07.02.2017 - 10.7 endgültige Einziehung eines Teils der Gerberstr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 07.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91) aus Gründen der fehlenden Verkehrsbedeutung die
endgültige Einziehung eines Teils der Gerberstraße
Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück T.a. Gemarkung Hagen Flur 47 Flurstück 101 mit einer Größe von ca. 150 m².
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „rot“ markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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512 kB
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512,1 kB
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