Beschlussvorlage - 0900/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeinsames Lernen in den städtischen allgemeinen Schulen der Sekundarstufe ab dem Schuljahr 2017/2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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10.11.2016
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2016
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16.02.2017
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Beschlussvorschlag
Für die sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in der Sekundarstufe erteilt der Schulträger seine Zustimmung zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde an folgenden städtischen allgemeinen Schulen:
- Hauptschule Geschwister-Scholl,
- Realschule Halden,
- Realschule Haspe,
- Realschule Hohenlimburg,
- Sekundarschule Altenhagen,
- Sekundarschule Liselotte-Funcke,
- Gymnasium Ricarda-Huch.
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Sachverhalt
Kurzfassung
Zu den acht vorhandenen städtischen allgemeinen Schulen der Sekundarstufe, an denen bereits Gemeinsames Lernen im Bereich der Lern- und Entwicklungsverzögerungen eingerichtet ist, sollen sieben weitere Schulen hinzukommen.
Begründung
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 20.02.2014 (Vorlage 0123/2014) für acht städtische allgemeine Schulen der Sekundarstufe die Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde erteilt:
- Gemeinschaftshauptschule Ernst-Eversbusch,
- Realschule Heinrich-Heine,
- Gesamtschule Eilpe,
- Gesamtschule Fritz-Steinhoff,
- Gesamtschule Haspe,
- Gymnasium Christian-Rohlfs,
- Gymnasium Hohenlimburg,
- Gymnasium Theodor-Heuss.
Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob zurzeit noch ausgenommene Schulen zum Schuljahr 2015/2016 mit einbezogen werden können.
Obwohl sich bereits zum Schuljahr 2015/2016 abzeichnete, dass mit den Schulen, die bereits als Ort Gemeinsamen Lernens eingerichtet sind, die entsprechenden Elternwünsche nicht in Gänze erfüllt werden können, hatte sich die Verwaltung entschlossen, vorerst an keiner weiteren Schule Gemeinsames Lernen einrichten zu lassen und stattdessen die weitere Entwicklung der Bedarfslage abzuwarten. Über Einzelfallentscheidungen des Schulträgers konnten nach der Bedarfslage den Sorgeberechtigten gleichwohl entsprechende schulische Angebote unterbreitet werden. Das gleiche erfolgte im Schuljahr 2016/2017.
Zum Schuljahr 2017/2018 kann in Kenntnis der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich mit weiterhin bestehendem sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen von der Primarstufe in die Sekundarstufe wechseln werden, die Erkenntnis gewonnen werden, dass sich die Bedarfslage mittlerweile auf einem gewissen konstanten Niveau eingependelt hat. Von daher ist es aus Sicht der Verwaltung nunmehr angezeigt, an weiteren städtischen allgemeinen Schulen der Sekundarstufe durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde Gemeinsames Lernen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen einrichten zu lassen:
- Hauptschule Geschwister-Scholl,
- Realschule Halden,
- Realschule Haspe,
- Realschule Hohenlimburg,
- Sekundarschule Altenhagen,
- Sekundarschule Liselotte-Funcke,
- Gymnasium Ricarda-Huch.
Damit wäre mit Ausnahme der Gymnasien Albrecht-Dürer und Fichte an allen städtischen allgemeinen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe Gemeinsames Lernen eingerichtet.
