Beschlussvorlage - 0826/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Verringerung der Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Michael Idel
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2016
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt die Satzung über die Verringerung der Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder, wie sie als Anlage 1 Gegenstand dieser Vorlage ist.
2. Der Rat nimmt die Erläuterungen zu dieser Satzung sowie die vorläufige Terminübersicht bis zu den Kommunalwahlen 2020, wie sie als Anlage 2 Gegenstand dieser Vorlage ist, zur Kenntnis.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
In seiner Sitzung am 17.03.2016 hat der Rat der Stadt den Haushaltssanierungsplan 2016/2017 beschlossen, darin enthalten die Maßnahme Nr. 16_ FBOB.012a:
„1. Der Rat der Stadt Hagen wird für die Wahlperioden 2020 ff. auf seine Mindestgröße von 52 Mitgliedern verringert, die Wahlkreise neu zugeschnitten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig alles dazu Notwendige in Abstimmung mit dem Rat umzusetzen.
3. Die Verwaltung legt dem Rat spätestens zu seiner Sitzung am 22.September 2016 einen konkreten Zeit- und Maßnahmenplan vor, in dem dargestellt wird, wie alle notwendigen Schritte für die Verkleinerung des Rates form- und fristgerecht umzusetzen sind.“
Die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen im Rat der Stadt Hagen bestimmt sich gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a) Kommunalwahlgesetz für das Land NRW (KWahlG NRW) nach der Bevölkerungszahl der Gemeinde. Maßgeblich für die Feststellung der Bevölkerungszahl nach dem KWahlG ist die gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalwahlordnung für das Land NRW (KWahlO NRW) vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) halbjährlich fortgeschriebene Bevölkerungszahl, die 18 Monate vor Ablauf der Wahlperiode veröffentlicht worden ist.
Die aktuell von IT.NRW veröffentlichte Bevölkerungszahl für die Stadt Hagen zum Stand 31.12.2015 beziffert sich auf 189.044. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a) KWahlG NRW beträgt für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 100.000, aber nicht über 250.000 die Zahl der zu wählenden Vertreter 58, davon 29 in Wahlbezirken. Die Entwicklung der vergangenen Jahre lässt erwarten, dass auch für die nächste Wahlperiode der Kommunalwahlen 2020 die maßgebliche Bevölkerungszahl der Stadt Hagen über 100.000 und unter 250.000 liegen wird. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG NRW kann der Rat der Stadt Hagen bis spätestens zum 01.03.2018 (45 Monate nach Beginn der Wahlperiode) die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern. Hierzu bedarf es eines Satzungsbeschlusses. Der Entwurf der Satzung ist Anlage 1 dieser Vorlage.
Mit der Reduzierung der Anzahl der Ratsmandate auf 52 reduziert sich die Anzahl der Kommunalwahlbezirke von bislang 29 um 3 auf 26. Die Aufteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke ist gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG NRW allein Aufgabe des Kommunalwahlausschusses für die Kommunalwahlen 2020. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die der Rat der Stadt wählt (§ 2 Abs. 3 Satz 1 KWahlG NRW). Die Bildung der Kommunalwahlbezirke muss spätestens am 29.02.2020 abgeschlossen sein, empfehlenswert ist aber der Abschluss des Neuzuschnittes im Sommer 2019, da ab 1. August 2019 die Bewerberaufstellung für die Kommunalwahlbezirke möglich ist, sofern diese bis dahin bekannt gemacht worden sind.
Die für die Einteilung der Kommunalwahlbezirke maßgebliche Bevölkerungszahl ist die von IT.NRW am 01.12.2017 bekanntgemachte halbjährliche Bevölkerungszahl. Danach sollte der Kommunalwahlausschuss seine Arbeit aufnehmen, sodass bis zum angestrebten Beschluss im Sommer 2019 eineinhalb Jahre zur Verfügung stehen.
Eine vorläufige Terminübersicht bis zu den Kommunalwahlen 2020, in der auch die (voraussichtlichen) Termine für die Landtags- und Bundestagswahl 2017 sowie für die Europawahl 2019 mit aufgeführt sind, ist Anlage 2 dieser Vorlage.
Das Jahr 2017 ist geprägt durch die Landtags- und Bundestagswahl mit den damit verbundenen Belastungen für den Bereich Wahlen. Die Verwaltung ist daher daran interessiert, möglichst frühzeitig mit der Planung der anstehenden komplexen und umfangreichen Arbeitsschritte zur Verkleinerung des Rates beginnen zu können.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dem Rat, bereits zum jetzigen Zeitpunkt den formalen Beschluss zur Verkleinerung des Rates zu fassen und den in der Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf zu beschließen.
Der Beschluss des Rates zum Haushaltssanierungsplan vom 17.03.2016 (TOP I.5.2, Drucks.-Nr. 0146/2016) enthielt unter Maßnahmen-Nr. 16_FBOB.011a auch die „Reduzierung BV-Mitglieder (gestaffeltes Konzept/zwei BV-Mitglieder weniger als bisher)“. Die Wahl der Bezirksmitglieder erfolgt als reine Listenwahl, eine Veränderung der Zahl der Sitze hat keine Auswirkungen auf den Zuschnitt des Wahlgebietes. Die beschlossene Reduzierung der Anzahl der BV-Mitglieder ist daher Teil der anstehenden Novellierung der Hauptsatzung (Drucks.-Nr. 0736/2016).
Die nachfolgend aufgeführten Einsparungen berücksichtigen die zurzeit gültigen Aufwandsentschädigungssätze sowie die um 10% gekürzte pauschale Sachkostenzuweisung an Fraktionen/Gruppen. Darüber hinaus können sich durch die Verkleinerung des Rates auch weitere Einsparungen bei den Fraktionszuwendungen für den Geschäftsstellenbetrieb von Fraktionen/Gruppen ergeben. Eine konkrete Berechnung dieses Konsolidierungsbetrages ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich, da diese Ersparnis vom Ergebnis der Kommunalwahl 2020 abhängig ist.
Dabei ergibt sich aufgrund der Wahltermine für die Verkleinerung des Rates eine anteilige Einsparung für das Jahr 2020 in Höhe von 6.069 € und eine Gesamteinsparung für das Jahr 2021 ff. in Höhe von 36.409 €.
Durch die Reduzierung der Anzahl der BV-Mitglieder ergibt sich aufgrund der Wahltermine eine anteilige Einsparung für das Jahr 2020 in Höhe von 4.221 € und eine Gesamteinsparung für das Jahr 2021 ff. in Höhe von 25.319 €.
Maßnahmen-Nr. (Beschluss 17.03.016) | Maßnahmen-Nr. (aktuell) | Bezeichnung | 2020 | 2021 | Bemerkung |
16_FBOB.011a | 16_FBOB.011 | Reduzierung BV-Mitglieder (gestaffeltes Konzept/ zwei BV-Mitglieder weniger als bisher) | 4.221 € | 25.319 € | Die Maßnahme wurde am 17.03.2016 mit 0 € beschlos-sen. Im Rah-men der Fort-schreibung 2017 erfolgt eine Anpas-sung der Werte auf die aktuell errechneten Beträge. |
16_FBOB.009 | 16_FBOB.009 | Reduzierung Ratsmitglieder | 6.069 € | 36.409 € | Die Maßnahme wurde am 17.03.2016 mit 5.574 € in 2020 und 33.450 € in 2021 beschlos-sen. Im Rah-men der Fort-schreibung 2017 erfolgt eine Anpas-sung der Werte auf die akteull errechneten Beträge. |
Summe | 10.290 € | 61.728 € |
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Somit ergeben sich im Vergleich zum Beschluss vom 17.03.2016 zusätzliche Konsolidierungsbeträge von 4.716 € in 2020 und von 28.278 € in 2021, die noch nicht in der aktuellen Haushaltsplanung berücksichtigt sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1110 | Bezeichnung: | Unterstützung Politik/Verw.steuerung |
Produkt: | diverse | Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | diverse | Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 549200 | -369 € | -2.205 € |
| 542100 | -9.921 € | -59.523 € |
Eigenanteil |
| -10.290 € | -61.728 € |
Die Einsparungen werden als negativer Aufwand dargestellt.
gez. | gez. |
(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister) | (Thomas Huyeng, Beigeordneter) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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12,5 kB
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