Beschlussvorlage - 1033/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XVIII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1033/2016) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2017

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Gebührensatz steigt von 3,56 € je Liter in 2016 auf nunmehr 3,69 € je Liter in 2017. Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.

 

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2017 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.

 

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

Für 2017 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 21.795.076 € (2016: 20.820.220 €; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2017).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst oder mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu Erstattungen an die Verbraucherzentrale für den Bereich Abfallberatung sowie anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.

 

 

Für das Jahr 2017 sind insgesamt Kosten in Höhe von 430.129 € (2016: 417.601 €; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2017) zu berücksichtigen. 

 

 

2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.

Darum und um eine höhere Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 750.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).

 

 

3. Gebührenmaßstab

 

Die Gebührenkalkulation 2017 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Behältervolumens in den letzten Jahren und trägt gleichzeitig der voraussichtlich zukünftigen Entwicklung Rechnung. Der Gebührenmaßstab wird auf 5.820.000 Veranlagungsliter festgesetzt (2016: 5.760.000 l).

 

 

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1):

 

Zu Zeile 15 (Bezogene Leistungen):

Bedingt durch das höhere Behältervolumen steigen auch die Verbrennungsmengen um 850 t an. Darüber hinaus wird der Verbrennungspreis von 167 €/t auf 174 €/t angepasst.

 

Zu Zeile 16 (Personalaufwand):

Es erfolgte eine Orientierung am Ist-Ergebnis 2015. Durch den Tarifabschluss erhöhen sich die Personalkosten. Darüber hinaus müssen in Zukunft Rüstzeiten der gewerblichen Mitarbeiter vergütet werden.

 

 

Zu Zeile 22 :

Durch die Errichtung des Bringhofes an der Müllverbrennungsanlage und zusätzlicher Annahmestellen für Grünabfälle erhöht sich die Leistungsverrechnung.

 

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Abfallgebühren 2017

2) Ermittlung des Gebührensatzes 2017

3) Gebührenbedarf nach Gefäßen

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                                                                                                     Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5370 

Bezeichnung:

Abfallsammlung

Produkt:

1.53.70.01

 

Bezeichnung:

Abfallsammlung und -transport

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2017

Ertrag (-)

432103

Abfallbeseitigungsgebühr

 

  21.475.205

Ertrag (-)

432106

Vollservice Restabfall-behälter

 

       112.500

Ertrag (-)

432107

Vollservice Altpapier-

behälter

 

         12.500

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten

für den Gebühren-ausgleich

 

       750.000 €

Summe Er-

träge (-)

 

 

 

   22.350.205 €

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbun-

dene Unternehmen, Be-

teiligungen

 

   21.920.076 €

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

 

        430.129 €

Summe

Aufwand (+)

 

 

 

   22.350.205 €

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2017 gesichert.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen