Beschlussvorlage - 0855/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Konzept und den Richtlinien zur Förderung der Integration von Flüchtlingen im Alter bis 25 Jahren in Sportvereinen zu..

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 beschlossen, in den Jahren 2016-2020 jeweils 100.000 € für die Integration für jugendliche Flüchtlinge in den Sportvereinen einzusetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Förderkriterien zu entwickeln.

Die in Zusammenarbeit zwischen dem SSB Hagen und dem SZS entwickelten Kriterien liegen nun vor.

 

 

Begründung

 

In ersten Gesprächen zwischen dem FB Jugend und Soziales (55/5), dem Stadtsportbund Hagen (SSB) und dem Servicezentrum Sport (SZS) wurde herausgearbeitet, dass ein großer Bedarf für Sportangebote für minderjährige Flüchtlinge besteht. Da der SSB das beste Netzwerk zu den Hagener Sportvereinen besitzt, wurde vereinbart, dass die Aufgaben per Überleitung auf den SSB übertragen werden sollen. Das SZS verwaltet den Etat und rechnet anschließend mit dem SSB ab.

 

Die Förderkriterien sind sehr eng angelehnt an die Richtlinien, die der Landessport-bund NRW bereits in 2015 veröffentlicht hat.

 

Es soll den Hagener Vereinen möglichst niederschwellige Möglichkeiten einräumen, Maßnahmen, Aktivitäten und Projekte für und mit Flüchtlingen bis 25 Jahren durchzuführen und hierfür entsprechende Förderungen zu beantragen.

Bei diesen Maßnahmen muss der Anteil der Flüchtlinge immer bei mindestens 30 % liegen.

 

Die Kriterien sind ansonsten recht breit aufgestellt, so dass auch tatsächlich möglichst viele Vereine motiviert werden können, entsprechende Maßnahmen für und mit den Flüchtlingen durchzuführen.

 

Eine zu stringente Reglementierung mit hohem Verwaltungsaufwand wäre an dieser Stelle sicher kontraproduktiv, weil die Vereine dann voraussichtlich keine Angebote machen würden.

 

Wenn die Kriterien politisch beschlossen sind, sollen alle Hagener Sportvereine über den SSB informiert werden, entsprechende Maßnahmen zu generieren und Förderanträge zu stellen.

 

Für die Bearbeitung der Anträge fallen Personalkosten in Form einer Teilzeit-Honorarkraft beim SSB an, die durch den jährlichen Etat von 100.000 € mitgedeckt werden.

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.09.2016 - Sport- und Freizeitausschuss - vertagt

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01.12.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt ein vereinfachtes Verfahrenr die Beantragung der Fördermittel für das Jahr 2016. Alle Förderanträge, für Integrationsmaßnahmen mit Flüchtlingen, die in diesem Jahr durchgeführt, begonnen oder konkret geplant sind und rderanträge die bis zum 31.12.2016 gestellt wurden, sind zu berücksichtigen.

 

Die Beratung über das weitere Verfahren ab 2017 wird in den Sport- und Freizeitausschuss am 06.12.2016 verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

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06.12.2016 - Sport- und Freizeitausschuss

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15.12.2016 - Rat der Stadt Hagen

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16.03.2017 - Haupt- und Finanzausschuss

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30.03.2017 - Rat der Stadt Hagen