Beschlussvorlage - 1043/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt; SZS - Servicezentrum Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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06.12.2016
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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06.12.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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07.12.2016
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.12.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2016
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich am Kuhlerkamp zwischen der Straße Kuhlen Hardt und der Bebauung Dorotheenstraße 37 bis 46.
Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Es ist beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte von 2017 durchzuführen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Am Kuhlerkamp ist nördlich der Straße Kuhlen Hardt ein Wohngebiet für ca. 40 Wohnhäuser geplant. Zur Änderung des Planungsrechtes ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens notwendig.
Begründung
Anlass und Vorlauf
Die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) beabsichtigt die Entwicklung eines Wohngebietes auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen der Straße Kuhlen Hardt und der Hofstelle Dorotheenstraße 45 und 46. Die Grundstückseigentümer sind mit der Flächenentwicklung einverstanden.
Planungsrecht
Flächennutzungsplan
Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes als Grünfläche mit der Zweckbestimmung für einen Sportplatz und den hierfür erforderlichen Ausgleichsflächen dargestellt. Es wird deshalb das Verfahren Nr. 106 zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Bebauungsplan
1999 ist der Bebauungsplan Nr. 2/99 (507) „Kuhlerkamp-Süd“ in Kraft getreten. Auf der Grundlage dieses Planes wurde die Straße Kuhlen Hardt gebaut und auf den angrenzenden Grundstücken Einzel- und Doppelhäuser zu Wohnzwecken errichtet. Zusätzlich wurde in dem Bebauungsplan ein Sportplatz mit seinen Nebenflächen und die hierfür erforderlichen Ausgleichsflächen festgesetzt. Die Sportplatzplanung wurde nicht realisiert. Der vorhandene Feldweg zwischen der Oberen Spiekerstraße und der Hofstelle bildet die westliche Grenze des Bebauungsplanes Nr. 2/99.
Um die geplante Wohnbebauung realisieren zu können, ist die Änderung des bestehenden Planungsrechtes erforderlich. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 8/16 (676) „Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt“ aufgestellt werden. Der größte Teil des neuen B-Planes überdeckt den bisherigen B-Plan und soll die Festsetzungen für die Sportanlage einschließlich der hierfür vorgesehenen Ausgleichsflächen ersetzen. Zusätzlich ist die Inanspruchnahme einer Fläche jenseits des zuvor genannten Feldweges in einer Tiefe zwischen 20 m und 40 m beabsichtigt. Die entlang der Straße Kuhlen Hardt verlaufende Grünfläche wurde als Ausgleichsmaßnahme für die Bebauung Kuhlen Hardt Anfang der 2000er Jahre angelegt. Die Fläche bleibt von der geplanten Neubaumaßnahme unberührt und verbleibt in dem B-Plan Nr. 2/99.
Landschaftsplan
Der aufzustellende Bebauungsplan liegt im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Hagen ohne Schutzfestsetzung.
Städtebauliche Ziele
Sportplatzplanung
In dem Bebauungsplan Nr. 2/99 wurde eine Sportplatzanlage planungsrechtlich gesichert, weil in den 90iger Jahren eine Unterversorgung mit Sport – Freianlagen bestand. Die Realisierung der Sportplatzplanung wurde zwischenzeitlich aufgegeben, so dass eine Änderung der Festsetzungen zugunsten eines Wohngebietes den städtebaulichen Zielen der Stadt entspricht. Genauere Ausführungen hierzu können der ebenfalls zur Beratung vorliegenden Vorlage „Teiländerung Nr. 106 –Kuhlerkamp- zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen“ mit der Drucksachennummer 1050/2016 entnommen werden.
Geplante Wohnbebauung
Weil weiterhin der Bedarf an Baugrundstücken für freistehende Wohnhäuser besteht, ist auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche ein neues Wohngebiet geplant. Die zur Bebauung vorgesehene Fläche ermöglicht eine Aufteilung in ca. 40 Baugrundstücke mit Größen zwischen 400 m² und 600 m².
Die verkehrliche Erschließung soll über eine neue Straße erfolgen, die nördlich des bestehenden Bolzplatzes an die Straße Kuhlen Hardt angebunden wird.
Die Entwässerung ist im Trennsystem vorgesehen. Dabei wird das anfallende Regenwasser einem neuen Regenrückhaltebecken im westlichen Planbereich zugeführt. Im Bebauungsplanverfahren ist zu klären, ob die Weiterleitung des Regenwassers von dem Regenrückhaltebecken aus in die Ennepe durch die Einleitung in den Spiekerbach erfolgen kann oder durch die Erstellung eines neuen Kanales vorzunehmen ist. Das anfallende Schmutzwasser soll über den bestehenden Mischwasserkanal in der Straße Kuhlen Hardt abgeleitet werden.
Von der Unteren Denkmalbehörde wird die Unterschutzstellung eines Gebäudes der Hofstelle Dorotheenstraße vorbereitet. In Abstimmung mit dieser Behörde ist ein ausreichender Abstand zwischen dem Hofgebäude und den geplanten Wohnhäusern sicherzustellen.
Anlage der Vorlage
- Übersichtsplan mit Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,7 kB
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06.12.2016 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen unter der Maßgabe, dass das B-Plan-Gebiet 08/16 (676) in der Form gefasst wird, dass eine ortsnahe Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft durchgeführt werden kann.
Der Naturschutzbeirat Hagen regt ferner an:
- Die im rechtskräftigen B-Plan festgesetzten Ausgleichsflächen E1W und E2W (teilweise) in den B-Plan 08/16 (676) als Baufläche einzubinden und dafür die Kompensation im nordwestlichen Plangebiet vorzusehen. Dabei soll der nördlich der Flächen E1W und E2W gelegene Grünstreifen in Form einer zum Spiekerbach verlaufenden Frischluftschneise erhalten bleiben.
- Dachbegrünungen im Baugebiet so weit wie möglich vorzusehen, um den gesamten Kompensationsbedarf sowie den Flächenbedarf für das Regenrückhaltebecken zu reduzieren.
- Den Nahbereich des Spiekerbach über das wasserrechtlich erforderliche Maß hinaus freizuhalten.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 13 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||