08.12.2016 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 08.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
TOP 6.7 und 6.9 werden zusammen behandelt.
Herr Bleja erläutert ausführlich die Vorlage. Ursprünglich sollte keine Bebauung stattfinden, sondern es sollte ein Sportplatz gebaut werden, die Kompensationsmaßnahmen sollten an anderer Stelle durchgeführt werden. In Hagen sind nicht viele Bauflächen vorhanden, und diese müssen entsprechend genutzt werden. Frau Kingreen ist der Ansicht, dass jede versiegelte Fläche eine verlorene Fläche ist und findet es unbefriedigend, einen solchen Plan zu bekommen. Sie könne sich aufgrund dessen überhaupt nichts vorstellen. Gerade bei 40 neuen Grundstücken müsse mehr Anschauungsmaterial vorliegen. Es sollten auch andere, vorläufige Pläne zur Verfügung gestellt werden. Herr Bleja führt aus, dass es im Bebauungsplanverfahren klare Strukturen und klare Beschlüsse gibt. Zunächst gehe es um die grundsätzliche Frage, ob hier ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden solle oder nicht. Der Ratsbeschluss, Wohnbebauung an dieser Stelle durchzuführen, soll umgesetzt werden. Bei Details könne der Ausschuss durchaus mitwirken. Herr Panzer führt an, dass sein Informationsbedürfnis diesbezüglich erschöpft sei. Er lehnt den Plan ab, 40 Häuser zusätzlich zu bauen. Herr Dr. Hülsbusch teilt mit, dass es ihm darum geht, Kompensationsmaßnahmen beispielsweise in einem Umkreis von 500 m durchzuführen. Er würde sich freuen, wenn man eine solche Kompensationsmaßnahme mit aufnehmen könnte.
TOP 6.9
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich am Kuhlerkamp zwischen der Straße Kuhlen Hardt und der Bebauung Dorotheenstraße 37 bis 46.
Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Es ist beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte von 2017 durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,7 kB
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