Beschlussvorlage - 1031/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.Aus dem Amt als Arbeitnehmervertreter/in im Verwaltungsrat der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH werden abberufen:

• Ivo Gerlich

• Thorsten Hardegen

• Sabine Reuner

 

2.Als Nachfolger/in aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der Vorschlagsliste werden für die verbleibende Wahlperiode des Verwaltungsrates der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH als Arbeitnehmervertreter/in bestellt:

• Kirstin Brennholt

• Ralf Hedderich

• Mathias Kückelhaus

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

Die Stadtwerke Lüdenscheid GmbH (SWL) aus dem ENERVIE-Konzern hat einen fakultativen Aufsichtsrat (bezeichnet als Verwaltungsrat) mit Arbeitnehmervertretern und -vertreterinnen. Mit Ratsbeschlüssen der Stadt Hagen vom 18.09.2016 (vgl. DS 0840/2016) und der Stadt Lüdenscheid vom 01.09.2014 wurden aus einer von der Betriebsversammlung der SWL erstellten Vorschlagsliste (vgl. beigefügte Anlage) die dort aufgeführten Personen 1. bis 7. in den Verwaltungsrat der SWL bestellt. Mit     E-Mail vom 08.11.2016 informierte die ENERVIE, dass 3 der 7 Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen aus der SWL ausgeschieden sind. Hierbei handelt es sich namentlich um:

• Ivo Gerlich

• Thorsten Hardegen

• Sabine Reuner

 

Verlieren vom Rat bestellte Arbeitnehmervertreter/innen, die als Arbeitnehmer/innen im Unternehmen beschäftigt sind, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat sie entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW aus ihrem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen. Für die abberufenen Arbeitnehmervertreter/innen bestellt der Rat mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der Vorschlagsliste Nachfolger. Entsprechend dem Willen der Betriebsversammlung der SWL wurden die in der Vorschlagsliste ab der Position 8. nachfolgenden Personen benannt:

• Kirstin Brennholt

• Ralf Hedderich

• Mathias Kückelhaus

 

Ein Arbeitnehmervertreter (= Thomas Pfannschmidt) aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der Vorschlagsliste ist ebenfalls aus dem Unternehmen SWL ausgeschieden.

 

Die Bestellung der in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter/innen bedarf übereinstimmender, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zustande gekommener Beschlüsse der Räte mindestens so vieler beteiligter Kommunen, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an dem Unternehmen repräsentiert wird (§ 108 a GO NRW). Diese Mehrheit erreichen bei der ENERVIE die Städte Lüdenscheid und Hagen. Die Stadt Lüdenscheid hat für die Ratssitzung am 12.12.2016 einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorbereitet.   

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz,Oberbürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.12.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen