Berichtsvorlage - 0269/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung

 

Verbleib von 4 Planetenplatten

 

Das Hagener Planetenmodell wurde mit Gutachten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 27.06.2013 als Denkmal eingestuft. Das Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagen läuft zur Zeit.

Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Denkmal, das sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckt und aus folgenden Objekten besteht:

  • 1 Sonnenkugel im Ratskeller
  • 41 Planetenplatten
  • 11 zusätzliche Mondplatten bei den Planetenplatten Jupiter und Saturn
  • 1 Asteroiden-Platte
  • 1 Skulptur „Sonne auf Pylonen“
  • 12 Messingplatten mit Tierkreissymbolen
  • 1 Stifterplatte Helmut Horten „Hagener Planetenmodell 1969“
  • Gedenktafel für Walter Holz

Es entspricht den Tatsachen, dass von den 41 Planetenplatten 4 beim Abriss und Neubau der Volme-Galerie im Bereich Horten ausgebaut wurden. Der Verbleib konnte nach über 13 Jahren nicht geklärt werden.

Rückfragen bei allen mit dem Projekt befassten Verwaltungsstellen durch die Untere Denkmalbehörde konnten ebenfalls keine Klärung herbeiführen.

 

Verkehrssicherheit der Planetenplatten im Innenstadtbereich

 

Im Jahr 2014 kam es zu einem Rutschunfall auf einer der Bronzeplatten des Hagener Planetenmodells im Innenstadtbereich. Im darauf folgenden Schadensersatzprozess war die Stadt Hagen unterlegen.

Der Unfall war aufgrund von schadhafter Beschichtung der Bronzeplatten passiert, wodurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war.

In einer Vielzahl von Gesprächen und Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde, sowie Versuchen am Objekt durch verschiedene Dienststellen der Verwaltung, dem Künstler, einem Restaurator, einer Fachfirma für Oberflächentechnik und dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) wurden Sanierungsmöglichkeiten untersucht und letztendlich eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung erarbeitet.

Diese sieht eine Epoxidharzbeschichtung vor, die für den Straßenraum geeignet ist. Hierfür müssen die Platten gereinigt werden, um dann eine Grundierung und darüber eine transparente Dickschichtlasur aufzutragen, die mit anthrazitfarbigem Korund abgesandet wird. Sämtliche erhabenen Profilierungen (Schriftzeichen, Planetenbezeichnungen etc.) werden dabei nicht beschichtet und die Patina der Bronze bleibt an diesen Stellen sichtbar erhalten.

Diese Variante gewährleistet,

  • die substanzschonende Beschichtung
  • dass die erhabenen Stellen in ihrer ursprünglichen Materialität und Ansicht erhalten bleiben.
  • dass der Schutz der Platten ist insgesamt besser ist, da keine Erhöhung mehr vorhanden ist, die abgenutzt werden kann
  • dass die Art der Ausführung in der Erscheinung der Beschichtung, die durch Herrn Herleb (Künstler) in den 1970er Jahren aufgebracht wurde, entspricht, sodass die überkommene Wahrnehmung im Straßenbild nicht gestört wird.

 

Momentan kann man von 26 Platten im Hagener Innenstadtbereich ausgehen, die stark frequentiert sind und mehr oder weniger deutliche Abnutzungserscheinungen aufweisen. Für ein einheitliches Bild und eine lückenlose Verkehrssicherheit sollen diese Platten komplett überarbeitet werden.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Beschichtung wie oben beschrieben, die restauratorische Begleitung  und erforderliche Absperr- und Sicherungsmaßnahmen durch den WBH belaufen sich auf rd. 60.000,00 € bis 65.000,00 € incl. MwSt.

 

Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushalt 2017 auf dem Produkt „Unterhaltung Gemeindestraßen“, und somit auch im Unterhaltungsbudget des WBH zur Verfügung.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

524201

65.000,00

Eigenanteil

 

65.000,00

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.03.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.05.2017 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen