16.02.2017 - 5.14.1 Gemeinsames Lernen in den städtischen allgemein...

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Beschluss:

r die sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in der Sekundarstufe erteilt der Schulträger seine Zustimmung zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde an folgenden städtischen allgemeinen Schulen:

  • Hauptschule Geschwister-Scholl,
  • Realschule Halden,
  • Realschule Haspe,
  • Realschule Hohenlimburg,
  • Sekundarschule Altenhagen,
  • Sekundarschule Liselotte-Funcke,
  • Gymnasium Ricarda-Huch.

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Abstimmungsergebnis:

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Die Beschlussfassung erfolgte zu der Vorlage 0900-1/2016