Beschlussvorlage - 0127/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldeverfahren der Lernanfänger an den Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018 - Umsetzung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Freygang
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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14.02.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.02.2017
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Sachverhalt
Begründung
Das Anmeldeverfahren der Lernanfänger fand in der Zeit vom 07. bis 10.11.2016 statt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die KKR zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe, die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert, der auf die nächste ganze Zahl abzurunden ist, stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung hingegen nicht.
Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde auf Grundlage der erfolgten Anmeldungen (1.582 Kinder), der noch ausstehenden Anmeldungen sowie der bis Schuljahresbeginn zu erwartenden Kinder durch Zuwanderung (zusammen 100 Kinder) auf 1.682 Kinder errechnet. Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 72 Eingangsklassen.
Zum Vergleich die Zahlen für das Schuljahr 2016/2017: Bei Redaktionsschluss der letztjährigen Vorlage waren 1.467 Kinder angemeldet. Mit weiteren 100 Kindern wurde gerechnet. Gemäß der Schulstatistik zum 15.10.2016 befinden sich 1.653 Schülerinnen und Schüler (SuS) in der 1. Jahrgangsstufe.
Auf der anderen Seite ist unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten. Der vorgegebene Verteilschlüssel sieht dazu wie folgt aus:
- 15 bis 29 SchülerInnen = 1 Eingangsklasse
- 30 bis 56 SchülerInnen = 2 Eingangsklassen
- 57 bis 81 SchülerInnen = 3 Eingangsklassen
- 82 bis 104 SchülerInnen = 4 Eingangsklassen
Zum Schuljahr 2017/2018 könnten somit nach den derzeitigen Anmeldungen 66 Eingangsklassen gebildet werden.
Demgegenüber lässt die Berechnung der KKR 72 Eingangsklassen zu. Unter der Maßgabe, dass entsprechende Räume zur Verfügung stehen, könnten bei Bedarf noch bis zu 6 zusätzliche Klassen gebildet werden.
Es ist zu erwarten, dass die Zuwanderung weiterhin anhält. Grundschulen mit kleineren Eingangsklassen werden bevorzugt zugewanderte SuS aufnehmen müssen. Gleiches gilt im Hinblick auf die offenen Anmeldungen, die grundsätzlich nur im Rahmen freier Räume und Plätze Berücksichtigung finden können.
Die beiden alternativen Verteilvorschläge (Anlage 1 und 2) berücksichtigen ferner, dass die SuS in der Eingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) die Möglichkeit eines dritten Besuchsjahres haben, von der zunehmend Gebrauch gemacht wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, an einigen Schulen bei den Klassenbildungswerten unter der Höchstzahl zu bleiben, um für SuS, die ein drittes Besuchsjahr in Anspruch nehmen, einen Platz in der bestehenden Klasse anbieten zu können. Ansonsten bliebe nur eine Klassenteilung dieses Jahrgangs. Aus Sicht des Schulträgers bestünde dann – so wie bereits im Hinblick auf das Schuljahr 2017/2018 an einigen Schulen festzustellen – das erneute raumorganisatorische Problem, dass für die zusätzliche Klasse kein Klassenraum zur Verfügung stehen würde, bzw. dieser nur durch die Reduzierung der Zahl der Eingangsklassen zur Verfügung gestellt werden könnte.
Nachfolgend wird mit Blick auf das Schuljahr 2017/2018 unter dem Aspekt der raumorganisatorischen Möglichkeiten auf einzelne Grundschulen eingegangen. Dabei werden für die Sozialräume Haspe und Eilpe/Delstern/Volmetal zwei Alternativen aufgezeigt, die dann in den Anlagen 1 und 2 in ihren konkreten zahlenmäßigen Auswirkungen dargestellt werden. Im Kern ist zu entscheiden, ob eine möglichst wohnortnahe Beschulung oder eine möglichst vollständige Nutzung vorhandener Raumkapazitäten mit entsprechend hohem Bedarf an Schülerbeförderung und u. U. Akzeptanzproblemen bei den betroffenen Eltern bevorzugt wird. Zudem ist zur berücksichtigen, dass ohne die Reaktivierung der Standorte Delstern und Spielbrink an einigen Standorten die zu bildenden Klassen stark ausgelastet werden müssen.
Die beiden Alternativen hat die Verwaltung mit dem Unterausschuss Schulentwicklungsplanung in dessen Arbeitssitzung am 17.01.2017 erörtert, in der tendenziell eine Reaktivierung der Standorte Delstern und Spielbrink favorisiert wurde.
Grundschulverbund Goldberg
(Standorte: Schulstraße und Franzstraße)
Eine Klassenteilung des 2. Jahrgangs ist notwendig. Es wird dann 4 Klassen geben. Als Raumressource ist am Standort Schulstraße ein bisheriger Werkraum für allgemeine Unterrichtszwecke zu ertüchtigen. Weitere Unterrichtsräume stehen nicht zur Verfügung.
Es liegen derzeit 76 Anmeldungen vor. 3 Eingangsklassen sollen gebildet werden. Um eine zukünftige, erneute Klassenteilung zu vermeiden, wird nach Erörterung mit der Schulaufsicht und Schulleitung vorgeschlagen, 23 SuS/Klasse aufzunehmen.
Grundschule Astrid-Lindgren
Eine Klassenteilung des 2. Jahrgangs ist notwendig. Es wird dann 3 Klassen geben. Das Schulgebäude verfügt über 8 Klassenräume und 1 Mehrzweck-/Fach-/Differenzierungsraum. Im Ergebnis können maximal 8 Klassen gebildet werden.
Es liegen derzeit 62 Anmeldungen vor, wonach alleine unter dem Aspekt der Klassenbildungswerte 3 Eingangsklassen gebildet werden müssten. Da die Jahrgangsstufen 2, 3 und 4 insgesamt 7 Klassen umfassen werden, kann aufgrund des begrenzten Raumangebots nur 1 Eingangsklasse gebildet werden. Unbenommen davon, wie hoch dieser Klassenbildungswert wäre, könnte der überwiegende Teil der Anmeldungen nicht berücksichtigt werden.
Folgende Alternativen werden aufgezeigt:
Ein Ausweichen auf die Grundschule Goldberg (Standort Franzstraße) ist wegen der dortigen Raumauslastung (s.o.) nicht möglich. In der Grundschule Volmetal, die im ehemaligen Gebäude der Ganztagshauptschule Dahl untergebracht ist, sind weitere räumliche Ressourcen vorhanden. Aufgrund der Zahl der zu berücksichtigenden zukünftigen Regelschüler aus dem originären Einzugsbereich Eilpe (mindestens 30 SuS) käme es zur Bildung einer 3. Eingangsklasse an der Grundschule Volmetal.
Auch wenn die Entwicklung der Schülerzahlen nur schwer absehbar ist, gilt es als wahrscheinlich, dass im Hinblick auf das Schuljahr 2018/2019 eine ähnliche Situation eintreten könnte. Daher wäre dies ggf. unter dem Aspekt der Schulwege und Schülertransporte zu bedenken.
Weiterhin könnten auch die Räume des ehemaligen Teilstandorts an der Delsterner Str. 59 wieder in die Nutzung einbezogen werden. Damit wäre eine quartiersnahe Beschulung gegeben. Im Hinblick auf die Sicherstellung des Unterrichts müssten mindestens 2 Klassen dort beschult werden.
Grundschule Hestert
Eine Klassenteilung des 2. Jahrgangs ist notwendig. Es wird dann 3 Klassen geben. Als Raumressource ist der bisherige Hausmeisterbungalow vorgesehen, der nach Vorliegen der Baugenehmigung durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft für schulische Zwecke ertüchtigt werden soll. Der alte Pavillon ist als abgängig anzusehen. Daher bleibt er bei der Bemessung der Regelunterrichtsräume unberücksichtigt. Weitere Unterrichtsräume stehen nicht zur Verfügung.
Es liegen derzeit 69 Anmeldungen vor. Demnach müssten, alleine unter dem Aspekt der Klassenbildungswerte, 3 Eingangsklassen gebildet werden. Aufgrund der Raumsituation können maximal 2 Eingangsklassen gebildet werden. Um eine zukünftige, erneute Klassenteilung zu vermeiden wird nach Erörterung mit der Schulaufsicht und Schulleitung vorgeschlagen, 25 SuS/Klasse aufzunehmen. Mithin müssen 20 SuS an anderen Grundschulen berücksichtigt werden.
Grundschule Geweke
Eine Klassenteilung des 2. Jahrgangs ist notwendig. Es wird dann 4 Klassen geben. Über eine zusätzliche Raumressource verfügt die Grundschule nicht. Einzige Möglichkeit vor Ort wäre die Nutzung eines weiteren Klassenraums des benachbarten Gymnasiums. Die Mitnutzung von Räumen des Gymnasiums war angesichts prognostiziert zurückgehender Schülerzahlen für einen Übergangszeitraum gedacht. Angesichts der sich verstetigenden Bedarfe an der Grundschule Geweke wird die Nutzung weiterer Räume des Gymnasiums durch die Grundschule von der Schulaufsicht nicht befürwortet. Die Verwaltung schlägt daher vor, an der Grundschule Geweke lediglich 2 Eingangsklassen zu bilden. Um eine zukünftige, erneute Klassenteilung zu vermeiden, wird nach Erörterung mit der Schulaufsicht und Schulleitung vorgeschlagen, 25 SuS/Klasse aufzunehmen. Die Grundschule Geweke hat derzeit 79 Anmeldungen. Somit müssen 30 SuS an anderen Grundschulen berücksichtigt werden.
Grundschule Kipper
Die Grundschule Kipper hat im laufenden Schuljahr 7 Klassen. Im Sommer wird eine 4. Klasse in die Sekundarstufe I wechseln. Es liegen derzeit 42 Anmeldungen vor. Mithin sind 2 Eingangsklassen zu berücksichtigen. Rund 10 Anmeldungen aus den Grundschulen Hestert und Geweke könnten ergänzend an der Grundschule Kipper aufgenommen werden.
Die Grundschule Kipper wird im Schuljahr 2017/2018 demnach 8 gebildete Klassen haben. Darüber hinaus stehen keine Klassenräume zur Verfügung.
Grundschule Friedrich-Harkort
Eine Klassenteilung des 2. Jahrgangs ist notwendig. Es wird dann 3 Klassen geben. Derzeit liegen 38 Anmeldungen vor. Demnach wären 2 Eingangsklassen zu bilden. Zu berücksichtigen sind aber die Anmeldeüberhänge an den Grundschulen Hestert und Geweke. Wie bereits ausgeführt, könnten 10 SuS ergänzend an der Grundschule Kipper Aufnahme finden. Die verbleibenden 40 SuS müssten zur Grundschule Friedrich-Harkort gelenkt werden. Für die rechnerisch 78 SuS würden 3 Eingangsklassen mit jeweils 26 SuS gebildet.
Die Grundschule Friedrich-Harkort hätte demnach 11 gebildete Klassen im Schuljahr 2017/2018. Dies entspricht auch dem vorhandenen Klassenraumangebot. Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme von Räumen würde zu Lasten der vorhandenen Fach-/Differenzierungsräume gehen.
Zusammenfassung Grundschulen Haspe
Mit den zuvor dargestellten Maßnahmen ist es nach dem derzeitigen Anmeldestand möglich, allen Lernanfängern einen Schulplatz an einer Hasper Grundschule anbieten zu können. Weitere erwartete Anmeldungen können hingegen kaum mehr Berücksichtigung finden, ohne das Risiko von Klassenteilungen eingehen zu müssen. Für Klassenteilungen fehlen zum Teil die notwendigen Räume.
Die allgemeine Auslastung der aktuellen Klassen, insbesondere der 1. und 2. Jahrgangstufe, ist groß. In der 1. Jahrgangsstufe befinden sich durchschnittlich 26,77 SuS/Klasse, in der Jahrgangsstufe 2 durchschnittlich 28 SuS/Klasse. Hier gilt gleichermaßen, dass für weitere SuS kaum mehr ein Platzangebot vorhanden ist.
Organisatorisch ist daher zu überlegen, ob nicht die Raumressource der ehemaligen Grundschule Spielbrink ab dem Schuljahr 2017/2018 wieder in die Nutzung einbezogen werden müsste, um für absehbar weitere Zuzüge Plätze in Haspe bereit stellen zu können.
Grundschule Goethe
Für die Grundschule Goethe liegen derzeit 65 Anmeldungen vor, demnach könnten 3 Eingangsklassen gebildet werden. Der sich auf dem Schulgelände befindliche alte doppelstöckige Pavillon soll nach der bereits artikulierten politischen Willensbildung umgehend erneuert werden. Die Finanzierung wird aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ vorgeschlagen (s. Vorlage 0033/2017). Für die Übergangsphase der Umsetzung dieser Maßnahme entfällt daher die Raumressource des Pavillons. Neben der befristeten notwendigen Auslagerung von 2 Klassen der Grundschule Goethe in die benachbarte Grundschule Vincke schlägt die Verwaltung nach Beratung durch die Schulaufsicht und die Schulleitung vor, 2 Eingangsklassen an der Grundschule Goethe zum Schuljahr 2017/2018 zu bilden.
Fazit:
Der Verteilvorschlag gemäß Anlage 1 berücksichtigt die bisher aktiv genutzten Schulgebäude. Danach schlägt die Verwaltung konkret die Bildung von 66 Eingangsklassen vor, mit der Option von bis zu 6 weiteren Reserveklassen.
Der Verteilvorschlag gemäß Anlage 2 berücksichtigt die Aktivierung der Schulgebäude Spielbrink und Delsterner Straße. Danach schlägt die Verwaltung konkret die Bildung von 68 Eingangsklassen vor, mit der Option von bis zu 4 weiteren Reserveklassen. Zur Umsetzung dieses Vorschlages wären noch Einzelvorlagen zu den Standorten Spielbrink und Delstern sowie die Genehmigung durch die Bezirksregierung notwendig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,5 kB
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16.02.2017 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR) gemäß der Anlage 2 beschlossen.
Die Vorlage wird zum 01.08.2017 umgesetzt.
Abstimmungsergebnis: | |
x | Einstimmig beschlossen |
Fünf Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben sich bei der Abstimmung enthalten.