetorientierung kann die Theaterleitung in den Folgejahren strukturell wirkende Ersatzmaßnahmen entwickeln. Sofern strukturelle Ersatzmaßnahmen auf aktiven gestaltenden Managementleistungen des Theaters beruhen, werden sie durch den Beschlussvorschlag anerkannt. Für allgemeine Verbesserungen der Finanzlage des Theaters ohne Steuerungsleistungen durch die Theaterführung gilt das nicht. Derartige Effekte können in dieser Vorlage dargestellte Maßnahmen grundsätzlich nicht ersetzen. Sie sollen vor dem Hintergrund der oben beschrieben Zugeständnisse bei der Kompromissfindung primär zur Zuschusskürzung eingesetzt werden. Das gilt insbesondere in den Jahren 2018 und 2019, um das Delta zu den ursprünglich avisierten 1,5 Mio. € zu schließen. 

 

 

d)     Zuschussplanung für die Jahre 2018 bis 2022

Ausgangspunkt der Planung ist die Vorgabe der Zuschusskürzung um 1,5 Mio. € ab 2018. Die Kürzung verringert sich um die Anteile der Maßnahmen, die auf Seiten der Stadt zu einer Ergebnisverbesserung führen (Brandsicherheitswachen) bzw. führen werden (Abbau der Forderung gegen die Stadt). Ebenfalls werden die Zuschusskürzungen der erst zu einem späteren Zeitpunkt umsetzbaren Maßnahmen (einzelne Personalmaßnahmen, anteilige Preiserhöhungen, Investitionen) berücksichtigt. Bei der folgenden Darstellung wurde ebenfalls berücksichtigt, dass aufgrund der äußerst späten Planung der Spielzeit 2017/2018 die erwartete Einnahmeerhöhung nur noch schwer erzielbar ist und erst in der Spielzeit 2018/2019 vollständig umgesetzt werden kann. Die Beträge wurden insoweit für 2018 nur anteilig berücksichtigt. Inwieweit ggf. eine Inanspruchnahme der Rücklage erforderlich sein wird, kann zurzeit noch nicht beurteilt werden.

 

Die Darstellung der Zuschusskürzung auf die Ergebnisplanung der Folgejahre ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:

 

Geplante Einsparungen/Ertragssteigerungen beim Theater

 

 

 

 

 

 

 

                                        Jahr

Maßnahmen

 

2018    

2019

2020

2021

2022

 

 

 

 

 

 

 

Summe Ertragssteigerungen

 

140.000

200.000

200.000

200.000

200.000

 

 

 

 

 

 

 

Summe Aufwandsreduzierung

 

810.000

910.000

1.020.000

1.020.000

1.020.000

 

 

 

 

 

 

 

Summe Ergebnisverbessernde Maßnahmen

240.000

240.000

240.000

240.000

240.000

 

 

 

 

 

 

 

Dynamisierungseffekt

 

40.000

40.000

40.000

40.000

40.000

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtergebnis

 

1.230.000

1.390.000

1.500.000

1.500.000

1.500.000

 

 

Damit wird dem Auftrag des Aufsichtsrates und des Rates der Stadt Hagen an die Anpassung der Ergebnisplanung entsprochen. Für die Zuschussgewährung seitens der Stadt Hagen bedeutet dies, dass der weitaus größte Anteil der Zuschusskürzung mit dem Ablauf des Haushaltsjahres 2018 umgesetzt ist. Der volle Erfolg wird ab dem Haushaltsjahr 2020 erzielt.

 

Entwicklung des städtischen Theaterzuschusses 2018 bis 2022[2]:

 

HH-Jahr

Fiktiver Zuschuss ohne Konsolidierung

Zuschusskürzung ohne ergebnisverbessernde Maßnahmen

Tatsächlicher Zuschussmit Konsolidierung

Zuschusskürzung HSP

2017

14.973.888

 

14.973.888

 

2018

15.123.627

  990.000

14.133.627

1.230.000

2019

15.274.863

1150.000

14.124.863

1.390.000

2020

15.427.612

1260.000

14.167.612

1.500.000

2021

15.581.888

1260.000

14.321.888

1.500.000

2022

15.737.707

1260.000

14.477.707

1.500.000

 

Wirtschaftsjahr

Zuschuss im Wirtschaftsplan

2017/18

14.483.736 €

2018/19

14.128.515 €

2019/20

14.149.800 €

2020/21

14.257.606 €

2021/22

14.412.782 €

 

 

Der Aufsichtsrat des Theaters, das Beteiligungscontrolling und der Rat der Stadt Hagen werden im Rahmen der Quartalsberichterstattung und der Jahresabschlüsse regelmäßig über die finanzielle Lage informiert, insbesondere darüber, ob die ausgeglichene Ergebnisplanung der Gesellschaft gefährdet ist.

 

 


[1]Zur Klarstellung sei angemerkt, dass Maßnahmen im nachfolgend beschriebenen Maßnahmenkatalog auch dann ausdrücklich erlaubt sind, wenn sie zu Lasten des Konzerns Stadt gehen, weil diese Maßnahmen abschließend zwischen Verwaltung und Theater abgesprochen sind.

[2] Künftige Tariferhöhungen (ab 1.3.2017) erhöhen den Zuschuss, sofern sie ein Prozent pro Jahr übersteigen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Die finanziellen und personellen Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage

 

gez. Erik O. Schulz,   gez. Christoph Gerbersmann,

Oberbürgermeister   Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

gez. Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.05.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.05.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen