Beschlussvorlage - 0002/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91)  aus Gründen der fehlenden Verkehrsbedeutung die

 

endgültige Einziehung eines Teils der Gerberstraße

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück T.a. Gemarkung Hagen Flur 47 Flurstück 101  mit einer Größe von ca. 150 m².

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „rot“ markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte hatte bereits in der Sitzung vom 13.09.2016 die beabsichtigte Einziehung des genannten Teils der Gerberstraße beschlossen. Auf die als Anlage beigefügte Vorlage Nr. 0652/2016 wird insofern Bezug genommen. Der Beschluss war am 30.09.2016 im Amtsblatt der Stadt Hagen öffentlich bekannt gemacht worden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen.

Die Frist ist abgelaufen, Einwendungen wurden nicht erhoben.

Somit kann der genannte Bereich der Gerberstraße nun endgültig eingezogen werden.

 

Anlage:

Einziehungsplan

Kopie der Vorlage 0652/2016

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.02.2017 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen