Beschlussvorlage - 0751/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die vertraglich vereinbarte Zahlung an die Aidshilfe Hagen e.V. in Höhe von 83.733,--€ wird bestätigt. Eine Erhöhung des Betrages um 10.000,-- € wird weiterhin abgelehnt.

Begründung:

  1. Die Zuschussgewährung wäre eine neue  zusätzliche freiwillige Leistung, die nur durch eine alte bzw. bestehende freiwillige Leistung kompensiert werden dürfte. Für eine Kompensation durch Wegfall einer anderen freiwilligen Leistung sieht die Verwaltung keinen Spielraum. Daher ist von Seiten der Stadt kein finanzieller Rahmen für eine solche Erhöhung  gegeben.
  2. Auch unter infektiologischen Gesichtspunkten ist eine Erhöhung der Aufwendungen für diese eine Infektionserkrankung verglichen mit den vielen Infektionserkrankungen, die pro Jahr in Hagen zu verzeichnen sind, sachlich nicht nachzuvollziehen

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Problemstellung (Kurzfassung):

 

Gemäß ÖGD Gesetz NRW wirkt die Untere Gesundheitsbehörde mit an der Aufklärung und Beratung der Bevölkerung, Infizierter, erkrankter Personen und deren Angehörigen zu AIDS. Anonyme HIV Untersuchungen müssen angeboten werden.

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe, bei der die Kommune in eigener Zuständigkeit Art und Umfang der Aufgabenerfüllung festlegt.

 

 

Mit der Aidshilfe Hagen e. V. wurde  vereinbart, dass die Aufgaben

 

  • Beratung und Information über die Aids-Problematik und weitere Angebote für Betroffene sowie einschlägige Bildungsarbeit mit Jugendlichen,
  • HIV  Testberatung und
  • STD-Beratung im Rahmen der Aidsprävention,
  •  

durch die vertraglich vereinbarten Zuwendung in Höhe von 83.653.--€ jährlich von dort wahrgenommen werden.

Eine Erhöhung des Betrages ist aufgrund der finanziellen Situation nicht möglich und unter infektiologischen Gesichtspunkten sachlich nicht erforderlich.

 

 

 

 

Begründung

 

Sachverhaltsdarstellung:

 

Das Land hatte bis 2007 für konkrete Beratungs- und Präventionsangebote Zuschüsse an die AIDS-Hilfe (zuletzt 57.448 €) und die Stadt/Gesundheitsamt (zuletzt 19.285 €) gezahlt.

Die Landeszuschüsse wurden 2007 umgewandelt in Pauschalzuwendungen an die Kommunen

(in der Höhe der bisher an die jeweiligen Anbieter vor Ort gezahlten Zuschüsse; die regionale Verteilung der Landesmittel war damit die Festschreibung einer bestehenden   - teils zufällig entstandenen -   Angebotsstruktur)

mit der Auflage, diese für AIDS-Beratung und -Prävention einzusetzen. Die Verteilung der Landesmittel in Hagen blieb zunächst unverändert.

 

Neben dem Landeszuschuss hatte die AIDS-Hilfe 26.205 € Zuschuss aus städtischen Mitteln erhalten.

Dieser Zuschuss stand im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2009 zur Disposition. Statt der Zuschuss-Streichung wurde auf Initiative der AIDS-Hilfe politisch entschieden, dass das Gesundheitsamt sein Beratungs- und Präventionsangebot einstellt- verbunden mit der Streichung einer 75%-Stelle, die AIDS-Hilfe die städtischen Aufgaben, einschließlich der Pflichtaufgabe der Testberatung (die Blutentnahmen für die kostenlosen anonymen AIDS-Tests müssen aus technischen Gründen im Gesundheitsamt verbleiben) mit übernimmt und dafür die gesamten Landesmittel und zusätzlich 6.920 € (inzwischen 7.000 €) aus städtischen Mitteln erhält, die Zuschussausstattung also auf dem früheren Level verbleibt.

Im Vertrag mit der AIDS-Hilfe wurde festgelegt, dass diese die o.g. Aufgaben erledigt:

 

Im Zuschussvertrag wurde weiter vereinbart, dass für diese Aufgabenerfüllung der Betrag in Höhe von 83.733 € zur Verfügung steht und in diesem Rahmen die Aufgabenwahrnehmung erfolgen muss. Neben den medizinischen und logistischen Arbeiten der Test-Abwicklung liegt auch weiterhin die Koordination bezüglich Aufklärung, Beratung und Versorgung zu AIDS beim Gesundheitsamt.

Der komplette Defizitausgleich ist der AIDS-Hilfe nicht zugesichert.

 

Um die Insolvenz des Vereins AIDS-Hilfe zu vermeiden, wurden 2012 aus städtischen Mitteln (refinanziert aus der „Sparkassenspende“) 15.000 € einmalig zur Verfügung gestellt - mit der Maßgabe, den (Vereins-)Haushalt so zu sanieren, dass der Fortbestand mit den ansonsten zur Verfügung stehenden Mitteln gesichert ist.

In den sehr intensive Gesprächen mit der Aidshilfe Hagen in der Vergangenheit wurde immer die Haltung der Stadt Hagen als Vertragspartner deutlich gemacht, dass mit einer Aufstockung des Zuschusses nicht gerechnet werden kann (so ist auch ausdrücklich geregelt, dass die vertraglich vereinbarte Zuschusshöhe zwingend mit der Refinanzierung durch die Landespauschale verbunden ist, deren Volumen für die Zukunft nicht sicher ist).

Die Aufstockung der vertraglichen Leistung würde eine freiwillige Leistung darstellen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich ist.

Eine Erhöhung der Ausgaben für die Prävention dieser einen Infektionserkrankung ist auch aus infektiologischer Sicht nicht nachzuvollziehen, da in der Stadt Hagen andere, auch schwere Infektionskrankheiten zahlenmäßig wesentlich bedeutsamer sind , für die eher vermehrte Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.

 

Diese Entscheidung wurde der Aidshilfe Hagen e.V. am 1.6.2016 in einem persönlichen Gespräch bei Herrn Huyeng (VB4) mitgeteilt und das entsprechende Schreiben persönlich an die Vertreter der Aidshilfe Hagen e.V. übergeben.

Außerdem wurde ein weiteres Gespräch zwischen der Aidshilfe Hagen e.V. und dem Gesundheitsamt Hagen vereinbart, das am 13.6.2016 stattgefunden hat.

 

Es muss auch gesagt werden, dass das Gesundheitsamt in der Lage und bereit ist, seine Pflichtaufgabe der AIDS-Beratung–und Prävention unter Rückführung der Landesförderung wieder in seine Abteilungen (hier Infektionsschutz) zu integrieren. Dieses ist auch unter Berücksichtigung des neuen Prostitutionsgesetzes sinnvoll.

 

 

Anlagen:

Schreiben v. 31.5.2016

Protokoll des Gespräches am 1.6.2016

Protokoll des Gespräches am 13.6.2016

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

0,00

Zwischensumme

0,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister)

(Thomas Huyeng, Beigeordneter)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.09.2016 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - vertagt

Erweitern

06.12.2016 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - zurückgezogen