Berichtsvorlage - 0080/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Dienstanweisung „Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2017“ wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Der Haushalt  2017 wurde am 06.01.2017 öffentlich bekannt gemacht. Somit ist formale Grundlage der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2017 eine rechtskräftige Haushaltssatzung. Nach den Regelungen des Stärkungspaktgesetzes ist der Haushaltssanierungsplan jährlich fortzuschreiben. Die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2017 auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 07.04.2016 und des Änderungsbeschlusses vom 24.11.2016 wurde von der Bezirksregierung am 22.12.2016 mit Wirkung zum 01.01.2017 erteilt.

 

Das Haushaltsjahr 2017 ist das erste Jahr in dem im Jahresergebnis ein ausgeglichener Haushalt vorliegen muss. Daher wurde die örtliche Dienstanweisung so ausgestaltet, dass die laufende Aufgabenerfüllung der Gemeinde weiterhin auf ein sachlich und wirtschaftlich vertretbares Mindestmaß zurückgeführt wird.

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Hagen hat mit Wirkung zum 01.01.2017 die Dienstanweisung "Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2017" erlassen.

 

Die Dienstanweisung (siehe Anlage) ist dem Rat der Stadt Hagen zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.02.2017 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.02.2017 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen