Beschlussvorlage - 0147-1/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Entwurf des Luftreinhalteplans Hagen 2017 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt!

 

 

Begründung

Nach Versandt der Vorlage haben sich Änderungen am Entwurf des Luftreinhalteplans Hagen ergeben, der als Anlage zur Vorlage 0147/2017 beigefügt war. Die Verwaltung bittet deshalb den Anhang  auszutauschen. Folgende Änderungen wurden seitens der Bezirksregierung vorgenommen:

 

Deckblatt: der Titel wurde verändert in  „Luftreinhalteplan Hagen 2017“ anstelle von „Luftreinhalteplan Hagen 2016“

 

Anstatt die unterschiedlichen Begriffe wie Referenzjahr, Bezugsjahr oder Basisjahr, wurden diese in Bezugsjahr geändert.

 

Seite 7 Mitte nach „PM2,55  eingeführt“ wurde der Rest des Satzes ab "sowie .......“ gestrichen

 

Seite 27 Mitte wurde der Satz "Daher.... „ eingefügt

 

Seite 42 Mitte  wurde der Bezug auf die lNfz geändert und mit Prozentangaben ausdifferenziert

 

Seite 47 unten wurde die Anzahl der Anlagen eingefügt (47)  und der Übertragungsfehler "16" dieser Anlagen in "18" dieser Anlagen korrigiert

 

Seite 63 Mitte wurde folgender Satz eingefügt: "Auch der Beitrag der lNfz am .......

 

Seite 84 Maßnahme 21 wurde weiter ausgeführt. „Das Weitere regelt § 48 Abs. 2 Sätze 4 ff. Danach haben die Kommunen unbeschadet der Zuständigkeit der Polizei die Möglichkeit zur Überwachung der Verkehrsverbote zur Luftreinhaltung erhalten.“

 

Seite 94 Untere Mitte wurde folgender Satz eingefügt: " Daher sind trotz der bisherigen Erfolge........"

 

Seite 95 letzter Satz : anstatt Stagnation wurde "gleichbleibende Belastung....  "eingefügt

 

Seite 96 letzter Satz geändert „Das volle Wirkpotential der Baumaßnahme „Bahnhofshinterfahrung wird erst mit der Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme voraussichtlich Ende 2019 zum Tragen kommen.“

 

Seite 99 untere Mitte (Trend  Abb. .....die Bezeichnung wurde korrigiert und im Text : “für das 2020“ hinzugefügt

 

Seite 110,  2. Absatz letzter Satz wurde ergänzt „um die dauerhafte Einhaltung der Emissionsgrenzwerte zu gewährleisten“. Dies wurde u.a. auf Veranlassung des Ministeriums geändert.

 

Die Bezirksregierung, die in NRW aufgrund der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) alleinige Herrin des Verfahrens ist, hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der Entwurf des Luftreinhalteplans Hagen 2017 in der Zeit vom 27.03. bis zum 26.04.2017 zur Offenlage kommt. In dieser Zeit können Einwendungen gegen den Entwurf des Luftreinhalteplans bei der Bezirksregierung erhoben werden. Danach kommt es verfahrenstechnisch zur rechtswirksamen Veröffentlichung des Luftreinhalteplans.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister))

(Thomas Huyeng, Beigeordneter)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.03.2017 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat nimmt den Entwurf des Luftreinhalteplanes zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat fordert die Bezirksregierung auf, zur Vorbereitung einer Fortschreibung des Luftreinhalteplanes weitere Maßnahmenvorschläge zu prüfen, die von der Stadt nach einer Wirksamkeitsprognose und politischer Abstimmung in den Gremien bis zum September vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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30.03.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen