Mitteilung - 0122/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

 

Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die sich im laufenden Schuljahr 2016/2017 in der Klasse 4 befinden, wurden im November/Dezember 2016 mit den Sorgeberechtigten die Beratungsgespräche hinsichtlich der Fortsetzung der Schullaufbahn ihres Kindes bei Übergang in die Sekundarstufe I und Fortbestand des Unterstützungsbedarfs geführt und die entsprechenden Elternwünsche abgefragt.

 

Hieraus ergibt sich folgendes Ergebnis:

      Für 57 Schülerinnen und Schüler wird mit ihren festgestellten Förderschwerpunkten als Ort der sonderpädagogischen Förderung die Allgemeine Schule gewünscht, zwei davon werden voraussichtlich eine Allgemeine Schule außerhalb von Hagen besuchen. Ein Schüler hat bislang in der Primarstufe die Förderschule besucht.

  • 32 Lernen,
  • 01 Lernen/Sehen,
  • 11 Sprache,
  • 11 Emotionale und soziale Entwicklung,
  • 01 Körperliche und motorische Entwicklung,
  • 01 Hören und Kommunikation.

 

      76 Schülerinnen und Schüler verbleiben mit ihren festgestellten Förderschwerpunkten an der Förderschule:

  • 37 Lernen,
  • 03 Sprache,
  • 10 Emotionale und soziale Entwicklung,
  • 14 Geistige Entwicklung,
  • 10 Körperliche und motorische Entwicklung,
  • 02 Hören und Kommunikation.

 

      13 Schülerinnen und Schüler wechseln mit ihren festgestellten Förderschwerpunkten von der Grundschule auf die Förderschule:

  • 10 Lernen,
  • 02 Geistige Entwicklung,
  • 01 Autismus-Spektrum-Störungen/Körperliche und motorische Entwicklung.

 

      Bei 13 Schülerinnen und Schüler konnte zum Schulhalbjahr der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf aufgehoben werden. Diese können mit Ihren Halbjahreszeugnissen und den entsprechenden Schulformempfehlungen im Rahmen des Anmeldeverfahrens an den weiterführenden Schulen angemeldet werden.

 

 

Die nachfolgenden Tabellen verdeutlichen die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulen. Vorausgegangen ist eine Abstimmung in zwei Sitzungen der Regionalkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Schulaufsichten und Schulformen.

 

 

 

 

Orte Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) für Lern- und Entwicklungsstörungen im Schuljahr 2017/2018 unter Berücksichtigung der Vorlage 0900/2016

 

Allgemeine Schule

Planung

Vorschlag

LE

SQ

ESE

KM

HK

GY Albrecht-Dürer

0

0

0

0

0

0

0

GY Fichte

0

0

0

0

0

0

0

GY Ricarda-Huch

6

0

0

0

0

0

0

GY Theodor-Heuss

6

4

4

0

0

0

0

RS Halden

5

3

0

0

2

0

1

SK Liselotte-Funcke

6

6

5

2

0

0

0

HS Geschwister-Scholl

4

0

0

0

0

0

0

GE Fritz-Steinhoff

14

8

4

3

1

0

0

RS Heinrich-Heine

6

2

2

0

0

0

0

SK Altenhagen

6

0

0

0

0

0

0

GY Hohenlimburg

6

4

4

0

0

0

0

RS Hohenlimburg

6

4

0

0

3

1

0

GE Eilpe

8

6

2

2

2

0

0

HS Ernst-Eversbusch

4

3

3

0

0

0

0

GE Haspe

12

11

5

4

2

0

0

GY Christian-Rohlfs

6

4

4

0

0

0

0

RS Haspe

0

0

0

0

0

0

0

RS Herdecke

0

1

0

0

1

0

0

SK Breckerfeld

0

1

1

0

0

0

0

Summen

95

57

33

11

11

1

1

 

Allgemeine Schule:Förderschwerpunkte:

GE = GesamtschuleLE = Lernen

GY = GymnasiumSQ = Sprache

HS = HauptschuleESE = Emotionale und soziale Entwicklung

RS = RealschuleGG = Geistige Entwicklung

SK = SekundarschuleKM = Körperlich und motorische Entwicklung

HK = Hören und Kommunikation

SE = Sehen

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewünschter Besuch der Förderschule in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) im Schuljahr 2017/2018

 

Förderschule

Förderschwerpunkt

Schülerinnen/Schüler

Friedrich-von-Bodelschwingh

LE

16

Fritz-Reuter

LE

21

Hasselbrink (Bochum)

SQ

3

Wilhelm-Busch

ESE

10

Gustav-Heinemann

GG

14

Oberlin (Wetter)

KM

10

Am Leithenhaus (Bochum)

HK

2

Summe

 

76

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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14.02.2017 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen