Beschlussvorlage - 0306/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Neugestaltung der Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung Eugen-Richter-Str. 75 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Außenspielgelände der Kindertageseinrichtung Eugen-Richter-Str. 75 soll strukturell und inhaltlich so neu gestaltet werden, dass es den heutigen pädagogischen Anforderungen konzeptionell entspricht und sowohl dem Spieltrieb als auch den Bewegungsbedürfnissen der Kinder aller Altersgruppen möglichst ansprechend und fördernd entgegenkommt.

 

Begründung

 

Die Kindertageseinrichtung Eugen-Richter-Str. 75 wurde im Jahr 1977 neu eröffnet und mit einer Außenspielfläche ausgestattet, die zum Zeitpunkt der Eröffnung den aktuellen pädagogischen Maßstäben entsprach. Im Jahr 2012 wurde die Kindertageseinrichtung umfassend im Rahmen des Konjunkturprogramms II energetisch saniert und durch Anbauten erweitert. Seitdem erfüllt die Einrichtung baulich alle Voraussetzungen an eine moderne Kindertageseinrichtung und kann zudem verstärkt Plätze für Kinder im Alter unter drei Jahren anbieten.

 

Zurzeit werden in der Einrichtung vier Gruppen mit insgesamt 77 Kindern in den Gruppenformen I (20 Kinder), II (10 Kinder) und III (47 Kinder) betreut. Das Gebäude erstreckt sich längs der Eugen-Richter-Str. und die dazu gehörigen Außenspielflächen befinden sich im Wesentlichen auf der Gebäuderückseite, verbunden mit einer kleineren Teilfläche auf der rechten Gebäudeseite.

 

Die im Jahre 2012 vorgenommene Sanierung, mit einem einhergehenden Ausbau des Einrichtungsgebäudes, ermöglichte es nicht, auch die Außenspielflächen auf einen modernen und nach heutigen pädagogischen Maßstäben anerkannten Stand zu setzen. Gerade der Ausbau an Plätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren und der Abbau der nicht mehr benötigten Hortplätze hat aufgezeigt, das die zurzeit vorhandenen Außenspielgeräte und die strukturelle Gliederung der Spielfläche einen überholten Standard aufweisen und für die Kinder mittlerweile nicht mehr attraktiv zu bespielen sind. Darüber hinaus sind die vorhandenen Spielgeräte zum Teil sanierungsbedürftig, zum Teil werden sie überhaupt nicht mehr zum Spielen angenommen. Die Flächenverteilung ist aus heutiger Sicht nicht mehr kindgerecht und schränkt beim Spielen und bei den geforderten und erwünschten Bewegungsabläufen ein. Die Schaffung neuer Plätze für U-3 Kinder erfordert es zusätzlich, Spielgeräte und Spielflächen vorzuhalten, die den Bewegungsabläufen, der Größe der Kinder und deren speziellen Bewegungsdrang entsprechen und konform gehen mit  den Anforderungen der Unfallkasse NW.

 

In Abstimmung mit der pädagogischen Fachberatung von 55/4, der Fachabteilung für Grün, Sport und Spielplätze des Wirtschaftsbetriebes Hagen und den Mitarbeiterinnen der Einrichtung              wurde ein neues Konzept zur Neugestaltung der Außenspielfläche entwickelt, verbunden mit den Zielen

-          die verschiedenen Altersgruppen der Einrichtungskinder mit adäquaten Spielgeräten kindgerecht zu versorgen,

-          die Spielfläche so neu zu gestalten, dass eine effiziente Flächennutzung erfolgen kann und nicht genutzte Teilflächen in die Spielelandschaft neu mit einbezogen werden können,

-          das Spiel der Kinder spannend, erlebnisreich, abwechslungsreich und sicher zu gestalten.

 

Zur Zielerreichung sind folgende Einzelmaßnahmen geplant:

-          Ein neu zu errichtender Fußballplatz, in Verbindung mit einem Basketballkorb, bietet den Kindern eine attraktivere Allzweck-Spielfläche. So können die Kinder richtige Mannschaftsspiele spielen und auch anderweitig den Platz nutzen.

-          Die teilweise bisher nicht nutzbaren Randlagen der Spielfläche, welche in Form ansteigender Hänge ausgeführt sind, werden durch die dort entstehenden Spielhäuser bespielbar und bieten den Kindern Möglichkeiten, ihre Phantasie- und Rollenspiele auszuleben.

-          Die Umsetzung der Rutsche bietet mehr Platz im Sandbereich, zudem mehr Bewegungsmöglichkeiten und darüber hinaus mit den vielen unterschiedlichen Klettermöglichkeiten die Chance für neue Spiel- und Bewegungsabläufe. Damit wird die Grobmotorik gefördert und neue Bewegungsanreize werden gesetzt.

-          Der Aufbau von Pflanzbeeten ist aus pädagogischer Sicht sehr wichtig. Die Kinder übernehmen die Verantwortung und Pflege für die Nutzpflanzen und machen Erfahrungen mit der Natur, die zuhause bei den Kindern vielleicht nur bedingt oder gar nicht möglich sind.

-          Das Außengelände wird durch die Neugestaltung entzerrt. Da die meisten Kinder ganztags betreut werden, bietet es zukünftig viele Rückzugsmöglichkeiten, in denen die Kinder ungestört spielen können.

-          Das Gelände wird übersichtlicher und das eingesetzte pädagogische Personal hat im Rahmen der Aufsichtspflicht einen besseren Gesamtüberblick über alle spielenden Kinder.

 

Damit geht die beabsichtigte Maßnahme darüber hinaus, lediglich eine Verbesserung im Zuge einer erforderlichen Modernisierung darzustellen. Vielmehr stellt die Maßnahme eine Neuausrichtung des Betreuungskonzeptes dar, das neben der Förderung des Spiel- und Bewegungstriebes auch dem pädagogischen Bildungskonzept gerecht wird. Der Gebrauchswert des Außenspielgeländes wird erhöht und es erfolgt eine deutliche qualitative Aufwertung, die dem Anspruch an eine gute Betreuung gerecht wird.

 

Durch die umfassende Neugestaltung der Außenspielfläche, mit der nicht nur bestehende Spielgeräte saniert und neue Spielgeräte beschafft werden, sondern auch Erdbewegungen verbunden sind, entstehen auf der Basis einer Kostenaufstellung des Wirtschaftsbetriebes Hagen Kosten in Höhe von  insgesamt 200.000 €. Hiervon entfallen auf die Neubeschaffung der Spielgeräte 66.759 € und auf die Herstellung des Außengeländes 133.241 €. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Mitteln der Bildungspauschale. Mit der Durchführung der Gesamtmaßnahme soll der Wirtschaftsbetrieb Hagen beauftragt werden. Es ist vorgesehen, die Schließungszeit der Einrichtung im Sommer 2017 für die Maßnahmenumsetzung zu nutzen. In dieser Zeit sollen die Arbeiten durchgeführt werden, die eine Belastung des täglichen Betriebes darstellen. Die weiterführenden Arbeiten sollen dann in der zweiten Jahreshälfte 2017 ausgeführt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5000169

Bezeichnung:

Neubau und Umbau Kindertageseinrichtungen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

           2017

Einzahlung(-)

681150

      -   200.000 €

-          200.000 €

Auszahlung (+)

785100

200.000 €

200.000 €

Eigenanteil

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben in Höhe von 200.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Dabei entfallen 66.759 € auf die Neubeschaffung der Spielgeräte und 133.241 € auf der Herstellung des Außengeländes.

Die entstehenden Anlagen sind mit einer Nutzungsdauer von 10 bzw. 7 Jahren abzuschreiben.  Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 6.675,90 € für die Spielgeräte und 19.034,43 € für die Spielfläche. (= insgesamt 25.710,33 €).

 

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus der Bildungspauschale in Höhe von 200.000 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände (25.710,33 €).

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

25.710,33

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

25.710,33

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€ 0,00

 

 

 

 

gez.

 

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.05.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.05.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen