Beschlussvorlage - 1050/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 106 – Kuhlerkamp – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Kuhlerkamp zwischen der Straße Kuhlen Hardt und der Bebauung Dorotheenstraße 37 bis 46. Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Es ist beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte von 2017 durchzuführen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan- Teiländerungsverfahren eingeleitet, das zum Ziel hat, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Bereich Kuhlerkamp mit ca. 40 Wohnhäusern zu schaffen.

 

Begründung

 

Anlass und Planung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 08.10.2009 die Vorlage „Neue Wohnbau- und Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan – Vorentwurf der Stadt Hagen“ (Drucksachennummer 1226/2007) beschlossen. Bestandteil dieser Vorlage war u. a., welche Flächen im Flächennutzungsplan zukünftig als Wohnbauflächen dargestellt werden sollen. Die Fläche Kuhlerkamp ist eine dieser potentiellen Wohnbauflächen. Die Verwaltung hat das vom Rat beschlossene Flächenkonzept mit dem RVR als zuständiger Regionalplanungsbehörde diskutiert und zum Thema Wohnbauflächen hinsichtlich des Mengengerüsts keinen Konsens erzielen können, weil die im Flächennutzungsplan vorhandenen Reserven für Wohnen den Bedarf vollständig abdeckten. Daher hat der Rat der Stadt Hagen am 15.11.2012 beschlossen, zusätzlich zu den vom Rat am 08.10.2009 beschlossenen Rücknahmen (Drucksachennummer 1226/2007), die Flächen Emst IV, Tückingsschulstraße, Am Baum, Hahnenbergs Garten und Waldstraße als Wohnbaufläche im FNP zurückzunehmen, um die Neuausweisungen Kuhlerkamp, Im Dünningsbruch und südlich Waldstraße realisieren zu können.

Zwischenzeitlich wurde die Siedlungsflächenbedarfsermittlung angesichts der Flüchtlingsentwicklung und der damit verbundenen siedlungsräumlichen Herausforderungen angepasst. Danach ergibt sich für die Stadt Hagen nun ein zusätzlicher Bruttowohnbaulandbedarf von 31,4 ha. Mit der Entwicklung der Fläche Kuhlerkamp in Richtung Wohnen soll ein Teil dieses Wohnbaulandbedarfes abgedeckt werden.

 

Die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) beabsichtigt die Entwicklung eines Wohngebietes auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen der Straße Kuhlen Hardt und der Hofstelle Dorotheenstraße 45 und 46. Der Grundstückskaufvertrag zwischen der HEG und den Grundstückseigentümern ist vorbereitet und soll nach dem Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/16 „Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt“, das parallel zur Flächennutzungsplan-Teiländerung durchgeführt wird, abgeschlossen werden.

 

 

Rechts- und Planungsgrundlagen

 

Regionalplan

 

Der Regionalplan Teilabschnitt Bochum/Hagen stellt den Bereich Kuhlerkamp als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.

 

 

Flächennutzungsplan

 

Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ und den für diese geplante Nutzung erforderlichen „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

 

Zur Realisierung der geplanten Wohnbebauung ist die Teiländerung des Flächennutzungsplans von Grünfläche in Wohnbaufläche erforderlich. Da die dargestellten und bisher noch nicht umgesetzten „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ für den Sportplatz nicht mehr erforderlich sind, kann die Darstellung in dieser Form entfallen. Der Umfang und die Lage der für die geplante Wohnbebauung erforderlichen Kompensationsflächen wird im Rahmen dieses FNP-Teiländerungsverfahrens geklärt werden. Die nicht für die Wohnbebauung benötigten Flächen verbleiben in der Grünfläche. Die bereits vorhandene Bebauung im Bereich der ehemaligen Hofstelle, die bisher in einer Grünfläche liegt, wird mit in die Wohnbaufläche einbezogen. Hier erfolgt mit der Wohnbauflächendarstellung lediglich die Anpassung der Darstellung an den Bestand.

 

Bebauungsplan

 

1999 ist der Bebauungsplan Nr. 2/99 (507) „Kuhlerkamp-Süd“ in Kraft getreten. Auf der Grundlage dieses Planes wurde die Straße Kuhlen Hardt gebaut und auf den angrenzenden Grundstücken Einzel- und Doppelhäuser zu Wohnzwecken errichtet. Weil in den 90er Jahren eine Unterversorgung mit Sport – Freianlagen bestand, wurde als weiteres städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes ein Sportplatz mit seinen Nebenflächen und den hierfür erforderlichen Ausgleichsflächen festgesetzt, der allerdings nicht realisiert wurde. Der vorhandene Feldweg zwischen der Oberen Spiekerstraße und der Hofstelle bildet die westliche Grenze des Bebauungsplanes Nr. 2/99.

 

Um die geplante Wohnbebauung realisieren zu können, ist die Änderung des bestehenden Planungsrechtes erforderlich. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 8/16 (676) „Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt“ aufgestellt werden. Der größte Teil des neuen Bebauungsplanes überdeckt den bisherigen Bebauungsplan und soll die Festsetzungen für die Sportanlage einschließlich der hierfür vorgesehenen Ausgleichsflächen ersetzen. Zusätzlich ist die Inanspruchnahme einer Fläche jenseits des zuvor genannten Feldweges in einer Tiefe zwischen 20 m und 40 m beabsichtigt. Die entlang der Straße Kuhlen Hardt verlaufende Grünfläche wurde als Ausgleichsmaßnahme für die Bebauung Kuhlen Hardt Anfang der 2000er Jahre angelegt. Die Fläche bleibt von der geplanten Neubaumaßnahme unberührt und verbleibt in dem B-Plan Nr. 2/99.

 

Landschaftsplan

 

Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplans ohne Schutzausweisung.

 

 

 

Städtebauliche Ziele

 

Aufgabe der Sportplatzplanung

 

Im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan Nr. 2/99 wurde eine Sportplatzanlage planungsrechtlich gesichert, weil in den 90er Jahren eine Unterversorgung mit Sport- bzw. Freianlagen bestand. Die Realisierung der Sportplatzplanung wurde zwischenzeitlich aufgegeben, so dass die Realisierung einer Wohnbebauung nicht im Konflikt mit der Sportplatzplanung steht.

 

Geplante Wohnbebauung

 

Aufgrund des vom RVR anerkannten zusätzlichen Wohnbaulandbedarfs und weil weiterhin der Bedarf an Baugrundstücken für freistehende Wohnhäuser besteht, ist auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche ein neues Wohngebiet geplant. Die zur Bebauung vorgesehene Fläche ermöglicht eine Aufteilung in ca. 40 Baugrundstücke mit Größen zwischen 400 m² und 600 m².

 

Die verkehrliche Erschließung soll über eine neue Straße erfolgen, die nördlich des bestehenden Bolzplatzes an die Straße Kuhlen Hardt angebunden wird.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.12.2016 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen unter der Maßgabe, dass das B-Plan-Gebiet 08/16 (676) in der Form gefasst wird, dass eine ortsnahe Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft durchgeführt werden kann.

 

Der Naturschutzbeirat Hagen regt ferner an:

 

  • Die im rechtskräftigen B-Plan festgesetzten Ausgleichsflächen E1W und E2W (teilweise) in den B-Plan 08/16 (676) als Baufläche einzubinden und dafür die Kompensation im nordwestlichen Plangebiet vorzusehen. Dabei soll der nördlich der Flächen E1W und E2W gelegene Grünstreifen in Form einer zum Spiekerbach verlaufenden Frischluftschneise erhalten bleiben.

 

  • Dachbegrünungen im Baugebiet so weit wie möglich vorzusehen, um den gesamten Kompensationsbedarf sowie den Flächenbedarf für das Regenrückhaltebecken zu reduzieren.

 

  • Den Nahbereich des Spiekerbach über das wasserrechtlich erforderliche Maß hinaus freizuhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      13

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        0

 

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06.12.2016 - Sport- und Freizeitausschuss

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07.12.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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08.12.2016 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.12.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen