01.12.2016 - 5.7 XVIII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass im Vorfeld der Sitzung die Bitte an ihn herangetragen wurde, dass zukünftig bei allen Gebührensatzungen, neben den Planwerten, auch die Istwerte der letzten vorliegenden Abrechnungen abgebildet werden. Er sagt dieses zu. Des Weiteren wurde darum gebeten mitzuteilen, welche Restbestände bei den Gebührenrücklagen vorhanden sind. Nach der planmäßigen Reduzierung der Abfallgebührenrücklage in Höhe von 750.000 €, sollte zum Jahresende 2017 noch eine Gebührenrücklage von 644.000 € vorhanden sein.
Beschluss:
Der XVIII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1033/2016) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2017
Anlagen zur Vorlage
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