Beschlussvorlage - 1033/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
XVIII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2016
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Beschlussvorschlag
Der XVIII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1033/2016) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2017
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Gebührensatz steigt von 3,56 € je Liter in 2016 auf nunmehr 3,69 € je Liter in 2017. Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2017 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Für 2017 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 21.795.076 € (2016: 20.820.220 €; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2017).
2.1.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst oder mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu Erstattungen an die Verbraucherzentrale für den Bereich Abfallberatung sowie anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.
Für das Jahr 2017 sind insgesamt Kosten in Höhe von 430.129 € (2016: 417.601 €; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2017) zu berücksichtigen.
2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.
Darum und um eine höhere Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 750.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).
3. Gebührenmaßstab
Die Gebührenkalkulation 2017 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Behältervolumens in den letzten Jahren und trägt gleichzeitig der voraussichtlich zukünftigen Entwicklung Rechnung. Der Gebührenmaßstab wird auf 5.820.000 Veranlagungsliter festgesetzt (2016: 5.760.000 l).
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1):
Zu Zeile 15 (Bezogene Leistungen):
Bedingt durch das höhere Behältervolumen steigen auch die Verbrennungsmengen um 850 t an. Darüber hinaus wird der Verbrennungspreis von 167 €/t auf 174 €/t angepasst.
Zu Zeile 16 (Personalaufwand):
Es erfolgte eine Orientierung am Ist-Ergebnis 2015. Durch den Tarifabschluss erhöhen sich die Personalkosten. Darüber hinaus müssen in Zukunft Rüstzeiten der gewerblichen Mitarbeiter vergütet werden.
Zu Zeile 22 :
Durch die Errichtung des Bringhofes an der Müllverbrennungsanlage und zusätzlicher Annahmestellen für Grünabfälle erhöht sich die Leistungsverrechnung.
Anlagen:
1) Kalkulation der Abfallgebühren 2017
2) Ermittlung des Gebührensatzes 2017
3) Gebührenbedarf nach Gefäßen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5370 | Bezeichnung: | Abfallsammlung |
Produkt: | 1.53.70.01
| Bezeichnung: | Abfallsammlung und -transport |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2017 |
Ertrag (-) | 432103 | Abfallbeseitigungsgebühr |
| 21.475.205 € |
Ertrag (-) | 432106 | Vollservice Restabfall-behälter |
| 112.500 € |
Ertrag (-) | 432107 | Vollservice Altpapier- behälter |
| 12.500 € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebühren-ausgleich |
| 750.000 € |
Summe Er- träge (-) |
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| 22.350.205 € |
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbun- dene Unternehmen, Be- teiligungen |
| 21.920.076 € |
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand |
| 430.129 € |
Summe Aufwand (+) |
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| 22.350.205 € |
Kurzbegründung: | |
x | Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2017 gesichert. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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