Beschlussvorlage - 1011/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2017 und Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.11.2016
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.11.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die von der Stadt Hagen beantragte Verschiebung des Zeitpunktes des Haushaltsausgleichs auf das Jahr 2017 wurde nicht genehmigt.
In einem Gespräch beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.10.2016 wurde vereinbart, dass die zum 01.12.2016 vorzulegende Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2017 zu einer nachträglichen Auszahlung der Stärkungspaktmittel 2016 führt, wenn ein angepasster HSP 2017 mit reduzierter Konsolidierungshilfe den Haushaltsausgleich 2017 mit degressivem Abbau der Stärkungspaktmittel und in 2021 ohne die Stärkungspaktmittel ausweist.
Mit der Fortschreibung des HSP 2017 und der Projektionsplanung für die Jahre 2017 bis 2021 wird erreicht, dass der Gesamtergebnisplan 2017 einen Überschuss von 259.725 € ausweist und in der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2018 bis 2021 der strukturelle Haushaltsausgleich durchweg dargestellt werden kann
Begründung
Ausgangslage
Der vom Rat der Stadt Hagen am 07.04.2016 beschlossene Doppelhaushalt 2016/2017 sowie die dazugehörige Fortschreibung des HSP 2016/2017 wurde mit Schreiben vom 04.05.2016 der Kommunalaufsicht mit der Bitte um Genehmigung der Verschiebung des Zeitpunktes des Haushaltsausgleichs auf das Jahr 2017 vorgelegt.
Nach Prüfung und Bestätigung der Werthaltigkeit des HSP 2016/2017 und der Daten des Doppelhaushaltes 2016/2017 durch die Kommunalaufsicht fand hierzu am 10.10.2016 ein Gespräch beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Ergebnis dieses Gespräches war, dass die von der Stadt dargelegten Haushaltsverschlechterungen nicht als „nicht absehbare und von der Gemeinde nicht zu beeinflussende erhebliche Veränderungen der finanziellen Situation“ nach § 8 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz anerkannt werden konnten.
Eine Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes 2016/2017 konnte daher nicht erteilt werden, mit der Folge, dass die Stärkungspaktmittel 2016 nicht zum 01.10.2016 ausgezahlt wurden.
Es wurde jedoch vereinbart, dass die zum 01.12.2016 vorzulegende Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2017 zu einer nachträglichen Auszahlung der Stärkungspaktmittel 2016 führt, wenn ein angepasster HSP 2017 mit reduzierter Konsolidierungshilfe den Haushaltsausgleich 2017 mit degressivem Abbau der Stärkungspaktmittel und in 2021 ohne die Stärkungspaktmittel ausweist.
Darüber hinaus ist die Haushaltssatzung des Jahres 2017 an den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan anzupassen.
- Haushalt 2017 (Anlage I und II)
Der vom Rat der Stadt Hagen am 07.04.2016 beschlossene Doppelhaushalt 2016/2017 weist für das Jahr 2017 die volle Konsolidierungshilfe in Höhe von 35.987.716 € aus. Da die beantragte Verschiebung des Haushaltsausgleichs nicht genehmigt wurde, sind die Stärkungspaktmittel ab 2017 degressiv abzubauen. Dieses bedeutet eine Verschlechterung der Ursprungsplanung von rd. 7,9 Mio. € im Jahr 2017.
Neben dieser Veränderung wurden für das Haushaltsjahr 2017 weitere, sich aus dem unterjährigen Controlling 2016 ergebende wesentliche strukturelle Verbesserungen und Verschlechterungen in der Planung berücksichtigt.
Im Wesentlichen sind hier zu nennen Verbesserungen bei der Grundsteuer, der Vergnügungssteuer, der Erstattung aus der ELAG Abrechnung des Jahres 2015, bei der Auflösung von Rückstellungen, doppelt geplanter Aufwendungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt für Asylbewerber und der Gewinnanteile WBH.
Außerdem wurde die Arbeitskreisrechnung zum GFG 2017 der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände vom Juli diesen Jahres sowie die Orientierungsdaten 2017 bis 2020 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung lt. Erlass vom 25.7.2016 eingeplant, was ebenfalls zu deutlichen Verbesserungen führte.
Maßgebliche Verschlechterungen stellen sich neben den oben schon genannten Stärkungspaktmitteln bei den Personalaufwendungen und der Umlage zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe dar.
Die Veränderungen, die sich aus der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2017 entwickelt haben, wurden ebenfalls in Ertrag und Aufwand eingeplant.
Daneben durfte erstmals lt. Erlass des MIK vom 14.07.2016 der Anteil der 5 Mrd. € Bundesentlastung, der voraussichtlich auf die jeweilige Kommune entfällt, ab dem Jahr 2018 in die mittelfristige Finanzplanung vollumfänglich eingeplant werden.
Im Ergebnis führen all diese Veränderungen dazu, dass der Ergebnisplan 2017 einen Überschuss von 259.725 € ausweist und in der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2018 bis 2021 der strukturelle Haushaltsausgleich durchweg dargestellt werden kann (Anlage I Gesamtergebnisplan).
Die sich hieraus ergebenden Veränderungen in der Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2021 sind der Anlage I (Gesamtfinanzplan) zu entnehmen.
Die detaillierten Erläuterungen zu den einzelnen Veränderungen ergeben sich aus Anlage II (Erläuterungen zu der Tabelle über Erträge und Aufwendungen).
Die für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung stehenden Kreditkontingente in Höhe von 6.951.876 € wurden in den Jahren 2017 bis 2021 im Gesamtfinanzplan bei der Position „Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen“ berücksichtigt.
- Haushaltssatzung für das Jahr 2017 (Anlage 1)
Aufgrund der zuvor dargestellten Veränderungen wurde die Haushaltssatzung für 2017 in § 1 Ergebnis- und Finanzplanung angepasst (Anlage 1 Haushaltssatzung Seite 1).
In § 7 Haushaltssanierungsplan (Seite 3) wurde festgestellt: „Mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans wird der Haushaltsausgleich 2017 erreicht.“
Außerdem schlägt die Verwaltung vor, dass die Erheblichkeitsgrenze in § 11 Nr. 4 (Seite 5) zur Aufstellung einer Nachtragssatzung für nicht veranschlagte und zusätzliche Investitionen angesichts des Programms „Gute Schule 2020“ der im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen und der Zuwanderungen in Bewegung geratenen Schullandschaft und Kindergartenbedarfsplanung von 2 Mio. € auf 5 Mio. € angehoben wird.
Die im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden jährlichen Kreditkontingente sind im Rahmen der Haushaltsplanung bei der Festlegung der Kreditermächtigung zu berücksichtigen. In § 2 der Haushaltssatzung wurde daher die Kreditermächtigung für Investitionen um das Kreditkontingent 2017 in Höhe von 6.951.876 € erhöht. Sollte sich bei der Planung der konkreten Maßnahmen herausstellen, dass es sich teilweise auch um konsumtive Maßnahmen handelt, so reicht hierfür der in § 5 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, in jedem Falle aus.
- Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2017 (Anlage III):
In die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2017 sind die bisher beschlossenen Maßnahmen aufgrund der Erkenntnisse des laufenden Jahres fortzuschreiben und bei Bedarf neue Maßnahmen zur Kompensation wegbrechender Maßnahmen bzw. Effekte zu beschließen.
Zusätzlich ist für die Gesamtlaufzeit des Stärkungspaktes bis zum Jahr 2021 die bisherige Projektion der Jahresergebnisse anzupassen.
Die als Anlage 3 beigefügte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2017 führt zu Anpassungen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die bisher beschlossenen Maßnahmen haben. Einige, bereits im unterjährigen Controlling 2016 erkennbare Veränderungen, wurden in die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2017 übernommen. Zur Kompensation wegbrechender Maßnahmen sind keine neuen Maßnahmen notwendig. Der Gesamtkonsolidierungsbetrag der Fortschreibung HSP 2017 überschreitet leicht den geplanten Gesamtkonsolidierungsbetrag der Fortschreibung HSP 2016.
Inhalt der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2017:
In den Punkten 1. – 5. (Seite 2 bis 6) wird die Entwicklung des Hagener Konsolidierungswegs bis zum aktuellen Stand unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben beschrieben.
Unter Punkt 6. – „Grunddaten der beschlossenen Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans 2017“ ab Seite 7 werden die Grunddaten der im HSP 2016/2017 beschlossenen Maßnahmen und bereits über das unterjährige HSP-Controlling bekannte Veränderungen dargestellt.
Punkt 7. – „Fortschreibung der Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans 2017“ ab Seite 24 zeigt für jede beschlossene Maßnahme des HSP 2016/2017, inwieweit eine Veränderung des Konsolidierungsbetrags in der Fortschreibung im HSP 2017 erfolgen muss. Hierbei werden sowohl betragliche Anpassungen als auch Veränderungen der Startjahre ausgewiesen.
Unter Punkt 8. „Stellungnahme zu geänderten Maßnahmen“ ab Seite 33 werden die Gründe für die betraglichen Anpassungen und Veränderungen zu den Maßnahmen erläutert.
Punkt 9. – „Neue Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans 2017“ auf Seite 36:
Da die Gesamtkonsolidierung HSP 2017 gegenüber der Gesamtkonsolidierung HSP 2016 keine Fehlbeträge ausweist, sind keine neuen Konsolidierungsmaßnahmen mit weiteren Einschnitten nötig.
Punkt 10. – „Gesamtergebnisplan vor Konsolidierung“ auf Seite 37 stellt fiktiv das Ergebnis des Haushaltsplanes dar, wie es sich bis zum Jahr 2021 ohne Haushaltskonsolidierung entwickelt hätte. Bei dieser Tabelle handelt es sich um eine Vorschrift nach dem Stärkungspaktgesetz.
Punkt 11. – „Gesamtkonsolidierungsbeträge und Ergebnisplan“ auf Seite 38 stellt dar, wie sich jahresbezogen die Gesamtkonsolidierung von rd. 76,5 Mio. € auf den Gesamtergebnisplan auswirkt.
Das Ergebnis der Projektion bis 2021 stellt den Haushaltsausgleich im Jahr 2017 mit in einem ersten Schritt degressiv abgebauten Stärkungspaktmitteln und im Jahr 2021 ohne Stärkungspaktmittel dar.
Anlagen
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1
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öffentlich
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922,6 kB
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2
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öffentlich
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807,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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